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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.51 RRB 1935/3099
TitelStraßen.
Datum31.10.1935
P.1043–1044

[p. 1043] Die Baudirektion berichtet:

1. Von der Seestraße in Thalwil (Hauptverkehrsstraße E 2665 in lang) wurden 1927 - 1930 und 1932/33 die Strecken von der Gemeindegrenze Rüschlikon bis zur Einmündung der Dorfstraße und von der Zehntenstraße bis zum Tischenloo (Gemeindegrenze Oberrieden) nach dem Normalprofil für die beiden Seestraßen, 8 m Fahrbahn, 2,5 m bergseitiges Trottoir und 3 m seeseitiges Trottoir ausgebaut. Auf der Zwischenstrecke von der Dorfstraße aufwärts und zwischen dem Areal der Färberei Weidmann A.-G. hindurch wurde 1920 und 1925 die Fahrbahn gepflastert. Mit Beschluß Nr. 1806 vom 20. September 1928 bewilligte der Regierungsrat der Färberei Weidmann den Um- und Aufbau eines Teils der seeseits der Seestraße gelegenen Fabrikgebäude (Assekuranz-Nr. 170) unter der Bedingung, daß die Fabrikunternehmung zwischen dem Bureaugebäude Assek.-Nr. 179 und dem Wohnhaus Assek.-Nr. 193 auf ihre Kosten ein 2 m breites, bergseitiges Trottoir von zirka 100 m Länge erstelle. Zur Beschäftigung von Arbeitslosen der Gemeinde Tlialwil ist nun vorgesehen, die Seestraße auf diesem Teilstück ebenfalls auszubauen.

2. Die Korrektion beginnt bei der Liegenschaft Vaterlaus-Flatt und endigt beim Bureaugebäude der Färberei Weidmann A.-G. (Assek.-Nr. 179). Die Länge der Korrektion beträgt zirka 330 m. Soweit die Geleise der Kleinbahn der Färberei in den Gehwegstreifen verbleiben, wird vom Landerwerb für die Gehwege Umgang genommen, dagegen stehen diese Gebietsstreifen der öffentlichen Benützung durch Fußgänger zur Verfügung. Diese Bestimmung wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Der Kostenvoranschlag lautet: Fr.

I. Landerwerb 84,000.-
II. Erd-, Steinbett- und Planiearbeiten 41,185.-
III. Entwässerungen 8,912.50
IV. Fahrbahnbelag 32,282.60
V. Trottoirarbeiten 23,621.50*
VI. Mauern 9,964.-*
VII. Anpassungsarbeiten 8,683.-
VIII. Vermarkung 10.000.-
IX. Verschiedenes und Unvorhergesehenes 15,351.40
X. Projektarbeiten und Bauleitung 10,000.-
Total Voranschlag 235,000.-

* Nach Abzug der Kosten, die gemäß Regierungsratsbeschluß Nr. 1806 vom 20. September 1928 durch die Färberei Weidmann A.-G. zu übernehmen sind.

Für die Verbesserung der Linienführung beim bergseitigen Fahrbahnrand durch Zurücksetzen des Randsteines unterhalb der Einmündung der Zehntenstraße sind außerdem die Kosten samt Landerwerb für den Gehweg zu Fr. 12,000 berechnet.

Auf Grund der Verordnung über die Hauptverkehrsstraßen vom 8. Mai 1930 ist der Anteil der Gemeinde Thalwil für die Korrektion zu Fr. 45,000 berechnet; auf den Kanton entfallen somit Fr. 190,000. Für die Verbesserung unterhalb der Zehntenstraße entfallen auf den Kanton Fr. 7,300 und auf die Gemeinde Fr. 4,700.

Total Fr. Kanton Fr. Gemeinde Fr.
Zusammenstellung:
Korrektion Liegenschaft Vaterlaus-Bureaugebäude 235,000 190,000 45,000
Verbesserung bei der Zehntenstraße 12,000 7,300 4,700
Zusammen 247,000 197,300 49,700

Auf Grund von Unterhandlungen mit der Gemeindebehörde Thalwil wurde der Anteil der Gemeinde auf Fr. 39,500 festgesetzt, nachdem die Färberei Weidmann A.-G. erklärte, das Land für den Gehweg unterhalb der Zehntenstraße abzutreten.

3. Der Gemeinderat Thalwil hat in seiner Sitzung vom 27. August dem Projekt und der Übernahme eines Gemeindeanteils von pauschal Fr. 39,500 zugestimmt. Der Bezirksrat Horgen empfiehlt mit Beschluß vom 11. Oktober 1935 das Projekt dem Regierungsrat zur Genehmigung.

4. Der Gemeinderat Thalwil hat für die vom Regierungsrat am 13. Juli 1899 und 14. Februar 1901 genehmigten Baulinien längs der Korrektionsstrecke von 18 m Abstand eine [p. 1044] neue Vorlage mit einem Baulinienabstand von zirka 26 m vorzulegen.

5. Die Tiefbauarbeiten sind am 8. Oktober 1935 zur allgemeinen Konkurrenz ausgeschrieben worden. Es gingen 28 Offerten ein (vergleiche die bei den Akten liegende Tabelle). Die niedrigste Offerte beträgt Fr. 82,952.70, die höchste Fr. 99,617.05. Die von der Vereinigung Schweiz. Tiefbauunternehmer eingereichte Richtofferte beträgt Fr. 94,974.30, die um 10% reduzierte Richtofferte Fr. 85,476.85.

In der Übernahmsofferte sind auch diejenigen Bauarbeiten enthalten, welche die Färberei Weidmann A.-G. gemäß Regierungsratsbeschluß Nr. 1806 vom 20. September 1928 zu übernehmen hat, diese Arbeiten machen 40% der Vergebungssumme aus. Die Gemeinde Thalwil, sowie hauptsächlich auch die Färberei Weidmann A.-G. legen Wert auf die Vergebung der Bauarbeiten an einen ortsansässigen Unternehmer und schlagen hiefür die Firma Gebr. Rossi vor. Nachdem diese auf Veranlassung der Färberei Weidmann A.-G. sich bereit erklärt, die Arbeiten gemäß Übernahmsofferte von Hatt-Haller zum Preis von Fr. 82,952.70 auszuführen, besteht für den Kanton kein Grund, von einer solchen Vergebung Abstand zu nehmen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Korrektion der Seestraße in Thalwil (Straße I. Kl. Nr. 1, Hauptverkehrsstraße E) von der Liegenschaft Vaterlaus-Flatt bis zum Bureaugebäude der Färberei Weidmann A.-G. wird genehmigt und die Baudirektion ermächtigt, die Korrektion auf Rechnung des Fonds für Hauptverkehrsstraßen als Notstandsarbeit zur Beschäftigung Arbeitsloser von Thalwil durchzuführen.

II. Die Leistung der Gemeinde Thalwil wird unter Abzug der Trottoirbeiträge auf pauschal Fr. 39,500 festgesetzt. Der Gemeindeanteil ist zu zahlen wie folgt:

1. Rate 1. Dezember 1935 Fr. 10,000
2. Rate 1. Juli 1936 20,000
3. Rate 1. Juli 1937 Rest

III. Die Gemeinde Thalwil hat bis spätestens 1. März 1936 dem Regierungsrat eine Vorlage für die neue Baulinienfestsetzung längs der Korrektionsstrecke zur Genehmigung vorzulegen.

IV. Die Tiefbauarbeiten werden mit einer Offertsumme von Fr. 82,952.70 an die Bauunternehmung Gebr. Rossi, Thalwil, vergeben.

V. Der Unterhalt der Gehwege ist gemäß § 13 des Straßengesetzes auf nachstehenden Strecken Sache der Gemeinde,

seeseits Prof. von 9500 bis 9590,

bergseits Prof. von 9500 bis 9780 und von 9920 bis 9960.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Thalwil unter Zustellung eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektexemplares, den Bezirksrat Horgen und an die Baudirektion mit der Ermächtigung zum Vertragsabschluß.