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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.5 RRB 1891/1160
TitelStrassen.
Datum06.06.1891
P.245–246

[p. 245] A. Auf eine Eingabe des Gemeindrathes Andelfingen vom 14. November 1890, daß seit Erbauung der Straße II. Klasse von Andelfingen gegen Flaach, in dem Einschnitte bei der Ziegelhütte in Folge Nässe, nach kalten Wintern beim Auffrieren des Bodens, die Straße fast unfahrbar sei, ist der Gemeinde Undelsingen mit Verfügung vom 29. November 1890 aufgegeben worden, im genannten Einschnitt nach Anleitung der Straßeninspektion, beförderlich eine gründliche Entwässerung vorzunehmen, und wurde ihr an die entstehenden Kosten ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt.

B. Die Gemeinde Andelfingen ist dieses Frühjahr dem Auftrage nachgekommen und hat nach Anleitung der Straßenaufsicht im Straßeneinschnitt bei der Ziegelhütte auf einer Strecke von 100 m Länge den Straßenkörper mittelst Sickerdolen gründlich entwässert. Gleichzeitig sind auch zwei Stellen der Straße II. Klasse gegen Humlikon, beim sog. Schüpbach, wo der nämliche Uebelstand schon wiederholt vorkam, in gleicher Art entwässert worden.

C. Der Gemeindrath Andelfingen übermittelt nun mit Eingabe vom 21. Mai 1891 die Rechnung über die Kosten dieser Entwässerungsarbeiten, und stellt das Gesuch, es möchte der Gemeinde der in Aussicht gestellte Staatsbeitrag bestimmt werden.

Die Gesammtausgaben belaufen sich auf Fr. 395.66, nämlich:

1. Entwässerung des Einschnittes bei der Ziegelhütte Fr. 219. 30
2. der Straßenstrecke beim Schüpbach 176. 36
Summa Fr. 395. 66

Gegenüber dem Voranschlag sind die Kosten erheblich niedriger geblieben, weil beim Abgraben eines Brunnenplatzes bei der Eisenbahnstation die erforderlichen Steine auf sehr billige Weise erhältlich waren. Im Uebrigen gibt die Rechnung zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß; dieselbe ist arithmetisch richtig und dürfte der Beitrag auf zirka 1/5 der Kosten oder auf rund 80 Fr. angesetzt werden.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrath:

I. Der politischen Gemeinde Großandelfingen wird an die Kosten von Entwässerungsarbeiten an den Straßen II. Klasse gegen Flaach [p. 246] und gegen Humlikon ein Beitrag von 80 Fr, bestimmt, und auf Titel VIII. C. b. 2. angewiesen.

II. Mittheilung an den Gemeindrath Andelfingen und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung unter Rückstellung der Akten.