Signatur | StAZH MM 3.43 RRB 1929/1043 |
Titel | Bebauungsplan. |
Datum | 24.05.1929 |
P. | 443–444 |
[p. 443] Der Stadtrat Zürich hat dem Großen Stadtrat mit Weisung vom 22. Juni 1928 einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Kilchberg-, Tannenrauch-, AIbisstraße und die Grenze gegen die Gemeinden Adliswil und Kilchberg b. Zch. vorgelegt. Der Große Stadtrat hat am 19. September/17. Oktober 1928 der Vorlage zugestimmt und unter Aufhebung früher festgesetzter Bau- und Niveaulinien für eine Reihe von Straßen neue Bau- und Niveaulinien festgesetzt.
Die Baudirektion berichtet:
Der Bebauungsplan «Moos» wurde im August 1917 vom Stadtrat Zürich erstmals festgelegt und am 28. März 1918 Vom Regierungsrat genehmigt. Verschiedene Quartierplanänderungen und Erwägungen über die Erschließung des Gebietes machten eineNeubearbeitung des Bebauungsplanes zur Notwendigkeit. Auch gab der Bau des neuen Depots für die Straßenbahn an der Albisstraße Veranlassung zu Änderungen an früher projektierten Straßenzügen. Die Verbesserungen erweisen sich in verkehrstechnischer Hinsicht als günstig, da eine bessere Trennung zwischen Durchgangs- und Wohnstraßen ermöglicht wird.
In der Längsrichtung von Nordwesten nach Südosten wird im Gebiet zwischen Kilchberg- und Albisstraße nur noch die Kalchbühlstraße für den durchgehenden Verkehr vorgesehen. Sie ist auch für eine Straßenbahnverbindung in Aussicht genommen. Deren Baulinienabstand wird von 24 auf 28 m erweitert und mit den nötigen Zurücksetzungen an Kreuzungsstellen versehen. Bei der Abzweigung der Kalchbühlstraße von der Albisstraße werden die Baulinien der letzteren entsprechend erweitert und die Übersichtlichkeit an der Tannenrauchstraße günstiger gestaltet.
Der innere Teil der Nidelbadstraße wird dort, wo das Tramdepot im Bau begriffen ist, aufgehoben und der verbleibende südliche Teil in die Widmerstraße eingeführt, welche ihrerseits gestreckter gestaltet und verbreitert wird. Neu wird bei der Endschleife der Straßenbahn an der Albisstraße eine Verbindung zur Kalchbühlstraße in Aussicht genommen, die für eine Tramverbindung nach Kilchberg b. Zch. die Geleise aufnehmen soll. Früher vorgesehene Querverbindungen (Straßen F, K und V) werden teils aufgehoben, teils zusammengelegt, wodurch sich die Zahl der Nebenstraßen vermindert, die in Verkehrsstraßen münden sollen. Gänzlich zur Aufhebung gelangen die Hornhalden- und die verlängerte Hoffnungsstraße.
An der Grenzstraße längs der Stadt- und Gemeindegrenze Adliswil/Kilchberg wird die nördliche, auf Stadtgebiet liegende Baulinie zur Erweiterung des Abstandes zurückgelegt und verschiedene lokale Verbesserungen vorgenommen. Der Weisung des Stadtrates ist zu entnehmen, daß sich der Gemeinderat Adliswil mit den Änderungen der Grenzstraßen einverstanden erklärt hat. Bezüglich der Fortsetzung der auf Gebiet der Stadt Zürich vorgesehenen Straßenzüge innerhalb der Gemeinde Kilchberg b. Zch. liegen bei den von der Bausektion I des Stadtrates Zürich eingereichten Akten keine Erklärungen. Der Gemeinderat Kilchberg b. Zch. bestätigte der Baudirektion am 13. Mai 1929, daß seine Prüfung der Vorlage keine Differenzen ergeben habe.
Die Niveaulinien erhalten im allgemeinen keine wesentlichen Änderungen.
Spezielle Bemerkungen sind zur Vorlage nicht zu machen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Nach der Vorlage der Bausektion I des Stadtrates Zürich vom 12. April 1929 werden im Bebauungsplan «Moos» die Abänderungen und Neufestsetzungen von Bau- und Niveaulinien gemäß Beschluß des Großen Stadtrates vom 19. September/l7. Oktober 1928 genehmigt wie folgt:
A. Bau- und Niveaulinien.
1. Kalchbühlstraße von der Grenzstraße bis zur Albisstraße mit 28 m Baulinienabstand, abgeschrägten Ecken bei der Kreuzung mit der Widmerstraße von 16 m und 20 m und platzartiger Zurücksetzung der Baulinien in einem Abstande von 48 m, bezw. 64 m bei der Kreuzung mit der Wiggisstraße;
2. Widmerstraße mit einem Baulinienabstand von 25 m und abgeschrägten Ecken von 18 m und 13 m Länge bei der Einmündung in die Albisstraße;
3. Nidelbadstraße von der Abzweigung von der Widmerstraße bis ungefähr 100 m von der Kreuzung mit der Grenzstraße, 18 m Baulinienabstand;
4. Erligatterstraße mit 18 m Baulinienabstand von der Straße F bis zur Einmündung in die Widmerstraße;
5. Verlängerung der Straße F zwischen Kalchbühl- und Nidelbadstraße mit 18 m Baulinienabstand;
6. Verbindungsstraße zwischen Kalchbühl- und Albisstraße, Baulinienabstand 18 m, abgeschrägte Ecke 20 m an der Kalchbühlstraße und senkrecht abgedrehte Baulinie von 10 m auf die Kalchbühl- und Albisstraße.
B. Baulinien.
1. Albisstraße von der Einmündung der Kalchbühlstraße bis zur Kreuzung mit der Tannenrauchstraße mit 35 m Abstand, Abrundung von 35 m Radius der westlichen Baulinie im Anschluß an die Tannenrauchstraße, trichterförmige Erweiterung, nördlich anstoßend an die Tannenrauchstraße, auf 28 m und senkrechte Abdrehung der nordwestlichen Baulinienecke auf 13 m [p. 444] Länge auf die westliche Baulinie der Albisstraße und der südlichen Baulinie der Kalchbühlstraße auf 10 m Länge auf die östliche Baulinie der Albisstraße;
2. nördliche Baulinie der Tannenrauchstraße in einem Abstand von 25 m bei der Einmündung in die Albisstraße, rechtwinklige Zurücksetzung der südlichen Baulinienecke Tannenrauch-/Kilchbergstraße auf eine Länge von 22 m;
3. Straße F mit einem Baulinienabstand von 18 m;
4. nördliche Baulinie der Grenzstraße von der Hornhalden- bis zur Nidelbadstraße mit einem Abstand von 25 m, mit Anschluß an die Hornhaldenstraße, Abrundung bei der Nidelbadstraße mit einem Radius von 27,5 m, Abschrägung der Baulinien bei der Kreuzung mit der Erligatterstraße mit 12 m, bezw. 14 m und nördliche Verschiebung der nördlichen Baulinie in die Flucht der nördlichen Baulinie östlich der Erligatterstraße;
5. Wiggisstraße, trichterförmige Erweiterung bei der Einmündung in die Albisstraße auf 30 m Abstand;
C. Aufhebung.
Die Bau- und Niveaulinien folgender Straßen werden ganz aufgehoben:
1. Nidelbadstraße zwischen Widmer- und Albisstraße;
2. verlängerte Hornhaldenstraße zwischen Kalchbühl- und Grenzstraße;
3. Straße V zwischen Hornhalden- und Erligatterstraße;
4. Straße K zwischen Erligatter- und Widmerstraße.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk, an die Baudirektion, sowie an die Gemeinderäte Kilchberg b. Zch. und Adliswil.