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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.5 RRB 1891/1114
TitelStrassen.
Datum29.05.1891
P.238

[p. 238] A. Mit Zuschrift vom 16. Mai 1891 wird durch den Gemeindrath Uetikon eine Korrektion der Seestraße im Dorfe Uetikon, östlich von der Schnorf’schen Fabrik, auf eine Länge von zirka 230 Meter, angeregt. Es hat die Gemeinde hiefür bereits auf ihre Kosten durch Herrn Ingenieur Unmuth in Enge Plan und Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen.

B. Was die Nothwendigkeit der Korrektion anbetrifft, so ist hierüber Folgendes zu bemerken:

Die Richtungsverhältnisse der Straße sind an der betreffenden Stelle recht unschön und ist namentlich die Einmündung der Bergstraße eine sehr ungünstige. Durch die Korrektion würde nun die Seestraße etwas nach Süden gerückt, die vorhandene Kurve gemildert und der Scheitel derselben an die Einmündungsstelle der Bergstraße verlegt, wodurch nicht nur eine wesentliche Verschönerung der Seestraße, sondern auch eine erhebliche Verbesserung der Ausmündung der stark abfallenden Bergstraße in Richtung und Gefälle ermöglicht würde.

Sodann wird die Korrektion von bedeutendem Einfluß auf den Entscheid betreffend die Stationsfrage Uetikon sein. Der dringende Wunsch der Gemeinde Uetikon nach Verlegung der Station in die Oertlichkeit Langenbaum gewann erst einigermaßen Aussicht auf Erfüllung, als die Firma Gebrüder Schnorf, welche den bedeutendsten Theil des Verkehrs am rechten Seeufer aufweisen wird, sich mit dieser Verlegung einverstanden erklärte. Inzwischen haben sich hinsichtlich der projektirten Anlage des Verbindungsgeleises von der Station Langenbaum zu der Schnorf’schen Fabrik bedeutende Schwierigkeiten gezeigt, die eine Meinungsänderung der Herren Gebrüder Schnorf herbeizuführen geeignet sind, jedoch durch Ausführung der projektirten Straßenkorrektion gehoben würden.

Wie aus der Zuschrift an das schweizerische Eisenbahndepartement in Bern (Regierungsrathsbeschluß vom 26. März 1891) ersichtlich, ist die Verlegung der Station Uetikon nach Langenbaum hauptsächlich in Hinsicht auf die rationelle und zugleich billigere Anlage der Straßenzüge geboten, und wäre es deshalb unverantwortlich, der Angelegenheit bloß ihren Lauf zu lassen und dadurch eine Schädigung der Interessen von Gemeinde und Staat zu provociren. Der Staat ist bei dem noch zu erstellenden Straßenstück II. Klasse von Großdorf nach der Seestraße als Abschluß der Verbindung von Uetikon mit der Bergstraße Meilen–Uster so stark engagirt, daß er alle Veranlassung hat, dahin zu wirken, daß nicht durch unglückliche Wahl der Stationsstelle eine Verschlechterung und insbesondere auch eine ganz erhebliche Vertheuerung der Straße verursacht wird.

In Anbetracht der Wichtigkeit der Frage wird nun auch zum Voraus von der Gemeinde die unentgeltliche Abtretung von Hafen- und Hafenplatzgebiet, sowie von der Firma Schnorf ebenfalls unentgeltliche Abtretung des von ihren Liegenschaften zu beanspruchenden Landes und die nöthige Auffüllung des Seegebietes offerirt. Eine noch weiter gehende Betheiligung der Gemeinde dürfte von derselben kaum abgelehnt werden und ist auch ganz am Platze.

Die Ansätze des beigelegten Kostenvoranschlages scheinen richtig bemessen zu sein. Indessen ist für Verlängerung von 2 Bachdurchlässen und Neugestaltung des nördlichen Straßenrandes nichts in Anschlag gebracht, wogegen anderseits die auf 1200 Fr. angesetzten Kosten der Stützmauer ganz oder wenigstens zur Hälfte wegfallen werden, da Gebrüder Schnorf bei Anlage des Verbindungsgeleises so wie so eine Mauer erstellen müssen, wodurch die Erstellung der Mauer längs der Straße überflüssig wird. Der Voranschlag mit 4500 Fr. Nettokosten wird deshalb voraussichtlich für die Ausführung ausreichen. Der Gemeinde kann außer den bereits offerirten Leistungen füglich noch die Uebernahme der Expropriationskosten der Leuthold’schen Remise und die Uebernahme des alten Straßengebietes zum Preise von 2 Fr. per m2 zugemuthet werden. Dadurch würden sich die Nettokosten für den Staat auf höchstens 3000 Fr. belaufen.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrath:

1. Das vom Gemeindrath Uetikon vorgelegte Projekt einer Korrektion der Straße I. Klasse Nr. 9 (Zürich–Feldbach) östlich von der Schnorf’schen Fabrik in Uetikon wird genehmigt und die Direktion der öffentlichen Arbeiten eingeladen, nach erfolgtem Entscheid in Sachen der Station Uetikon zur Ausführung zu schreiten, insofern die Gemeinde Uetikon dem Staate die Kosten der Expropriation der Leuthold’schen Remise zurückvergütet und den disponibel werdenden alten Straßenabschnitt zum Preise von 2 Fr. per m2 übernimmt.

2. Die Gemeinde Uetikon wird ferner bei den laut eingereichtem Voranschlag von der Gemeinde selbst und der Firma Schnorf bereits gestellten Beitragsofferten behaftet.

3. Die Korrektion der Bergstraße im Anschluß an die Seestraße hat die Gemeinde auf eigene Kosten vorzunehmen.

4. Mittheilung an den Gemeindrath Uetikon und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückstellung der Akten und des Planes.