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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.44 RRB 1930/2252
TitelBrücken.
Datum17.10.1930
P.851

[p. 851] Die Baudirektion berichtet:

Der Ausbau der Tößtalstraße in Fischenthal erfordert auch eine vollständige Erneuerung der oberen Schmittenbachbrücke. Für deren Ausführung wurde gleich wie bei der unteren Schmittenbachbrücke (Regierungsratsbeschluß Nr. 2010 vom 19. September 1930) eine beschränkte Konkurrenz unter den Unternehmern der nähern Umgebung veranstaltet. Das Ergebnis ist folgendes:

E. Zollinger, Gibswil Fr. 26,538.75
K. Brenna, Fischenthal 28,692.25
Ernst Strehler, Wald 28,840.60
K. Dalco sen., Wald -
Joh. Müller, Fischenthal -

Der Voranschlag für die ausgeschriebenen Arbeiten lautet auf Fr. 31,056.70.

Wir empfehlen, die Arbeit dem in der Nähe ansässigen Maurermeister E. Zollinger, in Gibswil, zu übertragen, der bereits verschiedene Arbeiten zur Zufriedenheit des Tiefbauamtes ausgeführt hat. Die beiden anderen Offerenten sind in jüngster Zeit mit Aufträgen bedacht worden, Brenna mit der Ausführung der unteren Schmittenbachbrücke in Fischenthal, Strehler mit dem Ausbau der Zentralstraße inklusive Verbreiterung der Schmittenbachbrücke in Wald.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Neubau der oberen Schmittenbachbrücke an der Tößtalstraße in Fischenthal wird zum Offertpreis von Fr. 26,538.75 an E. Zollinger, Maurermeister, in Gibswil, vergeben.

II. Mitteilung an die Baudirektion mit der Ermächtigung zum Vertragsabschluß.