Signatur | StAZH MM 3.47 RRB 1933/3220 |
Titel | Forstwesen. |
Datum | 21.12.1933 |
P. | 1186–1187 |
[p. 1186] A. Der Gemeinderat Bassersdorf ist seit Jahren bemüht, die außergewöhnlich stark parzellierte Gemeindewaldung durch Zusammenlegung einzelner kleiner Parzellen mit angrenzenden Privatwaldgrundstücken zu arrondieren und damit auch eine rationellere Bewirtschaftung der Gemeindewaldabteilungen zu erreichen. Dabei erweist es sich vielfach als notwendig, Gemeindewaldareal in Abtausch zu geben, um das Einverständnis der privaten Waldbesitzer zu den von der Gemeinde gewünschten Ankäufen überhaupt zu erhalten. Mit Eingabe vom 23. November 1933 legt die Gemeindebehörde von Bassersdorf verschiedene im Laufe des Jahres 1933 getroffene Vereinbarungen (Kauf- und Tauschverträge) vor mit dem Gesuche, diese Kaufgeschäfte - soweit dabei eine Veräußerung von Gemeindewaldareal in Betracht kommt - im Sinne von § 36 des kantonalen Forstgesetzes zu genehmigen. Gemäß den dem Regierungsrate zur Genehmigung vorgelegten Verträgen werden von der Gemeinde Bassersdorf folgende Grundstücke angekauft:
1. Von Jakob Geißer, Baumeister, in Brüttisellen: zirka 54 ar Waldung im Hard-Großrüti, bei der Kohlgrub, am Opfikerwege (forstamtliches Ausmaß);
2. von Johann Schmid, Landwirt, im Plätzli, Bassersdorf: 12,2 ar Waldung im Mühletal und Mühleberge;
3. von Job. Jakob Brunner-Angst, Landwirt, auf der Hub, Bassersdorf: 6,4 ar Waldung im Loche;
4. von Joh. Jakob Baltensberger-Weiß, Landwirt, in Birchwil-Nürensdorf: 24,3 ar Waldung in der Mühlberghalde;
5. von den Geschwistern Berta, Heinrich und Hans Sieber, in Bassersdorf:
a) zirka 32,8 ar Waldung im Loch, Mühlberghau,
b) zirka 53,1 ar Waldung «In langen Tannen». Zusammen somit zirka 182,8 ar.
Von der Gemeinde Bassersdorf werden abgetreten:
a) An Rudolf Hug-Wettstein, Landwirt, in Bassersdorf: zirka 6 ar Waldung im Hard, bei der Kohlgrub, am Opfikerwege (Teil des gemäß Ziffer 1 oben von Jakob Geißer angekauften Grundstückes von zirka 54 ar);
b) an Joh. Schmid (Ziffer 2 oben): zirka 33 ar Waldung im Mühleberghölzli;
c) an Joh. Jakob Baltensberger-Weiß (Ziffer 4 oben): zirka 26,8 ar Waldung in der Mühlberghalde;
d) an die Geschwister Sieber (Ziffer 5 oben): zirka 63 ar Waldung im Eckenzahn (Gemeindewaldabteilung 26). Zusammen zirka 128,8 ar.
Das Gemeindewaldareal vermehrt sich somit durch diese Handänderungen um zirka 54 ar.
B. Zu den von der Gemeinde Bassersdorf in Aussicht genommenen, durchaus begrüßenswerten Arrondierungsankäufen und -Verkäufen sind im einzelnen noch folgende Bemerkungen zu machen:
ad 1 (Ankauf Geißer) und ad a (Verkauf Hug):
Von der um Fr. 5,600 erworbenen Parzelle Geißer wird ein für die Gemeinde nicht günstig gelegenes Teilstück von zirka 6 ar um Fr. 1,700 an Hug weiterverkauft, sodaß der Gemeinde noch eine Fläche von zirka 48 ar und damit eine Ausgabe von Fr. 3,900 verbleibt. Die Parzelle schließt in günstiger Weise an die Gemeindewaldabteilung 5 «Groß-Rüti» an und es wird mit ihrem Übergang in Gemeindebesitz die ungehinderte Holzabfuhr aus dem südwestlichen Teil der alten Gemeindewaldung, die wegen hohen Jungwuchses mit Schwierigkeiten verbunden war, an die Gemeindestraße Bassersdorf-Opfikon ermöglicht.
Der Ankauf des Grundstückes Geißer erfolgt im Sinne des Regierungsratsbeschlusses Nr. 940 vom 12. April 1933, und es sucht der Gemeinderat Bassersdorf gleichzeitig um die Bewilligung der Volkswirtschaftsdirektion zur Entnahme des zu ihren Lasten fallenden Kaufpreisrestes von Fr. 3,900 aus der Forstreserve nach.
ad 2 - 5a: Die Erwerbung der vier Parzellen Schmid, Brunner, Baltensperger und Sieber war schon längst erwünscht, um die Holzabfuhr aus der Gemeindewaldabteilung 20, Mühlberghau, so viel als möglich nach dem Mühletale leiten zu können. Zu diesem Zweck ist es aber notwendig, den der untern Grenze dieser Parzellen entlang führenden, hinsichtlich Gefällsverhältnissen und Fahrbahn ganz ungünstigen Weg gründlich zu korrigieren durch Tieferlegung in der bisherigen Parzelle Schmid und Richtungsänderung schief den Hang hinunter. Durch den Ankauf der Sieber’schen Parzelle im «Loch» wird die Verlängerung des Weges bis zur Abteilung 20 und vor allem auch die Anlage einer Kiesgrube ohne nachbarrechtliche Behinderung möglich.
ad 5b: Der Ankauf des Grundstückes Sieber «In langen Tannen» befriedigt allerdings wegen der starken Einkerbung in der Mitte nicht ganz; bei geradem Verlaufe der Grenze wäre indessen die Abfuhr aus dem verbleibenden Besitztum Sieber weiter oben stark erschwert worden; die Einwilligung von Siebers Erben zur Abtretung der beiden Grundstücke im «Loch» und «In langen Tannen» ist nur dem Umstand zu verdanken, daß die Geschwister Sieber mit ihrem Waldgrundstück auf zwei Seiten an die ihnen abzutretende Gemeindewaldabteilung 26, Eckenzahn, angrenzen.
Hinsichtlich des Verkaufs von Gemeindewaldareal an Hug, Schmid, Baltensperger und Sieber sind weitere Bemerkungen nicht notwendig; die Abtretungen der Gemeinde stehen im Zusammenhänge mit Ankäufen, und es war namentlich auch die Einwilligung des Verkäufers Baltensperger nur erhältlich unter der Bedingung, daß ihm die Gemeinde einen Streifen Wald längs der Nordgrenze der Abteilung 21, Mühlberghalde, anschließend an seine dortige Privatwaldung, zusicherte.
Die von der Gemeinde Bassersdorf gewünschte Zustimmung zur Veräußerung von Gemeindewaldgebiet im Ausmaße von zirka 128,8 ar kann unbedenklich erteilt werden, da dieser Arealverminderung eine Arealvermehrung von zirka 182,8 ar gegenübersteht, sodaß das Gemeindewaldareal um zirka 54 ar zunimmt. In die Bewilligung ist der Einfachheit halber gleichzeitig auch die Zustimmung der Volkswirtschaftsdirektion (§ 11 des Regulativs über die Anlage von Forstreservefonds der Gemeinden und Korporationen des Kantons Zürich vom 29. Juli 1918) zur Entnahme des Kaufbetrages von Fr. 3,900 für die Parzelle Geißer einzuschließen.
Nach Einsicht eines Antrages der Volkswirtschaftsdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die vom Gemeinderate Bassersdorf nachgesuchte Bewilligung zum Verkaufe von Gemeindewaldareal im Ausmaße von total 128,8 ar wird anmit erteilt.
In dieser Bewilligung ist auch die gemäß § 11 des Forstreserve-Regulativs vom 29. Juli 1918 erforderliche Zustimmung der Volkswirtschaftsdirektion zur Entnahme des Kauf- [p. 1187] betrages von Fr. 3,900 für die Parzelle Geißer aus dem Forstreservefonds eingeschlossen.
II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 30, sowie den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, werden vom Gemeinderate Bassersdorf bezogen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Bassersdorf unter Rückschluß der Kauf- und Tauschverträge, den Bezirksrat Bülach, das Grundbuchamt Bassersdorf und an die Volkswirtschaftsdirektion.