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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.58 RRB 1939/0540
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum02.03.1939
P.186–187

[p. 186] Die Bausektion I des Stadtrates Zürich berichtete am 1. Februar 1939, daß der Gemeinderat am 16. November 1938 die Bau- und Niveaulinien der Saatlenstraße zwischen Flurweg Kat.-Nr. 838 und der Überlandstraße und jene der Tramstraße bei der Einmündung in die Saatlenstraße abgeändert, bezw. neu festgesetzt habe. Die öffentliche Ausschreibung im städtischen und kantonalen Amtsblatt erfolgte am 3. Januar 1939. Gemäß dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 23. Januar 1939 sind gegen die Vorlage keine Rekurse eingegangen.

Dem Protokoll Nr. 1775 des Stadtrates Zürich vom 17. September 1938 sind folgende Angaben zu entnehmen:

Die öffentliche Saatlenstraße führt im Quartier Schwamendingen in nordwestlicher Richtung bis zur Bahnlinie Oerlikon-Wallisellen, wo sie jenseits des Bahnüberganges mit einem Netz von Flurwegen in Verbindung steht. Die Saatlenstraße ist nicht ausgebaut. Nördlich der Wallisellenstraße besitzt sie keine Bau- und Niveaulinien; dagegen hat noch die Gemeinde Schwamendingen für das Straßenteilstück zwischen Wallisellenstraße und Dorfkern Schwamendingen im Jahre 1930 Bau- und Niveaulinien mit einem Baulinienabstand von 20 m festgesetzt, die der Regierungsrat am 12. Juni 1931 genehmigte. Der Ausbau der Überlandstraße gab Anlaß zu einer Überprüfung jener Vorlage. Studien haben ergeben, daß sich die Bedeutung der Saatlenstraße nicht in einer nordsüdlichen Querverbindung zwischen Wallisellen- und Überlandstraße, bezw. Dorfkern Schwamendingen erschöpft. Vielmehr sind die Fortführung der Saatlenstraße in nördlicher Richtung, über die Bahnlinie Oerlikon-Wallisellen hinaus, und ihr Zusammenschluß mit der projektierten verlängerten Schärenmoosstraße für die Zukunft in Aussicht zu nehmen. Durch einen solchen Straßenzug können die Quartiere Schwamendingen und Seebach und über letzteres hinaus auch Affoltern, Höngg u. s. w. miteinander verbunden werden, ohne daß die stark belasteten Verkehrsstraßen von Oerlikon benützt werden müssen.

Das Projekt für die Neufestsetzung und Abänderung der Bau- und Niveaulinien der Saatlenstraße trägt der geschilderten künftigen Verkehrsbedeutung Rechnung. Es beschränkt sich die Vorlage auf die Festsetzung der Bau- und Niveaulinie für das Teilstück der Saatlenstraße zwischen dem Flurweg Kat.-Nr. 838 und der Wallisellenstraße und die Aufhebung [p. 187] der direkten Ausmündung der Tramstraße in die Überlandstraße durch Abdrehung nach der Saatlenstraße.

Die Niveaulinie der Saatlenstraße wird gehoben, damit an Stelle des heutigen Niveauüberganges bei der Kreuzung mit der Bahnlinie Oerlikon-Wallisellen eine Straßenüberführung treten kann. Das stärkste Gefälle beträgt auf einer kurzen Strecke 6,75%.

Bisher war vorgesehen, die Saatlenstraße und die Tramstraße direkt vor der Kreuzung mit der Überlandstraße zusammenzuführen und gemeinsam als gleichwertige Straßen in letztere ausmünden zu lassen. Diese Lösung wird verkehrstechnisch nicht befriedigen. Im vorliegenden Projekt sind die 20 m Abstand aufweisenden Baulinien der Tramstraße nach Osten abgedreht und unter Erweiterung des Baulinienabstandes auf 22 m an die westliche Baulinie der Saatlenstraße angeschlossen.

Die Vorlagen, die sich den heutigen Verhältnissen anpassen und den Möglichkeiten für die Zukunft Rechnung zu tragen suchen, können zur Genehmigung empfohlen werden.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Abänderung und Neufestsetzung der Bau- und Niveaulinien nachstehender Straßen:

a) Saatlenstraße zwischen Flurweg Kat.-Nr. 838 und Überlandstraße, Baulinienabstand 24 m,

b) Tramstraße, Einmündung in die Saatlenstraße, Baulinienabstand 22 m, in Zürich II, werden nach den Vorlagen des Stadtrates Zürich genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Direktion der öffentlichen Bauten.