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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.47 RRB 1933/2070
TitelQuartierplan.
Datum17.08.1933
P.764

[p. 764] Der Stadtrat Zürich berichtete am 15. Juli 1933, daß er durch Beschluß vom 6. Mai 1933 den Quartierplan Nr. 165 für das Teilgebiet zwischen Albis-, Studacker-, Kalchbühl- und Widmerstraße nebst den Bau- und Niveaulinien der Straße A und des Fußweges, der Verlegung der Straße B, der Aufhebung von Teilstrecken der Kalchbühl- und Widmerstraße und des Fußweges Kat.-Nr. 2705 neu festgesetzt habe. Die Bekanntmachung erfolgte im städtischen und kantonalen Amtsblatte vom 16. Mai 1933. Laut beiliegendem Zeugnisse der Bezirksratskanzlei Zürich vom 8. Juni 1933 sind keine Rekurse eingegangen.

Die Baudirektion berichtet:

Für ein Teilgebiet zwischen der Kalchbühl- und Albisstraße bestand ein Quartierplan Nr. 31a, den der Regierungsrat mit Beschluß vom 18. Juli 1901 genehmigt hat. Seither erwiesen sich verschiedene Abänderungen als notwendig, die hauptsächlich durch den Bau des Tramdepots veranlaßt wurden. In vorerwähntem Quartierplane Nr. 31a waren Straßen A und B vorgesehen. In der neuen Vorlage des Stadtrates Zürich erhält die Straße A eine andere Richtung. Sie wird als Sackgasse mit einem Kehrplatze zur Erschließung des Geländes nordwestlich der Widmerstraße angelegt und erhält eine Fußwegverbindung zur Kalchbühlstraße. Von der ursprünglichen Straße B wird nur ein kurzes Stück an der Albisstraße durch Verlegung der Einmündung eines Servitutsweges zur Ausführung gebracht. Die Niveaulinie der Straße A erhält nur unbedeutende Steigung.

Weitere Bemerkungen sind nicht zu machen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Abänderung und Neufestsetzung des Quartierplanes Nr. 165 für das Teilgebiet zwischen Albis-, Studacker-, Kalchbühl- und Widmerstraße wird nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.