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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.44 RRB 1930/2208
TitelEhemündigerklärung.
Datum13.10.1930
P.826

[p. 826]

[Präsidialverfügung]

A. Mit Eingabe vom 25. September 1930 ersucht Margaritha Bertha Blume, geboren am 18. Mai 1913, von Zürich, wohnhaft in Dietikon, zurzeit in Lausanne, den Regierungsrat, er möchte sie als ehemündig erklären.

Zur Begründung des Gesuches bringt die Gesuchstellerin vor, ihr Bräutigam Rudolf Emil Chalaupka, geboren 1903, von und in Zürich, sei von einer Appenzeller Stickereifirma vertraglich für fünf Jahre als Vertreter für Südafrika, mit Wohnsitz in Johannesburg, angestellt worden. Seine Abreise müsse in der ersten Hälfte des Monats Oktober erfolgen. Es sei nun der Wunsch beider Verlobten, wenn möglich miteinander als verheiratet zu reisen. Würde die Braut bis zur Erreichung des Ehemündigkeitsalters warten, so müßte sie die weite mit allerlei Gefahren verbundene Reise allein unternehmen.

Die Eltern, Wilhelm Blume und Bertha geborene Hintermann, in Dietikon, haben, am 26. September 1930 die Zustimmung zur Ehemündigerklärung ihrer Tochter gegeben.

B. Das Waisenamt Dietikon und der Bezirksrat Zürich stellen in ihren Berichten vom 3. und 9. Oktober 1930 den Antrag, dem Gesuche zu entsprechen.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern und auf Grundlage der Akten, sowie in Anwendung des Artikels 96, Absatz 2, des schweizerischen Zivilgesetzbuches,

beschließt:

I. Margaritha Bertha Blume, geboren 1913, von Zürich, in Dietikon, wird zu ihrer Verehelichung mit Rudolf Emil Chalaupka, geboren 1903, von und in Zürich, als ehemündig erklärt.

II. Die Staatsgebühr von Fr. 20, die Begutachtungsgebühr des Waisenamtes Dietikon von Fr. 3, sowie die Ausfertigungs- und Stempelgebühren sind von der Gesuchstellerin zu bezahlen.

III. Mitteilung an die Gesuchstellerin unter Rückschluß von drei Beilagen, den Bezirksrat Zürich, das Zivilstandsamt Zürich und an die Direktion des Innern.