Signatur | StAZH MM 3.45 RRB 1931/1749 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 13.08.1931 |
P. | 672 |
[p. 672] Die Bausektion I des Stadtrates Zürich berichtete am 24. Juni 1931, daß der Große Stadtrat am 6. Mai 1931 die Baulinien der verlängerten Nüschelerstraße zwischen Löwenstraße und Sihl neu festgesetzt habe. Der Beschluß sei am 3. Juni 1931 in Kraft getreten. Auf die im kantonalen und städtischen Amtsblatt vom 9. Juni 1931 publizierte Festsetzung der neuen Baulinien seien gemäß beiliegendem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 23. Juni 1931 keine Rekurse eingereicht worden.
Die Baudirektion berichtet:
Die bisher gültigen Baulinien sind vom Regierungsrat am 10. Juni 1926 genehmigt worden und wiesen 16 m Abstand auf. Dieser soll nun auf 18 m erweitert und die Ecken der Baulinien an der Löwenstraße und Geßnerallee derart zurückgelegt werden, daß die Verkehrsübersicht an den Kreuzungspunkten günstiger wird. Zur Erweiterung der Baulinien sind keine Bemerkungen zu machen. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß die Durchführung der Baulinien über den Schanzengraben und später bis an die Sihl das Areal der Militäranstalten verändern und einer Niederlegung der kleinen Militärreitbahn (Assek.-Nr. 745) rufen wird.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Erweiterung und Neufestsetzung der Baulinien der verlängerten Nüschelerstraße zwischen Löwenstraße und Sihl wird nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe des Planexemplares Nr. 1009 mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.