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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.56 RRB 1938/0326
TitelSchweizerbürgerrecht (Entlassung).
Datum10.02.1938
P.118

[p. 118] A. Mit Eingabe vom 10. Januar 1938 ersucht Jakob Eugen Pfister, von Rorbas, geboren 1896, wohnhaft in Karis, Finnland, um Entlassung aus dem Schweizerbürgerrecht für sich, seine Ehefrau und seine zwei minderjährigen Söhne. Der Präsident der Republik Finnland hat dem Gesuchsteller am 3. Juli 1937 die Aufnahme in das finnische Bürgerrecht zugesichert, unter der Bedingung, daß er sich innerhalb eines Jahres über die Entlassung aus dem Schweizerbürgerrecht ausweisen kann.

B. Im vorliegenden Falle sind die in Artikel 7 des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung des Schweizerbürgerrechtes und den Verzicht auf dasselbe vom 25. Juni 1903 genannten Bedingungen erfüllt. Einsprachen gegen die Entlassung liegen nicht vor.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Jakob Eugen Pfister, von Rorbas, geboren in Schaffhausen am 19. April 1896, wohnhaft in Karis, Finnland, wird mit seiner Ehefrau Ines Elise geb. Weman, geboren am 20. März 1894, und seinen zwei minderjährigen Söhnen Eugen Waldemar, geboren am 18. April 1918, und Eugen Eberhard, geboren am 10. August 1922, gemäß Artikel 9 des zitierten Bundesgesetzes aus dem zürcherischen Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht und damit aus dem Schweizerbürgerrecht entlassen.

II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 20, den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, der Begutachtungsgebühr des Gemeinderates Rorbas von Fr. 4 und der Gebühr für den Familienschein von Fr. 2, werden dem Gesuchsteller auferlegt.

III. Mitteilung an: a) Das Schweizerische Generalkonsulat in Helsinki durch Vermittlung der Polizeiabteilung des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes, in Bern, zur Vormerknahme in seinen Registern und mit dem Ersuchen, den Entlassungsbeschluß an Pfister aushinzugeben, von ihm die in Dispositiv II genannten Kosten und allfällige schweizerische Ausweispapiere einzufordern und mit Ausnahme des Passes an die Staatskanzlei in Zürich abzuliefern, b) den Gemeinderat Rorbas, c) das Zivilstandsamt Rorbas, d) die Direktionen des Militärs und des Innern.