Signatur | StAZH MM 3.52 RRB 1936/1286 |
Titel | Auslieferung. |
Datum | 08.05.1936 |
P. | 417 |
[p. 417]
[Präsidialverfügung]
Nach Einsicht eines Antrages der Justizdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Strafverfolgung gegen Hans Vollenweider, von Zürich, geboren am 11. Februar 1908, kaufmännischer Angestellter, wohnhaft Rötelstraße 11, in Zürich 6, zurzeit im Bezirksgefängnis Zürich im Untersuchungsverhaft, wegen des von ihm am 13. Mai 1935 begangenen Raubüberfalles auf die Ersparnisanstalt Bütschwil, und gegen August Koster, von Appenzell, geboren am 28. September 1910, Glaser, wohnhaft Seilergraben 43, in Zürich 1, wegen Gehülfenschaft bei diesem Raubüberfall wird den zürcherischen Behörden übertragen und ist von der Bezirksanwaltschaft Zürich, bei der die beiden Angeschuldigten bereits wegen anderer Delikte in Strafuntersuchung stehen, an Hand zu nehmen.
II. Mitteilung an: a) Die Staatsanwaltschaft unter Übersendung der vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen vorgelegten Akten zu weiterer Veranlassung im Sinne von Dispositiv I, mit der Einladung, der Justizdirektion seinerzeit zu Handen der st. gallischen Behörden eine Ausfertigung des das Verfahren rechtskräftig abschließenden Erkenntnisses zuzustellen, b) den Regierungsrat des Kantons St. Gallen durch Zuschrift, c) die Justizdirektion.