Signatur | StAZH MM 3.45 RRB 1931/0001 |
Titel | Eröffnung des Erbganges. |
Datum | 02.01.1931 |
P. | 3 |
[p. 3]
[Präsidialverfügung]
Die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat in ihrer Sitzung vom 1. November 1930 die vom Kanton Zürich gegen den Kanton Luzern erhobene staatsrechtliche Klage betreffend Kompetenzkonflikt (Eröffnung des Erbganges Bussche) abgewiesen.
Mitteilung an die Justizdirektion.