Signatur | StAZH MM 3.54 RRB 1937/1686 |
Titel | Baudirektion (Wasserbau und Wasserrecht). |
Datum | 17.06.1937 |
P. | 591–592 |
[p. 591] Wegen Pensionierung des bisherigen Inhabers der Stelle eines Vorstehers der Wasserrechtsabteilung. Ingenieur Beilick, ist dieser Posten neu zu besetzen. Dabei drängt sich eine schon seit längerer Zeit ins Auge gefaßte Neuorganisation innerhalb der Baudirektion auf. Sie kann jetzt der Verwirklichung entgegengeführt werden. Die Wasserrechtsabteilung, früher eine Unter abteilung des Tiefbauamtes, wurde im Jahre 1932 wegen starken Anwachsens der Abwassergeschäfte vom Tiefbauamt abgetrennt und zu einer selbständigen Abteilung erhoben. Diese Änderung brachte dem Kantonsingenieur als Chef des Tiefbauamtes etwelche Entlastung. Die Maßnahme hat sich seither gut bewährt, besonders deshalb, weil sich die Notwendigkeit der Reinhaltung unserer Gewässer immer stärker aufdrängt und das Gesetz über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen am 12. März 1933 in Kraft getreten ist. Das Tiefbauamt ist aber noch immer zu stark belastet. Die ihm angegliederte Unterabteilung Wasserbau, welcher der Bau, die Korrektion und der Unterhalt der Gewässer obliegt, sowie diejenige für Landanlagen und Seebauten und die Wasserrechtsabteilung gehören organisch unter einheitliche Leitung und sind daher zusammenzulegen. Mit Ausnahme des Brückenbaues ist dann alles, was mit den Gewässern im Zusammenhang steht, zu einem Ganzen vereinigt und das Zusammenarbeiten beim einzelnen Geschäft besser gewährleistet als bisher. Das Tiefbauamt wird inskünftig nur noch die das Straßenwesen und den Brückenbau beschlagenden Geschäfte zu behandeln haben und auch seinerseits ein wohl abgerundetes Gebiet umfassen. Die neue Abteilung, die wohl am richtigsten als «Abteilung Wasserbau und Wasserrecht» zu bezeichnen wäre, hätte künftig alle Fragen der Wasserkraftnutzung, der Nutzung an oberirdischen und unterirdischen Gewässern, der Schiffahrt, der Seeregulierung, der Reinhaltung der Gewässer und der Abwasserbeseitigung, des Baues, der Korrektion und des Unterhaltes der Gewässer, sowie sämtliche Angelegenheiten, die sich auf Landanlagen und Bauten an und über Gewässern beziehen, zu behandeln.
Der bisherige Ingenieur für Wasserbau: Bachofner, Heinrich, geboren 1897, von Fehraltorf, in Seegräben, wird von der Baudirektion als Vorsteher der neuen Abteilung in Vorschlag gebracht. Eine Personalvermehrung ist zurzeit nicht in Aussicht genommen, da zur Entlastung des Wasserbauingenieurs, als des neuen Abteilungsvorstehers, für Gewässerkorrektionen und Gewässerunterhalt Ingenieure der bisherigen Wasserrechtsabteilung herangezogen werden können. Sollte sich wider alles Erwarten für die ordnungsgemässe Behandlung besonders von Geschäften der bisherigen Wasserrechtsabteilung eine Neuanstellung von Personal als notwendig erweisen, so könnte es sich keineswegs um Funktionäre im Rang und mit der Besoldung von Ingenieuren handeln. Die Baudirektion wird den neuen Abteilungsvorsteher, sobald sich dieser in seinen neuen Wirkungskreis eingelebt haben wird, zur Erstattung eines Berichtes über die Organisation der Abteilung veranlassen, diesen mit ihm besprechen und dann die erforderlichen Anordnungen treffen. Bachofner hatte sich vor der Verselbständigung der Wasserrechtsabteilung und der Beförderung zum Wasserbauingenieur auch mit Geschäften des Wasserrechtes zu befassen, sie sind ihm also nicht neu. Anderseits wirkt in der Wasserrechtsabteilung ein in diesem Spezialfach eingearbeiteter Ingenieur als bisheriger Stellvertreter des Vorstehers, der geeignet ist, auch der erweiterten Abteilung in dieser Stellung durchaus gerecht zu werden.
Mit Beschluß vom 9. Juli 1932 hat der Regierungsrat bei der Verselbständigung der Wasserrechtsabteilung deren Vorsteher A. Beilick in seiner bisherigen Besoldungsklasse X belassen. Zur vorher schon bezogenen Maximalbesoldung von Fr. 10,740 erhielt Beilick eine jährliche Zulage von Fr. 600, die bei der Erneuerungswahl der Beamten im Juni 1935 auf Fr. 900 erhöht wurde. Wasserbauingenieur Bachofner ist in der Besoldungsklasse IX eingereiht und bezieht unter Anrechnung von 11 Dienstjahren heute eine Bruttobesoldung von Fr. 9,605, sowie eine Zulage von Fr. 900 im Jahr wie die Kreisingenieure. Die Kommission für Personal- und Besoldungsfragen beantragt, Bachofner entsprechend der Einreihung von Abteilungsvorstehern in andern Direktionen der X. Besoldungsklasse zuzuteilen, seine Besoldung unter Anrechnung von 9 Dienstjahren auf Fr. 9,960 anzusetzen und ihm eine Zulage von Fr. 900 zu gewähren, alles abzüglich 10% Lohnabbau gemäß Kantonsratsbeschluß vom 27. Januar 1936.
Der künftige Stellvertreter des Vorstehers. Ingenieur W. Heierli, ist zurzeit in der Besoldungsklasse IX eingereiht und bezieht das Maximum der für diese Klasse vorgesehenen Besoldung, nämlich Fr. 9,840, abzüglich 10% Lohnabbau gemäß Kantonsratsbeschluß vom 27. Januar 1936. Es rechtfertigt sich, [p. 592] auch ihm eine Zulage von Fr. 600 zu gewähren; im übrigen bleibt seine Besoldung unverändert.
Auf Antrag der Baudirektion, sowie der Kommission für Personal- und Besoldungsfragen
beschließt der Regierungsrat:
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 1937 wird bei der Baudirektion eine neue Abteilung Wasserbau und Wasserrecht geschaffen, in welcher die bisherige Wasserrechtsabteilung aufgeht und die auch den Wasserbau sowie die Geschäfte über Landanlagen etc. zu behandeln hat. Insbesondere liegt der neuen selbständigen Abteilung die Besorgung aller Geschäfte ob, die sich beziehen auf: Wasserkraftnutzung, Nutzung an oberirdischen und unterirdischen Gewässern, Schiffahrt, Seeregulierung, Reinhaltung der Gewässer, Abwasserbeseitigung, Bau, Korrektion und Unterhalt der Gewässer, Landanlagen an Gewässern, sowie Bauten an und über Gewässern.
Das Personal der Wasserrechtsabteilung, des Wasserbauingenieurs und des Beamten des Tiefbauamtes für Landanlagen und Seebauten gehen an diese neue Abteilung über.
II. Zum Vorsteher der Abteilung Wasserbau und Wasserrecht wird ernannt: Bachofner, Heinrich, geboren 1897, von Fehraltorf, in Seegräben, Wasserbauingenieur.
Er wird in die Besoldungsklasse X eingereiht und seine Besoldung unter Anrechnung von 9 Dienstjahren auf Fr. 9,960 angesetzt; dazu tritt eine jährliche Zulage von Fr. 900. Von der Gesamtbesoldung von Fr. 10,860 kommen 10% Lohnabbau gemäß Kantonsratsbeschluß vom 27. Januar 1936 in Abzug. Nächste ordentliche Besoldungserhöhung auf 1. Januar 1938.
III. Als Stellvertreter des Vorstehers der Abteilung Wasserbau und Wasserrecht wird ernannt: Heierli, Walter, bisher Stellvertreter des Vorstehers der Wasserrechtsabteilung, geboren 1891, von Gais, in Zürich. Heierli erhält zur bisherigen Besoldung von Fr. 9,840 eine jährliche Zulage von Fr. 600, abzüglich 10% Lohnabbau gemäß Kantonsratsbeschluß vom 27. Januar 1936.
IV. Mitteilung an H. Bachofner und W. Heierli (je im Dispositiv), sowie an die Direktionen der Finanzen und der öffentlichen Bauten.