Signatur | StAZH MM 3.47 RRB 1933/0531 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 02.03.1933 |
P. | 212 |
[p. 212] Die Bausektion I des Stadtrates Zürich berichtete am 17. Februar 1933, daß der Große Stadtrat mit Beschluß vom 20. August/17. September 1930 die südliche Baulinie der Hornergasse zwischen Sihl- und Uraniastraße, die südöstliche Baulinie der Uraniastraße zwischen Horner- und Steinmühlegasse und die nördliche Baulinie der SteinmühTegasse aufgehoben habe; gleichzeitig wurde eine Abrundung der nördlichen Baulinienecke Sihlstraße/Hornergasse beschlossen. Gegen diesen Beschluß erfolgten verschiedene Rekurse, die vom Bezirksrat Zürich am 4. Mai 1932 und endgültig vom Regierungsrat mit Beschluß Nr. 97 vom 12. Januar 1933 abgewiesen wurden. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 26. Januar 1933 sind gegenwärtig keine Rekurse gegen die Vorlage mehr anhängig.
Die Baudirektion berichtet:
Im Bericht zum vorerwähnten Regierungsratsbeschluß Nr. 97 vom 12. Januar 1933 hat sich die Baudirektion aus führlich zum technischen Teil der Vorlage geäußert und in materieller Hinsicht ihren Erwägungen zur Angelegenheit Ausdruck gegeben. Es können deshalb weitere Bemerkungen zur Vorlage unterbleiben.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Aufhebung der nördlichen Baulinie der Steinmühlegasse, der südlichen Baulinie der Hornergasse zwischen Sihl- und Uraniastraße und der südöstlichen Baulinie der Uraniastraße zwischen Horner- und Steinmühlegasse, sowie die Abrundung der nördlichen Baulinienecke Sihlstraße/Hornergasse werden nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die Genehmigung der Vorlage öffentlich bekannt zu machen.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe des Plandoppels (Nr. 80 682) mit Aufhebungs-, bezw. Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.