Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.47 RRB 1933/2039
TitelWasserversorgung.
Datum17.08.1933
P.754

[p. 754] Die Wasserversorgung Zürich ersucht mit Eingaben vom 1. Oktober 1932 und 14. März 1933 im Auftrage des Gemeinderates Schwamendingen um Ausrichtung eines Beitrages an die Erstellungskosten der im Jahre 1932 ausgeführten Erweiterungen der Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage Schwamendingen. Mit Schreiben vom 6. Juni 1933 sucht der Gemeinderat Schwamendingen ebenfalls um die Bewilligung eines Beitrages aus der Brandassekuranzkasse an die Kosten weiterer, in den Jahren 1931 /l932 ausgeführter Erweiterungsbauten nach.

Die kantonale Brandassekuranz berichtet:

Die angemeldeten Beitragsgesuche betreffen Netzerweiterungen durch Ausführung von Hauptleitungen in der alten Winterthurerstraße, im Waldgartenquartier, in der neuen Winterthurerstraße und Usterstraße, in der Untergasse, im Blauackerquartier, in der Wiesenstraße, im Wolfhagquartier, in der Überlandstraße vom Auhofe bis zur neuen Winterthurerstraße und von hier bis zur Zuleitung Hauenstein, im Talwege, sowie durch Anschluß von Hydranten in der Zürcherstraße, bei der Wohnkolonie «Lueg ins Land» und in den «Wechselwiesen» bei der Wohnkolonie Portmann und Süß.

Die bezüglichen Projekte wurden von der Direktion des Innern mit Verfügungen vom 11. und 31. Juli 1931, 2. März, 16. Juni und 17. Oktober 1932 genehmigt. Für diese Erweiterungsbauten wurden 6230,65 m Rohre von 75 - 250 mm Durchmesser verwendet; angeschlossen wurden 50 Unterflur- und 4 Überflurhydranten und es sind 51 Schieber von 75 - 200 mm in die neuen Leitungen eingebaut worden.

Der Ausbau der Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage Schwamendingen in einem Umfange, wie er nun in den vergangenen Jahren tatsächlich erfolgt ist, war zum Teil bedingt durch die Entstehung von Neubauten. Ein großer Teil der Netzerweiterungen wurde jedoch auf Veranlassung der Direktion des Innern vorgenommen, die mit Schreiben vom 17. September 1929 dem Gemeinderate Schwamendingen eröffnete, daß an Netzerweiterungen erst dann wieder Beiträge aus der Brandassekuranzkasse ausgerichtet werden könnten, wenn durch Ausbau des bestehenden Netzes für wirksame Verbesserung der für Feuerlöschzwecke äußerst ungünstigen Verhältnisse gesorgt werde. Nicht zuletzt sah die Gemeinde in der Ausführung solcher Bauten die Möglichkeit, dem immer dringender werdenden Rufe nach Arbeitsbeschaffung für die Arbeitslosen wenigstens teilweise genügen zu können. Durch die ausgeführten Netzerweiterungen sind nun tatsächlich für das Feuerlöschwesen bemerkenswerte Verbesserungen erzielt worden.

Die Prüfung der erweiterten Anlage wurde am 4. Juli 1933 durch die Organe der kantonalen Brandassekuranz vorgenommen. Die Leistungsfähigkeit der Hydranten ist im allgemeinen befriedigend. Der neu erstellte Hydrant im Talwege, beim Neubaue Frick, vermag unter dem Drucke des Reservoirs Ziegelhütte, auch bei Verwendung von nur einem Strahlrohr, allerdings nur geringe Löschwirkung hervorzubringen. Es bestellt hier jedoch die Möglichkeit, im Brandfalle diesen Leitungsstrang innert kurzer Zeit an die Druckzone des höher gelegenen Reservoirs Streitholz anzuschließen. Unter diesem Drucke können dann auch mit zwei Strahlrohren gute Resultate erzielt werden. Es sind somit die Voraussetzungen für die Ausrichtung eines ordentlichen Beitrages an die Kosten dieses Leitungsstranges ebenfalls gegeben.

Der Zustand des erweiterten Netzes ist, soweit dies auf einem Rundgange festgestellt werden konnte, ebenfalls befriedigend. Es ist lediglich zu bemerken, daß vorab in der neuen Winterthurerstraße und in der Überlandstraße die Unterflurhydranten außerhalb des Straßengebietes im Trasse des zukünftigen Trottoirs plaziert und, da nur durch Pfähle markiert, nicht ohne weiteres sichtbar sind. Es ist deshalb eine eindeutige Fixierung durch Hydrantentafeln bis zum 31. Oktober 1933 zu verlangen, wenn nicht bis zu diesem Termine die betreffenden Trottoiranlagen erstellt werden.

Es ist ferner zu beanstanden, daß der in der Verfügung vom 2. März 1932 von der Brandassekuranz verlangte Hydrant im Wolfhagquartiere (gemäß Plan 2502) nicht vorhanden ist. Diesem Verlangen ist ebenfalls bis zum 31. Oktober 1933 Nachachtung zu verschaffen.

Es ist ferner dem Gemeinderate Schwamendingen nahezulegen, gelegentlich eines Umbaues der Usterstraße die Ersetzung der zirka 40 m langen 100 mm-Leitung am Anfänge der Usterstraße durch eine solche von 150 mm Durchmesser in Aussicht zu nehmen. Damit ließen sich in den äußeren Quartieren der Usterstraße noch etwas günstigere Druckverhältnisse erzielen.

An Erstellungskosten werden durch die eingereichten

Abrechnungen ausgewiesen Fr. 196,420.05

Davon sind für die Beitragsberechnung als
nicht subventionsberechtigt abzuziehen:

T-Stücke für Hausanschlüsse Fr. 1,185.90
Gebühren der kantonalen
Baudirektion 23.60
Veloreparatur 10.- 1,219.50

Als maßgebende Kosten verbleiben Fr. 195,200.55

Entsprechend der Gesamtsteuerbelastung von 183,3% im Durchschnitte der Jahre 1930/1932 erhält Schwamendingen einen Beitrag von 32% = Fr. 62,460.

Wasserleitung Heerenwiesen.

Mit Regierungsratsbeschluß vom 29. Oktober 1925 wurde der Gemeinde Schwamendingen an die Erstellungskosten einer Wasserleitung nach den Heerenwiesen nur die Hälfte eines ordentlichen Beitrages (Fr. 1,447.50) bewilligt; es wurde jedoch zugesichert, daß die andere Beitragshälfte geltend gemacht werden könne, wenn durch Netzerweiterungen die für Feuerlöschzwecke ungenügenden Druckverhältnisse erheblich verbessert werden. Der Gemeinderat Schwamendingen ersucht nun in seiner Eingabe vom 6. Juni 1933 um Ausrichtung des zugesicherten Beitrages mit der Begründung, daß inzwischen umfangreiche Netzerweiterungen vorgenommen worden seien, die die Verhältnisse in den Heerenwiesen wesentlich und günstig beeinflußt hätten. Eine Hydrantenprobe in jenem Quartiere hat ebenfalls am 4. Juli 1933 stattgefunden; die Leistungsfähigkeit ist nun tatsächlich auch bei Betätigung von vier Strahlrohren befriedigend. Der Ausrichtung der zweiten Beitragshälfte im Betrage von Fr. 1,447.50 steht demnach nichts mehr entgegen.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern,

beschließt:

I. Der Gemeinde Schwamendingen werden an die Kosten des Ausbaues ihrer Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage folgende Beiträge aus der kantonalen Brandassekuranzkasse bewilligt:

a) Als Beitrag an die Erweiterungen der Jahre 1931/1932 Fr. 62,460.-
b) als Beitragssaldo an die Kosten der Wasserleitung nach den Heerenwiesen (gemäß Regierungsratsbeschluß vom 29. Oktober 1925) 1,447.50
Total der Beiträge Fr. 63,907.50

II. Der Gemeinderat Schwamendingen ist verhalten,

a) die Erstellung des mit Verfügung vom 2. März 1932 im Wolfhagquartiere verlangten Hydranten bis zum 31. Oktober 1933 zu veranlassen;

b) die eindeutige Fixierung der längs der neuen Winterthurerstraße und der Überlandstraße plazierten Unterflurhydranten durch Anbringung von Hydrantentafeln bis zum 31. Oktober 1933 zu veranlassen, wenn nicht bis zu diesem Termin die Trottoiranlagen erstellt werden;

c) den Ersatz der zirka 40 m langen 100 mm-Leitung am Anfange der Usterstraße durch 150 mm-Rohre gelegentlich eines Ausbaues der Usterstraße in Aussicht zu nehmen.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Schwamendingen, an die Wasserversorgung der Stadt Zürich und an die Direktion des Innern, Abteilung Brandassekuranz.