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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.50 RRB 1935/0325
TitelLandrecht (Verweigerung).
Datum31.01.1935
P.121–122

[p. 121] Das Statthalteramt Andelfingen übermittelt am 12. Januar 1935 das Gesuch des Gemeinderates Kleinandelfingen um Erteilung des Landrechts an Edwin Alfred Grießer, von Nack-Lottstetten, Baden, geboren daselbst am 9. November 1897, wohnhaft in Kleinandelfingen.

Die Bürgergemeinde Kleinandelfingen beschloß erstmals schon am 17. Juli 1932 die Aufnahme des Bewerbers Grießer in das Bürgerrecht. Die Landrechtserteilung wurde jedoch aufgeschoben bis zum Vorliegen einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Steuereinschätzung. Daneben bot die Einbürgerung wenig Interesse, weil über Grießer in verschiedenen Kantonen Bußen wegen Übertretung der Stempelsteuergesetze verhängt wurden. Schließlich verlangte die Direktion des Innern vom Gemeinderat Kleinandelfingen die erneute Vorlage dieses Bürgerrechtsgesuches vor die Bürgergemeindeversammlung zur nochmaligen Beschlußfassung.

Die Bürgergemeindeversammlung Kleinandelfingen hat am 29. Dezember 1934 das Bürgerrechtsgesuch wieder behandelt und die Aufnahme des Bewerbers gegen eine dem pro 1934 versteuerten Einkommen angepaßte Einkaufsgebühr von Fr. 510 neuerdings beschlossen. Aus den nach Eingang des Landrechtsgesuches eingezogenen Erkundigungen ergibt sich, daß der Bürgerrechtsbewerber Grießer am 11. Januar 1935 vom Statthalteramt Le Locle wegen Übertretung des Stempelsteuergesetzes zu Fr. 150 Buße verurteilt und zur Bezahlung von Fr. 107 Kosten und umgangenen Gebühren verpflichtet wurde. Der Einbürgerungsbewerber hat damit wiederum bewiesen, daß er sich bei der Organisation und beim Betrieb [p. 122] seines Plakatanschlagegeschäftes beharrlich über die gesetzlichen Vorschriften hinwegsetzt. Dieses renitente Verhalten schließt eine Einbürgerung aus. Der Fremdenpolizei sollen für die Zukunft alle Verfügungsmöglichkeiten über den Einbürgerungsbewerber frei gehalten werden.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Erteilung des Landrechts an Edwin Alfred Griesser, in Kleinandelfingen, wird verweigert. Damit wird auch die Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Kleinandelfingen hinfällig.

II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 20, sowie den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, werden dem Einbürgerungsbewerber Grießer auferlegt.

III. Mitteilung an: a) Edwin Grießer, Kaufmann, in Kleinandelfingen, unter Kostenbezug, b) den Gemeinderat Kleinandelfingen, c) die Polizeidirektion für sich und zu Handen der Fremdenpolizei, d) die Direktion des Innern.