Signatur | StAZH MM 3.5 RRB 1891/2492 |
Titel | Ehedispens. |
Datum | 26.12.1891 |
P. | 534 |
[p. 534] Der Schuhmacher Theophil Robert Jankowski aus Wierzebaum, Schwerin, und Wittwe Karoline Meier geb. Bleuler, von Schlieren, beide in Fluntern wohnhaft, haben in außerehelicher Verbindung bereits neun Kinder gezeugt. Jankowski selbst ist heimatlos. Um das Verhältniß zu ordnen, soll Jankowski in das Bürgerrecht der Meier und der mit ihr gezeugten Kinder aufgenommen werden, sobald er sich mit ihr verehelicht haben würde. Ein bezüglicher Antrag der Direktion des Innern liegt bereits vor Regierungsrath. Das Eheversprechen der Beiden ist am 1. dies abgegeben worden und es hat seither auch die Eheverkündung am Wohnort der Brautleute und am Heimatort der Braut stattgefunden, ohne einer Einsprache zu begegnen.
Nach Einsicht eines Antrages der Justizdirektion
beschließt der Regierungsrath:
1. Die Justizdirektion wird ermächtigt, den Konsens zum beabsichtigten Eheabschluß zu ertheilen.
2. Das Zivilstandsamt Fluntern wird beauftragt, der Direktion des Innern vom stattgefundenen Abschluß der Ehe Kenntniß zu geben.
3. Mittheilung an a) das Zivilstandsamt Fluntern zum Vollzug; b) der Direktion des Innern; c) der Justizdirektion.