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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.54 RRB 1937/1618
TitelNamensänderung.
Datum17.06.1937
P.572

[p. 572] A. Mit Schreiben vom 13. März 1937 ersucht Ida Marthaler geschiedene Gut, geboren 1898, von Zürich und Horgen, in Zürich 6, Birkenhof 7, den Regierungsrat, er möchte ihr die Weiterführung des Familiennamens Gut gestatten.

Aus der Ehe der Gesuchstellerin mit Gottfried Gut, Straßenbahner, seien die Kinder Ernst, geboren 1920, und Erika, geboren 1927, hervorgegangen, die bei der Scheidung der Mutter zur Pflege und Erziehung zugesprochen worden seien. Sie leben im Haushalt der Mutter. Es liege im Interesse der Kinder, wenn sie und die Mutter den gleichen Familiennamen führen können. Der Gesuchstellerin werde dadurch auch die Erziehung der Kinder erleichtert.

B. Laut Erklärung vom 4. Dezember 1936 ist Gottfried Gut damit einverstanden, daß die geschiedene Ehefrau seinen Familiennamen beibehält.

C. Der Gemeinderat Horgen und der Stadtrat Zürich befürworten in ihren Vernehmlassungen vom 24. März und3. April 1937 die Namensänderung.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern und gestützt auf seine bisherige Praxis, sowie in Anwendung des Artikels 30 des schweizerischen Zivilgesetzbuches,

beschließt:

I. Der Ida Marthaler geschiedenen Gut, geboren 1898, von Zürich und Horgen, in Zürich, wird bewilligt, an Stelle ihres Mädchenfamiliennamens, den Ehenamen «Gut» weiterzuführen.

II. Die Staatsgebühr von Fr. 15, die Begutachtungsgebühren des Gemeinderates Horgen und des Stadtrates Zürich von je Fr. 3, die Publikationskosten, sowie die Ausfertigungs- und Stempelgebühren, sind aus dem bei der Direktion des Innern geleisteten Vorschuß von Fr. 36 zu bestreiten.

III. Publikation im Amtsblatt (Dispositiv I) und Mitteilung an die Gesuchstellerin unter Rückschluß des Scheidungsurteils, den Stadtrat Zürich, den Gemeinderat Horgen, die Zivilstandsämter Horgen und Zürich, sowie an die Direktion des Innern.