
| Signatur | StAZH MM 3.44 RRB 1930/1082 |
| Titel | Quartierplan. |
| Datum | 16.05.1930 |
| P. | 405 |
[p. 405] Der Stadtrat Zürich berichtete am 26. April 1930, daß er mit Beschluß vom 8. März 1930 als Ergänzung des genehmigten Quartierplanes Nr. 208 des Landes zwischen projektierter Aargauer-, projektierter Bäcker-, Herdern- und Hohlstraße die Zimmerlistraße zwischen projektierter Knüsli- und Eglistraße mit den Bau- und Niveaulinien festgesetzt und diesen Beschluß im städtischen und kantonalen Amtsblatt vom 18. März 1930 bekannt gemacht habe. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 3. April 1930 sind gegen die Ergänzung des Quartierplanes keine Rekurse eingegangen.
Die Baudirektion berichtet:
Der Quartierplan Nr. 208 wurde vom Regierungsrat am 23. März 1911 genehmigt. Die Eigentümer der Grundstücke zwischen Hohl-, Egli-, projektierter Eichbühl- und projektierter Knüslistraße ersuchten um Ergänzung des Quartierplanes durch eine Verbindungsstraße zwischen der projektierten Knüslistraße und der Eglistraße. Dem am 7. Januar 1930 bekanntgegebenen Projekt für die Bau- und Niveaulinien der Zimmerlistraße haben die Beteiligten stillschweigend zugestimmt. Der Baulinienabstand beträgt 14 m, wovon 5 m auf die Fahrbahn entfallen. Die Zimmerlistraße bildet eine untergeordnete Nebenstraße. Ihr Anschluß an die Knüsli- und Eglistraße soll deshalb ohne Unterbrechung der Trottoire ausgeführt werden.
Bemerkungen sind nicht zu machen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Festsetzung der Zimmerlistraße als Ergänzung des Quartierplanes Nr. 208, in Zürich 4, wird nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.