Signatur | StAZH MM 3.44 RRB 1930/1334 |
Titel | Quartierplan. |
Datum | 21.06.1930 |
P. | 503 |
[p. 503] Der Stadtrat Zürich berichtete am 7. Juni 1930, daß er mit Beschluß Nr. 617 vom 29. März 1930 den Quartierplan Nr. 138 des Landes zwischen Pflanzschul-, Bäcker-, projektierter Herman Greulich- und Holstraße mit den Bau- und Niveaulinien der Straße B festgesetzt habe. Auf die Bekanntmachung im städtischen und kantonalen Amtsblatt vom 15. April 1930 ging ein Rekurs ein, der indes als durch Rückzug erledigt vom Bezirksrat abgeschrieben werden konnte. Gemäß beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 26. Mai 1930 sind gegen den Quartierplan keine Rekurse mehr anhängig.
Die Baudirektion berichtet:
Der Quartierplan enthält eine Aufschließungsstraße im Sinne des früheren, vom Regierungsrat am 5. August 1915 aufgehobenen Quartierplanes. Der Baulinienabstand der Straße B beträgt 15 m. Sie bildet eine ausgesprochene Wohnstraße, ohne für den allgemeinen Verkehr in Betracht zu fallen.
Bemerkungen sind keine zu machen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Festsetzung des Quartierplanes Nr. 138 des Landes zwischen Pflanzschul-, Bäcker-, projektierter Herman Greulich- und Hohlstraße mit den Bau- und Niveaulinien der Straße B wird nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.