Signatur | StAZH MM 3.46 RRB 1932/0001 |
Titel | Doppelbesteuerung. |
Datum | 05.01.1932 |
P. | 3 |
[p. 3]
[Präsidialverfügung]
Das Urteil des Bundesgerichts vom 23. Dezember 1931, wonach die von Anselmo Martinaglia, in Schönenwerd, gegen den Kanton Zürich und die Gemeinde Dietikon. eventuell gegen den Kanton Tessin und die Gemeinde Cadro wegen Doppelbesteuerung erhobene staatsrechtliche Beschwerde als gegenstandslos geworden abgeschrieben wurde, geht an die Finanzdirektion zu Akten.