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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.5 RRB 1891/1115
TitelFlusskorrektionen.
Datum29.05.1891
P.238–240

[p. 238] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrath:

I. An das schweiz. Departement des Innern ist folgendes Schreiben zu richten:

„In Ihrer geschätzten Zuschrift vom 12. Januar d. Js. machen Sie uns darauf aufmerksam, daß zur Berechnung der Nachsubventionen für die hierseitigen Flußkorrektionen, der Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 als Grundlage angenommen werden müsse und somit nur diejenigen Mehrarbeiten und Vollendungsbauten berücksichtigt werden können, welche in dem ursprünglichen Devis nicht vorgesehen waren. Hinsichtlich der Kosten, welche sich auf Arbeiten für den Umbau und die Ergänzung von Wuhrstrecken beziehen, die in Folge Vertiefung des Flußbettes oder außerordentlicher Hochwasser nothwendig geworden sind, äußern Sie sich dahin, daß dieselben im Nachsubventionsgesuch berücksichtigt werden können. Wir haben nun auf dieser Grundlage die Voranschläge für die Töß und die Glatt neu aufstellen lassen.

Gerne schließen wir uns sodann Ihrer Ansicht an, es sei der Aufrundungsposten von 100,000 Fr. im Voranschlage von 1882 nicht der Thur und zur Zeit überhaupt nicht einem bestimmten Flusse zuzutheilen. Eine genauere Untersuchung hat dann auch unter Berücksichtigung der Bemerkungen Ihres Oberbauinspektorates bei Anlaß der Besichtigung der Thurkorrektion, ergeben, daß zum gänzlichen Ausbau der Thur noch ein ganz bedeutender Betrag auszuwerfen ist und sehen wir uns daher veranlaßt, für die Thurkorrektion ebenfalls ein Nachsubventionsgesuch einzureichen.

Indem wir Ihre Wegleitung in dieser Angelegenheit bestens verdanken, beehren wir uns, in den drei Beilagen die Voranschläge für den völligen Ausbau,

des Tößkorrektion im Betrage von Fr. 1,530,000
Glattkorrektion 170,000

Thurkorrektion inkl. Rhein, im Betrage von 1,000,000
Zusammen mit Fr. 2,700,000

vorzulegen, unter Beifügung der folgenden Bemerkungen: [p. 239]

Töß. Im Voranschlag sind aufgenommen als Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten:

1. Erneuern und Unterbauen der Längswuhre auf den Strecken, wo die Hochwasser von 1881, 1882 und 1888 dieselben zerstört haben, oder wo eine bedeutende Vertiefung der Sohle eingetreten ist.

2. Die Sohlenverbauungen aus Steinen und zwar in einem Betrage von 425,000 Fr., inklusive Unvorhergesehenes und Bauleitung, gegenüber 134,000 Fr. des Voranschlages von 1889. Die seitherige Erfahrung hat nämlich gezeigt, daß diese Verbauungen 6–8 statt nur zirka 5 m lang und auch in größerer Anzahl erstellt werden müssen.

3. Die sämmtlichen seit 1880 ausgeführten Pflästerungen und Kunstbauten. Im Voranschlag vom Jahre 1881 sind nämlich für Pflästerungen und kleinere Kunstbauten 3000 Fr. per Kilometer oder für die 42,5 km Länge der Tößkorrektion 127,500 Fr. ausgesetzt worden. Bis Juni 1880 waren aber für Pflästerungen und Kunstbauten schon 142,000 Fr. verausgabt, und es sind daher die seither ausgeführten Bauten dieser Kategorie als eigentliche ursprünglich nicht vorgesehene Mehrarbeiten zu betrachten und zu behandeln.

4. Für die vollständige und einheitliche Durchführung der Korrektion auch auf den 7,5 Kilometern, für welche im Jahre 1881 ein weniger vollständiger Ausbau vorausgesetzt war, sind nun 375,000 Fr. in Rechnung gebracht.

5. Endlich wurde das Korrektionsgebiet weiter ausgedehnt auf Freienstein (Kosten sammt Bauleitung 23,000 Fr.) und im Quellengebiet, wo statt 6 km mit einem Betrage von 125,000 Fr., 7,88 km oder zirka 1/3 Mehrlänge mit zirka 40,000 Fr. Mehrkosten verbaut werden.

Wir ersuchen Sie, den jetzt eingereichten um 270,000 Fr. erhöhten Voranschlag für den völligen Ausbau der Tößkorrektion, unserem Nachsubventionsbegehren zu Grunde zu legen.

Die Gesammtkosten der Tößkorrektion werden sich belaufen:

Voranschlag vom Jahre 1881 Fr. 4,000,000
Voranschlag für den Ausbau 1,530,000

Zusammen Fr. 5,530,000

Hievon sind bis Ende 1890 an Bauausgaben und Vorarbeiten verausgabt Fr. 4,848,641
Dazu Antheil am Zentralbureau zirka 2,6% 126,459 4,975,000
Somit bleiben noch zu verwenden Fr. 555,000

Für den völligen Ausbau sind noch zirka 5 Jahre in Aussicht zu nehmen.

Glatt. Bei Ausführung der Loose Dübendorf–Greifensee, Niederglatt und unterhalb Hochfelden konnten Ersparnisse erzielt werden; auch brachte der Anfangs 1890 vollzogene Verkauf der Glattbruggmühle weniger Kapital- und Zinsverlust als angenommen war, so daß der Voranschlag von 1881 für die Abtheilung Greifensee bis Hochfelden, welche nur noch unbedeutender Ergänzungen bedarf, ausreichen wird. Dieser Voranschlag vom Jahre 1881

für die Abtheilung Greifensee bis Hochfelden 2,63 km bezifferte sich auf Fr. 1,885,000

Verausgabt sind dagegen bis Dez. 1890 Fr. 1,681,851
Hiezu zirka 9,7% für Bauleitung etc. 163,139
Total Fr. 1,844,990

Das Nachsubventionsgesuch bezieht sich daher nur noch auf die Abtheilung Glattfelden mit einem Voranschlage von Fr. 170,000.

Auch hier wurde für die Sohlenverbauungen aus Steinen ein höherer Betrag als im Voranschlage von 1889, 25,000 Fr., statt nur 9200 Fr. eingesetzt.

Die Gesammtkosten für die Strecke Glattfelden, 2,63 bis 3,76 km, werden somit betragen:

Nach dem Voranschlag vom Jahre 1881 für 6,06 km (1881 wurde das Ende der Korrektion

bei 8,69 km angenommen) à 85,000 Fr. = rund Fr. 515,000
Voranschlag für Nachsubvention 170,000

Total Fr. 685,000

Verausgabt sind hievon bis Dezember 1890:
Bauausgaben Fr. 597,927
Hiezu für Bauleitung etc. zirka 9,7% 58,073 656,000

Somit noch zu verwenden Fr. 29,000

Bis Mitte des Jahres 1892 werden die Korrektionsbauten an der Glatt ihren gänzlichen Abschluß finden.

Thur. In den Voranschlag wurde zunächst aufgenommen die Erstellung der Leitwuhre auf den geraden Strecken im Betrage von Fr. 235,000 inkl. Unvorhergesehenes.

Durch die Querwuhre ist allerdings, wie im Jahre 1881 angenommen wurde, eine ganz befriedigende Verlandung des abgebauten Flußlaufes in den geraden Strecken erzielt worden; allein um diesen Zustand zu erhalten, können Leitwuhre nicht entbehrt werden, welche jetzt als Wippenwuhre mit bedeutend geringeren Kosten als bei Beginn der Korrektion, ausgeführt werden können. Ein großer Theil derselben ist bereits erstellt, so daß durch diese Ergänzungsarbeit allein der Voranschlag von 1881 nicht erheblich überschritten worden wäre.

Das Hochwasser im Anfang September letzten Jahres hat aber gezeigt, daß nicht blos die bisher nur in sehr beschränktem Maße in der Egg unterhalb Andelfingen und der Steinegg bei Gütighausen ausgeführten Steinvorlagen in diesen 2 stark gekrümmten Kurven noch ganz bedeutend verstärkt werden müssen, sondern, daß überall auf den concaven Ufern in den stärker gekrümmten Kurven Steinpflästerungen mit Steinvorlagen zu erstellen, oder doch die Faschinenwuhre durch eine Steinvorlage zu sichern sind. In diesem Sinne haben Sie sich auch bei Anlaß der Genehmigung der diesjährigen Bauvorlage ganz entschieden ausgesprochen, und erlauben wir uns den betreffenden Passus wörtlich wiederzugeben:

„Was die Arbeiten an der Thur anbelangt, so hat der Augenschein ergeben, daß die Wirkung derselben im Ganzen ebenfalls befriedigend ist, daß hingegen die Versicherung der scharfen concaven Kurven bei Gütighausen, Tiefenau und bei der untern Egg zwischen Flaach und Andelfingen noch weiterer kräftiger Verstärkung durch kontinuirliche Leitwerke mit vorgelegtem Steinwurf bedarf, und daher in den nächsten Jahren dort noch energisch gearbeitet werden muß, was bei der Aufstellung der nächsten Bauprogramme zu berücksichtigen sein wird.“

Den gesteigerten Bedarf an Steinmaterial können die bisherigen Bezugsquellen (Steingruben, kleinere Steinbrüche am Rhein) nur zu einem kleinen Theil decken, so daß mit erhöhten Kosten Steine per Bahn aus größerer Entfernung bezogen werden müssen. Die bezüglichen Baukosten erreichen denn auch den hohen Betrag von Fr. 295,000.

Im Fernern wurde schon bei der Vorlage des Binnenkanals Altikon die Fortsetzung desselben um zirka 800 Meter in Erwägung gezogen. Vorläufig ist zwar diese Fortsetzung fallen gelassen worden, da die zunächst betheiligten Grundbesitzer sich ablehnend verhielten. Wenn aber der Kanton Thurgau auf dem rechten Ufer zur Fassung der Hochwasser Dämme und einen Binnenkanal ausführen sollte, so müßten diese Bauten zürcherischer Seits abgenommen werden, und würde dann wohl auch auf dem linken Ufer die vorläufig abgelehnte Fortsetzung von Damm und Binnenkanal nothwendig erscheinen. Um nun dannzumal nicht neuerdings wieder mit einem Subventionsgesuch an die eidgen. Räthe gelangen zu müssen, haben wir hiefür entsprechende Beträge schon jetzt aufgenommen. Auch weiter abwärts werden Dämme zum Schutze von, dem Hochwasser ausgesetztem Kulturlande, sowie um auch bei Hochwasser einen regelmäßigen Flußlauf namentlich oberhalb der Brücken zu erzielen, nothwendig werden, und im Weitern der Abtrag von hohen convexen Ufern in starken Krümmungen, wie im Blachen, im Steineggs ob und unterhalb Gütighausen. Die betreffenden Kosten betragen Fr. 180,000.

Diese Bauten haben zur Folge, daß auch das Vorlandgebiet in einer Breite von zirka 40 Meter, soweit dasselbe nicht aus altem Flußbett besteht, mit einem Betrage von Fr. 175,000 noch erworben werden muß.

Am Rhein von etwas ob der Thurmündung bis zur Rüdlinger Brücke müssen, da das Wachsthum der Faschinenwuhre wegen des hohen Sommerwasserstandes ein sehr kümmerliches ist, wenigstens die geraden und concaven Ufer durch Steinpflästerungen und Vorlagen geschützt und das Flaacher und Rüdlinger Feld durch einen starken Damm, an welchem bereits begonnen worden ist, vor Ueberfluthung durch Hochwasser gesichert werden. Hiefür wurden Fr. 115,000 vorgesehen.

In dem eingereichten Voranschlage sind also alle diejenigen Arbeiten berücksichtigt, welche sich im Laufe der nächsten 10 Jahre [p. 240] noch als nothwendig herausstellen dürften. In Anbetracht dieser langen Bauperiode können wir auch die Verpflichtung zur Ausführung dieser Arbeiten nur insofern übernehmen, als der Fortbestand des ganzen Korrektionswerkes dieselben erfordert, oder sonst ein wirkliches Bedürfniß vorhanden ist; zur Zeit könnte ein solches nicht für alle vorgesehenen Arbeiten nachgewiesen werden.

Bis Ende 1890 sind für Thur und Rhein verausgabt worden Fr. 1,124,995
Hiezu zirka 2,5% Zentralbureau 28,005
Total Fr. 1,153,000
Der Voranschlag von 1881 mit 1,200,000
ist also bis auf Fr. 47,000

erreicht.

Indem wir das Gesuch des Kantons Zürich um Nachsubventionen an die Korrektionen der Töß, der Glatt und der Thur sowohl den vorberathenden, als den beschlußfassenden Behörden zu wohlwollender Aufnahme empfehlen etc.[“]

II. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten.