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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.46 RRB 1932/0434
TitelBaulinien.
Datum25.02.1932
P.166–167

[p. 166] Die Bausektion I des Stadtrates Zürich berichtete am 29. Dezember 1931, daß der Große Stadtrat am 21. November 1930 die Bau- und Niveaulinien der öffentlichen Straßenzüge im Gebiet des «Heuried» zwischen Albisrieder-, Ämtler-, Berta-, Birmensdorferstraße und Gemeindegrenze Albisrieden neu festgesetzt und teilweise abgeändert oder aufgehoben habe. Die Publikation erfolgte in den Amtsblättern vom 16. Januar 1931, worauf ein Rekurs beim Bezirksrat Zürich einging, den dieser mit Beschluß vom 26. März 1931 abgewiesen hat. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei vom 14. Dezember 1931 sind gegen den Bebauungsplan «Heuried» keine Rekurse mehr anhängig.

Die Baudirektion berichtet:

Dem Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Zürich Nr. 1821 vom 3. September 1930 ist zu entnehmen, daß im Interesse einer zielbewußten Festsetzung von Straßenzügen die Bebauungspläne der an die Stadt anstoßenden Gemeinden im Einvernehmen mit deren technischen Organen durch das Bebauungsplanbureau des städtischen Tiefbauamtes bearbeitet werden. Für die Gemeinde Altstetten besteht ein vom Regierungsrat mit Beschluß Nr. 1447 vom 3. Juli 1930 genehmigter Bebauungsplan, während solche Grundlagen für das Netz der öffentlichen Straßen und Verkehrswege der Gemeinden Albisrieden und Schlieren zurzeit ausgearbeitet werden. Die Erweiterung des Friedhofes Sihlfeld, die Ausscheidung von Grün- und Freiflächen gaben Anlaß, im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen von Altstetten und Albisrieden im Gebiet des «Heuried» eine Reihe von neuen Straßenzügen durch Baulinien festzulegen und einige in früherer Zeit festgesetzte Erschließungs- und Verkehrsstraßen zur besseren Aufteilung des Baugeländes teils zusammenzulegen, teils aufzuheben.

Der Stadtrat Zürich weist darauf hin, daß im genehmigten Bebauungsplan von Altstetten, sowie in den in Vorbereitung befindlichen Plänen der Gemeinden Albisrieden und Schlieren die Erstellung einer Durchgangsstraße, in Aussicht genommen sei, die von der Albisriederstraße bei der Dennlerstraße in Albisrieden abzweigt und ungefähr parallel zur Badenerstraße die höher gelegenen Wohngebiete der talabwärts gelegenen Gemeinden zu erschließen hat. Unterhalb von Schlieren soll dieser Straßenzug in die Badenerstraße einmünden. Im Bebauungsplan «Heuried» ist auf die Durchführung dieser Hangstraße besonderer Wert gelegt und wird die Verbindung mit der Birmensdorferstraße einerseits und über die Schweighofstraße mit den neuen Quartieren im Friesenberg und Albisgütli andererseits hergestellt.

Von der Kreuzung der Albisrieder- mit der Letzigrabenstraße an der Stadtgrenze wird eine «Verbindungsstraße» mit einem sternförmig ausgestalteten Platz an der Kreuzung der projektierten Fellenberg- und verlängerten Schweighofstraße gelegt. Von diesem erwähnten Knotenpunkt bildet die Fellenbergstraße in südöstlicher Richtung eine Verbindung mit der Birmensdorferstraße an der Kreuzung von Berta- und Talwiesenstraße, während die Schweighofstraße in südlicher Richtung die Verbindung gegen den Friesenberg herstellt. Die sternförmig in einen großen Verkehrsplatz zusammenlaufenden Straßen erhalten entsprechend ihrem Charakter als Verkehrsstraßen mit Baumalleen Baulinienabstände von 28 bis 32 in. Es wird Sache weiterer Studien des die Planung durchführenden städtischen Bebauungsplanbureaus sein, nach erfolgter Genehmigung des Bebauungsplanes «Heuried» an der Grenze der Gemeinde Albisrieden bei den Baulinien der entsprechenden Straßenzüge diejenigen Änderungen in Richtung und gegenseitigem Abstand vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine flüssige Gestaltung der Baulinien zu gewährleisten. Dieses Erfordernis ist um so dringlicher im Hinblick auf die bevorstehende Eingemeindung von Albisrieden. Im besonderen gilt diese Bemerkung für die Baulinien der Birmensdorferstraße, einer Hauptverkehrsstraße, und zwar für die Stadtgrenze, wo am Letzigraben eine störende Versetzung der Baulinien noch nicht behoben ist.

Die Goldbrunnenstraße zwischen Berta- und Albisriederstraße und die Gutstraße zwischen Albisrieder- und Fellenbergstraße, deren Baulinien vom Regierungsrat in den Jahren 1899 und 1906 genehmigt wurden, sollen aufgehoben werden. Ihre Aufhebung ist zudem teilweise deshalb notwendig, weil sie in das Erweiterungsgebiet des Friedhofes Sihlfeld fallen. Die Abgrenzung des Friedhofes in südwestlicher Richtung wird künftig durch die Fellenberg- und die «Verbindungsstraße» gebildet werden, die jedoch noch auf eine Bautiefe angebaut werden können. Die Friedhoferweiterung erfordert auch die Aufhebung der Saumstraße und der Querstraße im Quartierplan Nr. 267. Dieser ist daher im Anschluß an die Festsetzung des neuen Bebauungsplanes einer amtlich durchzuführenden Revision zu unterziehen. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Hauptstraßenzüge im Bebauungsplan «Heuried» werden noch einige Zurücksetzungen von Baulinien durchgeführt, welche im Interesse der Verkehrssicherheit und -Übersicht sich als notwendig erweisen, so speziell an der Einmündung der projektierten Fellenberg- in die Birmensdorferstraße.

Die Niveaulinien der Straßenzüge sind möglichst dem Gelände angepaßt und es erhalten diese nirgends mehr als 4% Steigung.

Weitere Bemerkungen sind zu der Vorlage nicht zu machen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat: [p. 167]

I. Nach der Vorlage des Stadtrates Zürich werden genehmigt:

A. Festsetzung von Bau- und Niveaulinien:

«Verbindungsstraße», Schweighof- bis Albisriederstraße, mit Eckabschrägungen bei der Einmündung in die Albisriederstraße; Baulinienabstand 32 m.

B. Abänderung von Bau- und Niveaulinien:

Fellenbergstraße, Birmensdorfer- bis Schweighofstraße, mit Eckabschrägungen bei der Ausmündung in die Birmensdorfer-/Bertastraße; Baulinienabstand 32 m.

Fellenbergstraße, Schweighofstraße bis Stadtgrenze; Baulinienabstand 28 m.

Schweighofstraße, Birmensdorfer- bis Ämtler-/Albisriederstraße, mit Eckabschrägungen bei der Einmündung in die Albisriederstraße und bei der Kreuzung mit der Birmensdorferstraße; Baulinienabstand 28 m.

Birmensdorferstraße, Fellenberg- bis Burstwiesenstraße; Verbreiterung des Baulinienabstandes auf 23 m.

Birmensdorferstraße, Burstwiesenstraße bis Stadtgrenze; Verbreiterung des Baulinienabstandes auf 26 m.

Talwiesenstraße, Eckabschrägungen bei der Einmündung in die Birmensdorferstraße.

Bertastraße, Zurücksetzung, beziehungsweise Abschrägung der östlichen Baulinie bei den Ecken Birmensdorfer-/Berta- und Halden-/Bertastraße.

Ämtlerstraße, Zurücksetzung der Eckbaulinie Amtier-/ Albisriederstraße.

C. Aufhebung von Bau- und Niveaulinien:

Goldbrunnenstraße, 65 m nordwestlich der Bertastraße bis zur Albisriederstraße.

Gutstraße, von der Albisrieder- bis Fellenbergstraße.

II. Vorstehende Genehmigung ist gemäß § 16 des Baugesetzes durch den Stadtrat Zürich öffentlich bekannt zu machen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Planexemplars mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.