Signatur | StAZH MM 3.47 RRB 1933/2038 |
Titel | Kirchenrenovation. |
Datum | 17.08.1933 |
P. | 753–754 |
[p. 753] Mit Zuschriften vom 17. und 20. Juli 1933 übermittelt die Kirchenpflege Thalheim eine Vorlage betreffend Entfeuchtung der südlichen Umfassungsmauer der dortigen Kirche und ersucht um Zusicherung eines Staatsbeitrages.
Das Gutachten der Direktion der öffentlichen Bauten spricht sich, wie folgt, über die geplanten Arbeiten aus:
«Die Kirche mit umliegendem Friedhof befindet sich, wie eine Insel, stellenweise 1 m über dem Straßenniveau mit Umgelände. Dessenungeachtet liegen die Gräber im nassen Terrain. Die genannte Kirchenmauer ist stark durchfeuchtet und das Holztäfer gänzlich verschwammt. Zur Behebung dieses Übelstandes ist eine äußere Drainage nach der Berechnung von Baumeister E. Landolt, in Andelfingen, vorgesehen. Wir empfehlen jedoch die Drainage längs der ganzen Südfront anzulegen. Ferner wird im Kircheninnern durch Isolationen die weitere Feuchtigkeit abgehalten, die allerdings noch auf Jahre hinaus spürbar sein wird, bis die dicke Mauer völlig trocken ist. Wir können den von der Kirchenpflege vorgesehenen Maßnahmen zustimmen. Die Kosten sind auf Fr. 1,500 berechnet. Sollte der Fußboden in der Kirche ebenfalls vom Schwamm befallen sein, so müßten auch hier entsprechende Vorkehren getroffen werden.
Wir empfehlen die Genehmigung der Vorlage.»
Der Kirchenrat beantragt Zusicherung eines Staatsbeitrages nach den Bestimmungen der Verordnung über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an Neubauten und Hauptreparaturen von Kirchen und Pfarrhäusern vom 17. Mai 1923.
Der Regierungsrat,
nach Einsicht eines Antrages des Kirchenrates und der Direktion des Innern,
beschließt: [p. 754]
I. Der Vorlage der Kirchenpflege Thalheim über die geplante Kirchenrenovation wird im Sinne von § 4 der Verordnung vom 17. Mai 1923 die Genehmigung erteilt und der Kirchenpflege Thalheim empfohlen, die Drainage längs der ganzen Südfront anzulegen. Über die Ausrichtung des Staatsbeitrages wird nach Vorlage der Abrechnung Beschluß gefaßt.
II. Mitteilung an die Kirchenpflege Thalheim, an den Kirchenrat, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten, des Innern und der Finanzen.