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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.58 RRB 1939/0500
TitelSchweizerbürgerrecht (Entlassung).
Datum02.03.1939
P.170

[p. 170] A. Das Schweizerische Generalkonsulat in München übermittelt am 28. November 1938 ein Gesuch des Siegfried Zollinger, von Goßau, geboren 1914, wohnhaft in München, um Entlassung aus dem Schweizerbürgerrecht. Laut Bestätigung des Polizeipräsidiums München vom 23. Dezember 1938 besitzt der Gesuchsteller die deutsche Reichsangehörigkeit.

B. Im vorliegenden Falle sind die in Artikel 7 des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung des Schweizerbürgerrechtes und den Verzicht auf dasselbe vom 25. Juni 1903 genannten Bedingungen erfüllt. Einsprachen gegen die Entlassung liegen nicht vor.

Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Siegfried Zollinger, von Goßau, geboren in St. Gallen am 3. Juli 1914, wohnhaft in München, wird gemäß Artikel 9 des zitierten Bundesgesetzes aus dem zürcherischen Gemeindelind Kantonsbürgerrecht und damit aus dem Schweizerbürgerrecht entlassen.

II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 5, den Ausfertigungs- und Stempelgebühren und den Barauslagen der Direktion des Innern von Fr. 2.35 werden dem Gesuchsteller auferlegt.

III. Mitteilung an: a) Das Schweizerische Generalkonsulat in München zur Vormerknahme in seinen Registern und mit dem Ersuchen, den Entlassungsbeschluß an Zollinger auszuhändigen, von ihm die in Dispositiv II genannten Kosten und allfällige schweizerische Ausweispapiere einzufordern und mit Ausnahme des Passes an die Staatskanzlei, in Zürich, abzuliefern; b) den Gemeinderat Goßau; c) das Zivilstandsamt Goßau; d) die Direktionen des Militärs und des Innern.