Signatur | StAZH MM 3.46 RRB 1932/3040 |
Titel | Beamtenrecht (Freizeiten). |
Datum | 29.12.1932 |
P. | 1088 |
[p. 1088] Der Regierungsrat beschließt:
I. Die Bureaux der kantonalen und der Bezirksverwaltung bleiben unter Vorbehalt von Dispositiv II dieses Beschlusses Montag, den 2. Januar 1933 (Berchtoldstag), den ganzen Tag geschlossen.
II. Die zuständigen Vorgesetzten sind ermächtigt, zur Erledigung notwendiger oder besonders dringender Geschäfte von diesem Beschlusse abweichende Anordnungen zu treffen.
III. Mitteilung an sämtliche Behörden und Beamtungen der kantonalen und Bezirksverwaltung zum Vollzug, an das Obergericht, sowie an den Kirchenrat.
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Der Vorsitzende schließt die Sitzung mit einigen Worten des Dankes für das Wohlwollen und die Nachsicht, die ihm seine Kollegen in dem zu Ende gehenden Jahre in der Geschäftsführung entgegengebracht haben, und wünscht, daß ihnen das neue Jahr recht viel Freundliches bringe.