Signatur | StAZH MM 3.52 RRB 1936/1159 |
Titel | Bezirksanwaltschaft Zürich. |
Datum | 29.04.1936 |
P. | 378–379 |
[p. 378] Im Zusammenhang mit dem vor einiger Zeit durch das Kantonsgericht des Kantons Graubünden beurteilten Straffall des ehemaligen kantonalen Steuerkommissärs Zum sind teils im Urteil des Kantonsgerichts, gegen das der Amtskläger Kassationsbeschwerde erhoben hat, teils in einer Broschüre des Angeklagten verschiedene die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden betreffende Fragen aufgeworfen worden; unter anderem handelt es sich auch um den Ausweis über die Verwendung von Geldern aus der auch außerhalb des Kantons Graubünden durchgeführten Sammlung für die Brandgeschädigten von Süs. Der Kleine Rat des Kantons Graubünden hat beschlossen, über alle die kantonale Finanzverwaltung betreffenden Fragen, über welche das erwähnte Urteil des Kassationsgerichtes des Kantons Graubünden keine restlose Abklärung gebracht habe, eine Administrativ-Untersuchung durchzuführen und als juristische und technische Fachleute zu dieser Administrativ-Untersuchung Hans Ryffel, Direktor der eidg. Finanzkontrolle, in Bern, P. Ebinger, Finanzinspektor der Stadt Zürich, und Bezirksanwalt Otto Gloor, in Zürich, zuzuziehen. Das Finanzdepartement des Kantons Graubünden stellt nun mit Eingabe an die Justizdirektion des Kantons Zürich vom 22. April 1936 das Gesuch um Ermächtigung des Bezirksanwaltes Gloor, in Zürich, zur Übernahme des Auftrages. Diesem Gesuch und dem Beschluß des Kleinen Rates des Kantons Graubünden über die Ernennung der drei Experten ging eine Besprechung des Chefs des Finanzinspektorates des Kantons Graubünden, Regierungsrat Dr. Lardelli, mit der Justizdirektion voraus, in welcher Regierungsrat Dr. Lardelli anfragte, ob der Kanton Zürich nicht einen seiner Staatsanwälte für die in Frage stehende Untersuchung zur Verfügung stellen könnte. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete Bezirksanwalt Gloor als für eine solche buchhaltungstechnische Untersuchung besonders geeignet. Bekanntlich wurde Bezirksanwalt Gloor seinerzeit auch die Untersuchung über die Steuerdefraudation in Pfäffikon und vor kurzem eine Untersuchung über einen Steuerbetrugsfall im Zürcher Oberland übertragen. Bei der hier in Frage stehenden Untersuchung im Kanton Graubünden handelt es sich zunächst um eine administrative Untersuchung, in welcher wohl die beiden andern oben erwähnten Experten Ryffel und Ebinger zunächst die Hauptaufgabe zu übernehmen haben. Das Finanzdepartement des Kantons Graubünden wünschte jedoch auch einen in Buchhaltungsuntersuchungen erfahrenen Strafrechts-Juristen zuzuziehen, und als solcher kommt Bezirksanwalt O. Gloor in Betracht. Nach den Erklärungen von Regierungsrat Dr. Lardelli wird die Inanspruchnahme dieses zürcherischen Beamten nicht länger als zirka vierzehn Tage dauern. Der Bericht der Experten muß vor dem 18. Mai 1936 abgeschlossen werden.
Nach Einsicht eines Antrages der Justizdirektion
beschließt der Regierungsrat: [p. 379]
I. Bezirksanwalt Otto Gloor, in Zürich, wird ermächtigt, als strafrechtlicher Experte bei der Durchführung der vom Kleinen Rat des Kantons Graubünden in Aussicht genommenen Administrativ-Untersuchung über die im Straffall Zum mit Bezug auf die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden aufgeworfenen Fragen mitzuwirken.
II. Mitteilung an: a) Bezirksanwalt Otto Gloor, in Zürich,
b) das Finanzdepartement des Kantons Graubünden, in Chur,
c) die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft Zürich, d) die Staatsanwaltschaft, e) die Justizdirektion.