Signatur | StAZH MM 3.55 RRB 1937/1876 |
Titel | Bezirksanwaltschaft Zürich. |
Datum | 08.07.1937 |
P. | 665–666 |
[p. 665] In der Kanzlei dieser Amtsstelle sind zurzeit ein Rechnungssekretär, Karl Walter, und ein Kanzlist II. Klasse, Jakob Moser, im Rechnungs- und Kassawesen beschäftigt. Ein Registrator, Hermann Boßhard, besorgt den Vollzug der Freiheitsstrafen. Ein weiterer Registrator, Ernst Zobrist, und ein Kanzlist II. Klasse, Hermann Knittel, führen die Hauptkontrolle über den Eingang und die Erledigung der Strafuntersuchungen. Ein Kanzlist I. Klasse, Jakob Rosenberger, besorgt den Aktenverkehr im Archiv über die eingestellten Strafuntersuchungen, spediert Strafbefehle und Sistierungsverfügungen, führt die Verhaftskontrolle, arbeitet die Monats- und Jahresstatistik aus und vertritt in den Ferien und bei Krankheit die beiden Registratoren. Bei Einvernahmen durch die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft führt er das Protokoll. Auch fertigt er Korrespondenzen und Verfügungen für die Geschäftsleitung aus, und seit 1934 ist ihm das Mahnverfahren gegen bedingt Verurteilte, welche gerichtliche Weisungen nicht befolgen, und die Ausfertigung von Entwürfen zu Anträgen und Verfügungen über den Widerruf bedingter Verurteilungen übertragen. Eine Kanzlistin III. Klasse, Selma Hunziker, bedient die Haustelephonzentrale und erledigt Schreibarbeiten, und eine weitere Kanzlistin III. Klasse, Milly Eichenberger, besorgt den Bußenvollzug und die Materialverwaltung.
Auf die Erneuerungswahlen des Kanzleipersonals der Bezirksbehörden für die Amtsdauer 1937/1941 hin sind folgende Beförderungsgesuche eingereicht worden:
1. Der Kanzlist I. Klasse Jakob Rosenberger, geboren 1894, von und in Adliswil. ersucht um Beförderung zum Registrator. Der Gesuchsteller war von 1917 - 1923 zwei Jahre beim kantonalen Ernährungsamt und vier Jahre bei der Mieterschutzabteilung der Justizdirektion angestellt. Auf den 1. Mai 1924 wurde er zum Kanzlisten II. Klasse der Bezirksanwaltschaft Zürich gewählt und auf den 1. Mai 1927 zum Kanzlisten I. Klasse befördert. Er hat schon bei den Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 1933/37 um Beförderung zum Registrator ersucht, wurde aber damals abgewiesen mit der Begründung, daß von sechs männlichen Kanzleiangestellten der Bezirksanwaltschaft Zürich schon einer Rechnungssekretär und zwei Registratoren seien und daß nicht alle Kanzleiangestellten in die obern Besoldungsklassen befördert werden können. Seither haben die Verhältnisse sich nicht geändert. Fleiß und Zuverlässigkeit des Gesuchstellers sind zwar anerkennenswert, doch entspricht die Stellung als Kanzlist I. Klasse, die der Gesuchsteller einnimmt, im allgemeinen den Funktionen, die er ausübt.
2. Hermann Knittel, geboren 1894, von und in Zürich, ersucht durch Rechtsanwalt Dr. Doerfliger um Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse. Der Gesuchsteller war von 1917 bis 1931 Kanzlist I. Klasse, wurde aber durch Regierungsratsbeschluß Nr. 2007 vom 17. Oktober 1931 aus disziplinarischen Gründen und wegen mangelhafter Leistungen für den Rest der damaligen Amtsdauer der Bezirksbehörden unter entsprechender Reduktion seiner Besoldung in die Besoldungsklasse der Kanzlisten II. Klasse zurückversetzt, und bei den Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 1933/37 nur als Kanzlist II. Klasse wiedergewählt unter der ausdrücklichen Androhung, daß er bei Nachlässigkeit oder andern Disziplinwidrigkeiten sofortige Entlassung zu gewärtigen habe. Ein Gesuch um Wiederbeförderung zum Kanzlisten I. Klasse ist durch Regierungsratsbeschluß Nr. 1697 vom 25. Juni 1936 abgewiesen worden. Die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft Zürich beurteilt Knittel auch jetzt noch als schwache Arbeitskraft. Auf jedem selbständigen Posten habe er versagt. Von einer Beförderung dieses Kanzlisten kann gar nicht die Rede sein, sondern er ist im Gegenteil erneut darauf aufmerksam zu machen, daß er bei Nachlässigkeit oder andern Disziplinwidrigkeiten disziplinarisch entlassen werden müßte. Unter diesen Umständen kann nur eine provisorische Wiederwahl in Frage kommen.
3. Der Kanzlist II. Klasse Jakob Moser, geboren 1899, von Maur, in Zürich II, ersucht um Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse. Der Gesuchsteller wurde nach dreijähriger Lehrzeit auf dem Kreiskommando Oerlikon und anderthalbjähriger Tätigkeit auf der dortigen Einwohnerkontrolle im Herbst 1919 bei der Bezirksanwaltschaft Zürich eingestellt und auf den i. Dezember 1919 zum Kanzlisten II. Klasse gewählt. Er wurde von Anfang an im Rechnungs- und Kassawesen beschäftigt. Die Arbeitsgebiete des Rechnungssekretärs Walter und des Gesuchstellers Moser sind aber getrennt, und Moser verrichtet durchaus selbständige Arbeit. Der Rechnungssekretär Walter legt die Konti für die einzelnen Strafuntersuchungen an, bezahlt während der Strafuntersuchung die entstehenden Barauslagen und verbucht diese Auszahlungen, sowie die Kautionen und Depositen, die bei der Bezirksanwaltschaft in den einzelnen Strafuntersuchungen hinterlegt werden. Kanzlist Moser hat nach Abschluß der Strafuntersuchung das Konto unter Berücksichtigung der Telephongebühren und Porti abzuschließen, die in Betracht kommenden Vorladungs- und Schreibgebühren festzusetzen und zu verbuchen, zu Handen der Strafuntersuchungsakten Rechnung zu stellen über die Untersuchungskosten und die Quittungsbelege vorzubereiten, auf Grund welcher in der Folge gegebenenfalls die Barauslagen der Bezirksanwaltschaft von der Bezirksgerichtskasse oder von der Obergerichtskasse zurückbezogen werden können. Die weitere Behandlung gestaltet sich verschieden, je nachdem in bezirksgerichtlicher Kompetenz Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen, Anklage in schwurgerichtlicher Kompetenz erhoben oder in bezirks- oder schwurgerichtlicher Kompetenz sistiert wird. In letzterem Falle kommt es wiederum darauf an, ob die Kosten auf die Staatskasse genommen oder einer Partei auferlegt werden. Auch muß in Sistierungsfällen kontrolliert werden, ob die Sistierungsverfügung rechtskräftig wird oder in welcher Weise sie durch einen Rekursentscheid abgeändert wird, und oft werden Kostenverteilungen nötig, weil in einem Punkte Anklage erhoben, in einem andern sistiert wird oder weil die Kosten verschiedenen Personen auferlegt werden. Auf alle diese Momente hat Moser zu achten und die Behandlung der Rechnungen, Belege und Inkassi danach einzurichten. Da die Rechnungsbelege mit den Strafuntersuchungsakten an die Staatsanwaltschaft und die Gerichte gehen, bedarf es, um Irrtümer, die großen Zeitverlust und auch materiellen Schaden verursachen würden, zu vermeiden, peinlicher Ordnung und Genauigkeit bei der Behandlung der Rechnungs- und Kassengeschäfte durch den Gesuchsteller. Seine Funktionen rechtfertigen nach Art und Bedeutung durchaus die Beförderung des Gesuchstellers zum Kanzlisten I. Klasse. Der Gesuchsteller bezieht seit 1930 das Besoldungsmaximum eines Kanzlisten II. Klasse von Fr. 5,940 abzüglich Lohnabbau und hat 17 Dienstjahre als [p. 666] Kanzlist II. Klasse zurückgelegt. Werden ihm bei der Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse 10 Dienstjahre ungerechnet, so erhöht sich seine Besoldung auf Fr. 6,200, wovon 10% als Lohnabbau abgezogen werden. Beizufügen ist noch, daß Moser in den Ferien und bei Krankheitsfällen den Rechnungssekretär vertritt und daß er Fr. 5,000 Amtskaution zu leisten hatte.
4. Die Kanzlistin III. Klasse Milly Eichenberger, geboren 1905, von und in Zürich, hat schon mit Eingabe vom 1. November 1935 um Beförderung zur Kanzlistin II. Klasse ersucht; die Behandlung des Gesuches wurde auf den Zeitpunkt der Erneuerungswahlen des Kanzleipersonals der Bezirksbehörden verschoben. Die Gesuchstellerin wurde auf den 1. Oktober 1931 zur Kanzlistin III. Klasse gewählt, nachdem sie vorher seit 1923 auf zürcherischen Advokaturbureaux und zwei Jahre in einem kaufmännischen Geschäft in Neuenburg als Bureauangestellte tätig gewesen war. Sie arbeitete zuerst drei Jahre in der Hauptkontrolle. Seit 1934 ist ihr der Bußenvollzug und die Materialkontrolle übertragen. Die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft rühmt die gute Ordnung im Geschäftsbereich der Gesuchstellerin und empfiehlt, die Gesuchstellerin zu befördern oder ihr mehr Dienstjahre anzurechnen. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, daß den langjährigen Kanzlistinnen III. Klasse der Staatsanwaltschaft die Beförderung in eine höhere Besoldungsklasse stets versagt geblieben sei, und sieht auch keinen ausreichenden Grund zur Mehranrechnung von Dienstjahren für die Gesuchstellerin. Die Zahl der Bußenvollzugsfälle, mit denen die Bezirksanwaltschaft Zürich sich zu befassen hat, ist allerdings sehr hoch (1936 mit Einschluß der aus dem Vorjahr pendent gebliebenen Fälle 9251 umgewandelte Polizei- und 377 umgewandelte gerichtliche Bußen), doch sind die Funktionen, welche die Gesuchstellerin dabei zu besorgen hat, einfach. Sie stellt nach Eingang der Umwandlungsverfügung den Haftbefehl der Kantonspolizei zu, worauf der Stationierte die Buße auf einmal oder ratenweise einkassiert oder den Gebüßten, wenn er nicht bezahlt, schließlich zum Antritt des Bußenverhaftes zuführt. Dauert dieses Verfahren zu lange, so stellt die Gesuchstellerin der Kantonspolizei eine Mahnung zu, und wenn Haftbefehle nicht vollzogen werden können, weil der Gebüßte weggezogen ist, ermittelt sie die neue Adresse und überweist den Fall der für die neue Adresse zuständigen Behörde zum Vollzug des Bußenverhafts. Mit den einkassierten Bußengeldern hat die Gesuchstellerin nichts zu tun, da sie von der Kantonspolizei direkt an die Behörde weitergeleitet werden, welche die Buße ausgesprochen hat. Die Funktionen, welche die Gesuchstellerin heute ausübt, wurden früher ebenfalls jahrelang von einer Kanzlistin III. Klasse, Frau Bleicher-Schneider, ausgeübt. Das Beförderungsgesuch ist daher abzuweisen. Es fehlt auch an einem ausreichenden Grund, der Gesuchstellerin mehr als die fünf Dienstjahre anzurechnen, die sie zurückgelegt hat und welche ihr angerechnet sind.
Nach Einsicht eines Antrages der Justizdirektion, sowie der Kommission für Personal- und Besoldungsfragen, wählt der Regierungsrat auf eine neue Amtsdauer von vier Jahren, beginnend am 1. Juli 1937:
als Kanzlist I. Klasse der Bezirksanwaltschaft Zürich:
Jakob Moser, geboren 1899, von Maur, in Zürich,
und beschließt:
I. Die Besoldung des Jakob Moser wird mit Wirkung vom 1. Juli 1937 an unter Anrechnung von zehn Dienstjahren auf Fr. 6,200 festgesetzt. Davon werden gemäß Kantonsratsbeschluß vom 27. Januar 1936 10% als Lohnabbau in Abzug gebracht. Nächste ordentliche Besoldungserhöhung auf 1. Januar 1939.
II. Hermann Knittel, von und in Zürich, Kanzlist II. Klasse bei der Bezirksanwaltschaft Zürich, wird provisorisch als Kanzlist II. Klasse wiedergewählt.
Das Gesuch um Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse wird abgewiesen.
III. Das Gesuch des Jakob Rosenberger um Beförderung zum Registrator wird abgewiesen.
IV. Das Gesuch der Milly Eichenberger um Beförderung zur Kanzlistin II. Klasse oder um Anrechnung von mehr Dienstjahren wird abgewiesen.
V. Mitteilung an: a) Jakob Moser, Goldregenweg 1, Zürich 11 (Wahl und Dispositiv I), b) Jakob Rosenberger, Soodstraße 75, Adliswil, in Dispositiv III, c) Rechtsanwalt Dr.
Doerfliger, Stauffacherquai 20, in Zürich, als Vertreter des Hermann Knittel, in Dispositiv II, d) Milly Eichenberger, Paulstraße 6, Zürich 8, in Dispositiv IV, e) die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft Zürich, f) die Staatsanwaltschaft, g) die Finanzdirektion zu Handen der Staatsbuchhaltung und der Versicherungskasse, h) die Justizdirektion.