Signatur | StAZH MM 3.46 RRB 1932/2229 |
Titel | Quartierplan. |
Datum | 23.09.1932 |
P. | 788–789 |
[p. 788] Der Stadtrat Zürich berichtete am 2. September 1932, daß er durch Beschluß vom 11. September 1931 die Bau- und Niveaulinien der Binz- und der Grubenstraße im Quartierplan Nr. 268 des Landes zwischen Uetlibergstraße, Bachtobelstraße, Grenze der Lehmgruben Binz, projektiertem Borrweg und Uetlibergbahn festgesetzt habe. Die amtliche Publikation dieses Beschlusses erfolgte im städtischen und kantonalen Amtsblatt am 29. September 1931. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 21. Oktober 1931 sind keine Rekurse eingegangen.
Die Baudirektion berichtet:
Dem Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Zürich vom 11. September 1931 (Nr. 1857) ist zu entnehmen, daß das Quartierplanverfahren amtlich durchgeführt wurde. Die Grundlage für die Landaufteilung bildete der Wettbewerb für Groß-Zürich im Jahre 1918 im allgemeinen und ein von den Zürcher Ziegeleien als Grundeigentümerin anfangs 1929 der Bauverwaltung I der Stadt Zürich eingereichtes Bebauungsplanprojekt, das von den Architekten Kündig & Oetiker entworfen war. Die unterdessen ausgearbeitete Quartierplanvorlage enthält vorläufig nur das Projekt für die Hauptaufschließungsstraßen. Die weitere Aufteilung des Landes für Bauzwecke soll soweit als möglich auf privatem Wege durchgeführt werden und bleibt einer späteren Zeit vorbehalten. Für die Erschließung des Geländes zwischen den Hauptquartierstraßen, wo sich die abgebauten Lehmgruben befinden, sind zwei Quartierstraßen vorgesehen, welche bereits «Binzstraße» und «Grubenstraße» benannt wurden. Die Baulinien der Straßen erhalten 16 bezw. 18 m Abstand und Steigungen, die bis zu 1,8% nicht nennenswert sind.
Das Quartierplangebiet liegt abseits des Verkehrs und dient der Erschließung des Lehmgrubenareals zu anderen Zwecken, welche mit dem Abbau der Lehmlager einhergehen wird.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Festsetzung der Bau- und Niveaulinien der Binz- und Grubenstraße im Quartierplan Nr. 268 des Landes zwischen Uetliberg-/Bachtobelstraße-Grenze der Lehmgrube [p. 789] Binz-projektiertem Borrweg und Uetlibergbahn werden nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Planexemplars mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.