Signatur | StAZH MM 3.53 RRB 1936/2788 |
Titel | Straßen. |
Datum | 22.10.1936 |
P. | 926–927 |
[p. 926] 1. Seit der Erstellung des Zivilflugplatzes Dübendorf-Wangen im Jahre 1932 hat der Verkehr auf der Straße I. Klasse Dübendorf-Wangen auf Ankunft und Abfahrt von Kursflugzeugen und speziell an schönen Sonntagen derart zugenommen, daß der Ausbau dieser Straße wünschbar ist. Auf Gebiet der Gemeinde Wangen ist bei Erstellung des Zivilflugplatzes längs demselben, das heißt von der Grenze Dübendorf bis zum Dürrbach auf der östlichen Seite ein 1,5 m breiter Radfahrweg und anschließend ein 2,5 m breiter Gehweg ausgeführt worden (Regierungsratsbeschluß Nr. 759 vom 23. März 1933). Auf Gemeindegebiet Dübendorf besteht ein 2,5 m breiter Gehweg auf der nämlichen Straßenseite zwischen der Überlandstraße und dem Eingang zum Militärflugplatz und auf der westlichen Straßenseite streckenweise bis zur Bergstraße ein solcher von 2 m Breite. Das vorliegende Projekt sieht den Ausbau der Wangenerstraße I. Klasse Nr. 3 zwischen der Bergstraße und der Grenze Wangen, längs dem Militärflugplatz in einer Länge von 810 m vor. Das Ausbauprofil umfaßt eine 6 m breite Fahrbahn, einen an den Militärflugplatz anlehnenden 1,5 m breiten Radfahrweg für beide Fahrrichtungen und auf der westlichen Straßenseite einen Gehweg von 2,5 m Breite, Vom Eingang des Militärflugplatzes bis zur Dietlikonstraße ist auf Anregung der eidg. Flugplatzverwaltung an den Radfahrweg anschließend ein 2 m breiter Gehweg vorgesehen.
2. Der Voranschlag lautet: | ||
Fr. | ||
1. | Landerwerb | 11,400.- |
2. | Erdarbeiten in der Fahrbahn | 5,885.- |
3. | Steinbett und Planiearbeiten | 16,700.- |
4. | Fahrbahnbelag | 26,366.- |
5. | Radfahrweg | 18,658.50 |
6. | Gehweganlage: a) südöstlicher Gehweg | 914.50 |
b) nordwestlicher Gehweg | 30,491.90 | |
7. | Entwässerungen: a) Längsdolen | 25,368.90 |
b) Sammler und Ableitungen | 5,549.20 | |
8. | Kunstbauten | 13,817.50 |
9. | Anpassungen | 10,000.- |
10. | Schutzwehren | 1,555.- |
11. | Vermarkung | 2,000.- |
12. | Projekt und Bauleitung | 7,000.- |
13. | Verschiedenes und Unvorhergesehenes | 14,293.50 |
Zusammen | 190,000.- |
Gemäß Kostenverleger entfallen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auf den Kanton Fr. [p. 927]
128,773 und auf die Gemeinde Fr. 61,227. Mit Rücksicht auf die Finanzlage der Gemeinde Dübendorf (200% Steuern) wurde derselben eine Reduktion ihres Beitrages auf pauschal Fr. 25,000 zugesichert, sofern die von Bund, Kanton und Privaten einzufordernden Gehwegbeiträge im vollen Umfange dem Staate zufallen. (Auf der zum Ausbau vorgesehenen Strecke hat das Baugesetz in vollem Umfange Gültigkeit.) Die erhältlichen Gehwegbeiträge von Bund, Kanton und Privaten werden sich auf rund Fr. 18,000 belaufen, sodaß noch ein Fehlbetrag von Fr. 17,600 aus dem Kredit zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise vom 23. April 1933 zu decken wäre.
Vom Anteil des Kantons entfallen auf Budgettitel:
Fonds für Hauptverkehrsstraßen
gewöhnliche Straßen I. Kl., Bau, Titel 9 Fr. 100,400
do. Beläge Titel 10 Fr. 29,000
3. Die Gemeindeversammlung von Dübendorf bewilligte am 21. September 1936 einen Pauschalbeitrag von Fr. 25,000. Der Bezirksrat Uster empfahl am 13. Oktober 1936 das Projekt zur Ausführung.
Die Gemeinde Dübendorf hat die bestehende westliche Baulinie aufzuheben und mit einem Abstand von 14 m von der projektierten Fahrbahnachse aus neu festzusetzen.
4. Mit Vollmacht vom 22. September 1936 ermächtigte die Gemeindeversammlung Dübendorf die Baudirektion zur Durchführung des Landerwerbes für die Gehwege und zum Bezüge der Gehwegbeiträge zu Gunsten des Kantons, sowie zum Abschluß von Abtretungsverträgen.
5. Der vollständige Ausbau dieses Straßenzuges auf 760 m Länge im Gemeindegebiet Wangen zwischen Grenze Dübendorf und der projektierten Neueinführung der Brüttisellenstraße ist Gegenstand einer besonderen, in allernächster Zeit folgenden Vorlage.
6. Für die zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten gingen 36 Offerten ein. Das niedrigste Angebot stellt Piai, Dübendorf, mit Fr. 62,507.30 und das höchste Palatini & Cellere, Zürich, mit Fr. 73,959.10. Die Richtofferte der Vereinigung Schweiz. Tiefbauunternehmer lautet auf Fr. 70,336.40.
Von den drei billigsten Offertstellern kommt Nr. 1 aus technischen Gründen nicht in Betracht. Nr. 2 eignet sich vorläufig noch besser für kleinere Arbeiten. Nr. 3 hat bereits 1936 eine Arbeit übertragen erhalten. Von den nächsten neun Offertstellern mit fast gleichen Offertsummen dürfte die in Dübendorf niedergelassene Firma Anton Bonomos Erben für diese Arbeit am ehesten in Betracht fallen, sie hat 1935 und 1936 nur kleinere Aufträge für Fr. 14,700 erhalten.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Wangenerstraße I. Kl. Nr. 3, zwischen Bergstraße beziehungsweise Rechweg und der Grenze Wangen, längs des Militärflugplatzes, Gemeindebann Dübendorf, auf eine Länge von 810 m und mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 190,000 wird genehmigt und die Baudirektion zur Durchführung der Baute als Notstandsarbeit ermächtigt.
II. Für die Durchführung der Baute wird ein Hülfskonto: «Ausbau der Wangenerstraße I. Kl. Nr. 3, längs des Militärflugplatzes, Gemeinde Dübendorf» eröffnet, dem folgende Betreffnisse zu überweisen sind:
Anteil des Kantons auf Fonds für Hauptver- |
kehrsstraßen | Titel 9 | Fr. | 100,400 |
Titel 10 | “ | 29,000 | |
Beitrag der Gemeinde Dübendorf | “ | 25,000 |
Gehwegbeiträge von Bund, Kanton und Privaten, rund | “ | 18.000 |
Beitrag aus dem zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise bewilligten Kredit vom 23. April 1933 | “ | 17,600 |
Beiträge von Bund und Kanton an die Arbeitslosenlohnsumme |
Zusammen | Fr. | 190,000 |
III. Der Beitrag der Gemeinde Dübendorf wird auf pauschal Fr. 25.000 festgesetzt, zahlbar in zwei Raten und zwar:
1. Rate von Fr. 15,000 auf 1. Dezember 1936,
2. Rate von Fr. 10,000 auf 1. Mai 1937.
Die Gehwegbeiträge von Bund, Kanton und Privaten, sowie die allfälligen Beiträge von Bund und Kanton an die Arbeitslosenlohnsummen werden in vollem Umfange dem Kanton gutgeschrieben.
IV. Unterhalt und Reinigung der Gehwege, sowie der Schneebruch auf denselben ist Sache der Gemeinde, auf dem Radfahrweg dagegen Sache des Staates (§ 13 des Straßengesetzes).
V. Die Gemeinde Dübendorf hat die bestehende westliche Baulinie zwischen der Bergstraße und der Grenze Wangen aufzuheben, mit einem Abstande von 14 m von der projektierten Fahrbahnachse aus neu festzusetzen und den Gemeindebeschluß bis 1. Februar 1937 dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
VI. Die Baudirektion wird zur Durchführung allfälliger Expropriationsprozesse, zum Abschluß von Vergleichen und zur Erteilung von Prozeßvollmachten an Dritte ermächtigt.
VII. Die Tiefbauarbeiten für den Ausbau der unter Ziffer I genannten Straße werden auf Grund des Angebotes vom 28. September 1936 zur Offertsumme von Fr. 63,521.25 an Anton Bonomos Erben, Bauunternehmung, in Dübendorf, vergeben.
VIII. Mitteilung an den Bezirksrat Uster, den Gemeinderat Dübendorf, sowie an die Direktionen der Volkswirtschaft, der Finanzen und der öffentlichen Bauten.