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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.58 RRB 1939/1653
TitelFinanzdirektion (Steueramt).
Datum15.06.1939
P.545–550

[p. 545] Anläßlich der Erneuerungswahlen der Beamten und Angestellten für die Amtsdauer 1939 - 1943 werden hinsichtlich Stellung oder Besoldung der nachgenannten Funktionäre des kantonalen Steueramtes folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Boesch Paul, geboren 1891, von Basel, in Zürich 7, Chef der Einschätzungsabteilungen III/VII/VIII (Seiden- und Lederindustrie, chemische Industrie und allgemeine Handelsgeschäfte, Papierindustrie und graphische Gewerbe), zugleich Chef der Krisenabgabeverwaltung.

Antrag: Ausrichtung einer festen Zulage von Fr. 2000 (bisher Fr. 1000), abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Paul Boesch steht seit 1917 im Staatsdienst. In den zwanziger Jahren bekleidete er das Amt eines Leiters der kantonalen Kriegssteuerverwaltung. Im Jahre 1928 wurde Boesch überdies als Leiter der Einschätzungsgruppe III (Seiden- und Lederindustrie) gewählt, wozu 1931 die Leitung der Einschätzungsgruppen VII/VIII (chemische Industrie und allgemeine Handelsgeschäfte, Papierindustrie und graphische Gewerbe) kam. Das Gehalt von P. Boesch wurde 1928 auf Fr. 11,700 (Maximalgehalt eines Gruppenchefs in der XI. Besoldungsklasse) plus Fr. 1000 Zulage festgesetzt. Als der Bund im Jahre 1933 die eidg. Krisenabgabe einführte und die Kantone wieder wie bei der Kriegssteuer mit der Veranlagung und dem Bezug der Steuer betraute, wurde die Leitung des neu zu schaffenden Amtes der kantonalen Krisenabgabeverwaltung Gruppenchef Paul Boesch anvertraut. Eine Änderung in der [p. 546] Besoldung trat damals nicht ein. Paul Boesch hat die ihm übertragene Aufgabe der Schaffung und Leitung des Amtes der kantonalen Krisenabgabeverwaltung vorzüglich gelöst. Es gelang ihm, die umfangreiche Arbeit, die dieses neue Amt mit sich brachte, mit verhältnismäßig wenig Personal zu bewältigen. Für den Verwalter selbst blieb bei der von ihm geschaffenen Organisation eine sehr weitschichtige Tätigkeit. Er bearbeitet - um nur das Wesentlichste herauszugreifen - alle gesetzgeberischen Vorlagen, er vertritt den Kanton im Verkehr mit der eidg. Steuerverwaltung, mit den übrigen Kantonen, mit den Gemeindesteuerämtern und mit Drittpersonen, vor allem aber organisiert und beaufsichtigt er die ganze Veranlagung mit Einschluß des Repartitions- und Nachsteuerverfahrens. Darüber hinaus untersteht ihm der ganze Bezug, der bei rund 70 000 abgabepflichtigen Personen und einem periodischen Ertrag von zirka 30 Millionen Franken eine umfangreiche Registerführung und Abrechnung bedingt. Die Finanzdirektion konnte feststellen, daß Gruppenchef Paul Boesch dieser Aufgabe voll gewachsen ist und daß er wegen der vorzüglichen Leitung des zürcherischen Abgabeapparates, aber auch wegen seiner sachlichen Kompetenz in materiellen Fragen des Krisenabgaberechtes in Bern großes Ansehen genießt. Neben der Leitung der Krisenabgabeverwaltung besorgte Paul Boesch auch weiterhin die Leitung der Gruppen III/VII/VIII.

Paul Boesch stellt den Antrag, ihm mit Rücksicht auf seine verantwortungsvolle Tätigkeit als Leiter der Krisenabgabeverwaltung ein Gehalt auszurichten, das über demjenigen eines gewöhnlichen Gruppenchefs steht. Das höchste Gehalt unter den Gruppenchefs bezieht Dr. Heinrich Rutschmann, dem der Regierungsrat mit Beschluß vom 17. März 1938 eine Zulage von Fr. 1700 zum normalen Gehalt eines Gruppenchefs von Fr. 11 700 zusprach. Im Vergleich zu diesem Gehalt erscheint es gerechtfertigt, die Zulage für Gruppenchef und Krisenabgabeverwalter Boesch auf Fr. 2000 zu erhöhen.

2. Keßler, Ernst, geboren 1883, von Lustdorf (Thurgau) und Wädenswil, in Zürich II, Chef der Einschätzungsabteilungen II/X (Lebensmittel- und Wirtschaftsgewerbe, freie Berufe), verheiratet.

Antrag: Ausrichtung einer festen Zulage von Fr. 1500 (bisher Fr. 1000), abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Ernst Keßler steht seit 1919 im Staatsdienst. Im Jahre 1928 wurde er zum Chef der Gruppen II/X gewählt. Er bezieht heute ein Gehalt von Fr. 11 700 (= dem Maximum der Besoldungsklasse XI) plus Fr. 1000 Zulage. Auf die Erneuerungswahlen hin hat er den Antrag gestellt, seine Zulage mit Rücksicht darauf, daß Gruppenchef Dr. Rutschmann in der ablaufenden Amtsperiode eine Zulage von Fr. 1700 gewährt worden sei, ebenfalls im gleichen Maß zu erhöhen.

Gruppenchef Keßler leitet seine Gruppe mit großer Sachkenntnis. Er hat, um die Einschätzungen seiner Gruppe wirksamer zu gestalten, umfangreiche Zahlentabellen erstellt, nach denen das Einkommen des einzelnen Steuerpflichtigen aus gewissen feststehenden Daten (Umsatz u. s. w.) annähernd ermittelt werden kann. Die von ihm angestellten Berechnungen sind kürzlich unter dem Titel «Steuereinschätzungs-Erfahrungen mit statistischen Erhebungen und Taxationsanleitungen beim Lebensmittel- und Gastgewerbe, sowie bei den freien Berufen - Die Beweiskraft der Buchführung bei der Steuerveranlagung mit Rekursentscheiden - Interkantonale Steuerausscheidungspraxis» vom Polygraphischen Verlag A.-G., in Zürich, in Buchform herausgegeben worden und haben bis jetzt auch vonseiten der Berufsverbände eine günstige Beurteilung erfahren.

Die Finanzdirektion beantragt, Gruppenchef Keßler mit Rücksicht auf seine guten Leistungen die Zulage von Fr. 1000 auf Fr. 1500 zu erhöhen.

3. Bader, Arthur, geboren 1900, von Affoltern b. Zch., in Zollikon, Chef der Einschätzungsabteilung I (Land- und Forstwirtschaft), verheiratet.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung auf Fr. 10 875 nach der Besoldungsklasse XI, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 10 600).

Arthur Bader ist am 28. Januar 1937 zum Gruppenchef der Gruppe I (Land- und Forstwirtschaft) gewählt worden. Er hat sich in dieser Eigenschaft bewährt. Nach der Vernehmlassung des Vorstehers des Steueramtes zeichnet er sich durch gründliche Arbeit und nüchternes und praktisches Urteil aus.

Die Finanzdirektion beantragt, seine Besoldung in Anerkennung seiner guten Leistungen um ein weiteres Dienstjahr von Fr. 10 600 auf Fr. 10 875 zu erhöhen.

4. Gloor, Albert, Dr. jur., geboren 1904, von Rüti, in Zürich 1, Chef der Einschätzungsabteilungen IV/IX/XII (Baumwoll-, Woll- und Leinenindustrie, Banken, Versicherungswesen und Verkehrsinstitute, erwerbslose Personen), ledig.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung auf Fr. 11 150 nach der Besoldungsklasse XI, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 10 875).

Dr. Gloor ist im Jahre 1937 zum Chef der Einschätzungsabteilungen IV/IX/XII gewählt worden. Er hat sich wie Bader als Chef seiner Gruppe bewährt und zeichnet sich in seiner Tätigkeit durch sorgfältige und gründliche Überlegungen aus. Die Finanzdirektion beantragt, das Gehalt Dr. Gloors gleich wie dasjenige Baders in Anerkennung seiner guten Leistungen um ein weiteres Dienstjahr von Fr. 10 875 auf Fr. II 150 zu erhöhen.

5. Kägi, Hans, geboren 1895, von und in Zürich 2, Steuerkommissär II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Steuerkommissär I. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 9180, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 9060 nach Besoldungsklasse VIII).

Kägi war von 1920 bis 1928 Beamter der Abteilung für Wertschriftenbewertung, seil 1928 ist er Steuerkommissär II. Klasse; er besitzt gute Rechtskenntnisse und das Buchhalterdiplom. Mit den Steuerpflichtigen verkehrt Kägi taktvoll und behandelt auch wichtige Einschätzungsfälle mit Geschick und Fleiß. Eignung und Leistungen rechtfertigen die Beförderung, die auch vom Gruppenchef befürwortet wird.

6. Sallenbach, Fritz, geboren 1903, von Uster, in Wallisellen, Steuerkommissär II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Steuerkommissär I. Klasse und der Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 8400, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 8200 nach Besoldungsklasse VIII).

Sallenbach hat Ausbildung im Notariatsfach und besitzt den st. gallischen Fähigkeitsausweis als Grundbuchverwalter. Vor seiner Wahl zum Steuerkommissär war er als Grundbuchverwalter und später als Gemeinderatsschreiber und Steuersekretär tätig. Seit 1934 ist er Steuerkommissär II. Klasse. Er besorgt heute die Einschätzungen der zahlreichen auswärts domizilierten natürlichen und juristischen Personen, die Eigentum oder Nutznießung an in der Stadt Zürich gelegenem Grundeigentum haben, besitzt gute Steuerrechtskenntnisse und arbeitet praktisch und mit rascher Auffassungsgabe. Vor kurzem wurde er mit einer Untersuchung über die steuerliche Behandlung juristischer Personen mit Grundeigentum im Kanton Zürich betraut; er hat diese Aufgabe, bei der eine ganze Reihe komplizierter Probleme zu lösen waren, mit gutem Erfolg durchgeführt. Daneben bewährte er sich auch bei der Einschätzung größerer Fälle; er hat sich über gute Buchhaltungskenntnisse ausgewiesen. Der Gruppenchef empfiehlt die Beförderung und Besserstellung.

7. Wirz, Walter, geboren 1883, von und in Zürich, Steuerkommissär II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Steuerkommissär I. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 9180, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 9060 nach Besoldungsklasse VIII).

Wirz wurde nach Besuch der Handelsschule und nach mehrjähriger praktischer Betätigung im Handel und bei der Zürcher Kantonalbank im Jahre 1921 als Kanzlist des Steueramtes angestellt und besorgte dort auch die Buchhaltung der Kriegssteuerverwaltung. Seit 1928 amtet er als Steuerkommissär II. Klasse mit Fleiß und Erfolg. Mit Rücksicht auf seine Lebenserfahrung, seine rasche Auffassungsgabe und seine guten Buchhaltungskenntnisse wurde er vorwiegend mit der Einschätzung selbständig Erwerbender betraut (auch großer und komplizierter Fälle).

8. Gönne, Alfred, Dr. jur., geboren 1908, von Chexbres (Waadt) und Zürich, in Zürich II, ledig, Steuerkommissär II. Klasse. [p. 547]

Antrag: Mehranrechnung von drei Dienstjahren und Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 7985, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 7340 nach Besoldungsklasse VIII).

Dr. Conne hat sich seit der im Mai 1935 erfolgten Wahl als Steuerkommissär II. Klasse über gute Rechtskenntnisse und Allgemeinbildung ausgewiesen; der Gruppenchef schildert ihn als gründlichen Arbeiter, der auch zur Taxation von Aktiengesellschaften und zur Behandlung von Steuerhoheitsfragen herangezogen werde. Für einen beim Steueramt eingearbeiteten Juristen ist die jetzige Besoldung zu nieder. Sie sollte im Interesse der Erhaltung dieses Beamten angemessen erhöht werden.

9. Jegher Simon, Dr. jur., geboren 1905, von Avers (Graubünden) und Kilchberg, in Kilchberg/Zch., Steuerkommissär II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Mehranrechnung von drei Dienstjahren und Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab l. Juli 1939 auf Fr. 8630, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 7985 nach Besoldungsklasse VIII).

Dr. Jegher hat im Hinblick auf eine in Aussicht gestellte Aufbesserung anfangs November 1938 ein Stellenangebot der Neutra Treuhand A.-G. ausgeschlagen. Gruppenchef Boesch befürwortet die Besserstellung. Da jeder Weggang eingearbeiteter Steuerkommissäre zu unliebsamen Störungen führt und die Gewinnung juristisch gebildeter Steuerkommissäre nicht leicht ist, erscheint die vorgeschlagene Aufbesserung gerechtfertigt.

10. Lätsch, Oskar, Dr. jur., geboren 1910, von Wald, in Zürich, Steuerkommissär II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Mehranrechnung von drei Dienstjahren und Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 7340, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 6695 nach Besoldungsklasse VIII).

Dr. Lätsch hat sich in kurzer Zeit in seine Tätigkeit gut eingearbeitet und erweist sich als tüchtiger Einschätzungsbeamter. Die Aufbesserung ist zur angemessenen Gleichstellung mit andern Steuerkommissären II. Klasse am Platze.

11. Graeser, Emil, geboren 1899, von und in Zürich 3, seit 1. Januar 1938 Registrator der Krisenabgabeverwaltung, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Steuerkommissär II. Klasse (für den wegen Pensionierung aus dem Staatsdienst ausscheidenden J. Gubler, Steuerkommissär I. Klasse) unter Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 6480, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 6420 nach Besoldungsklasse V).

Graeser war bis zu seinem Eintritt in den Staatsdienst im Jahre 1934 an kaufmännischen Stellen in der Privatwirtschaft tätig und besorgte bei der Krisenabgabeverwaltung die Durchführung des Repartitionsverfahrens. Er hat sich dabei als rasch und gewissenhaft arbeitender Angestellter erwiesen, der auch mit Geschick als Stellvertreter des Sekretärs der Krisenabgabeverwaltung tätig ist.

12. Durch Regierungsratsbeschluß Nr. 3033 vom 19. November 1936 wurden beim Steueramt zwei neue Bücherrevisorenstellen geschaffen, die jedoch einstweilen nur provisorisch besetzt wurden. Auf Grund ihrer guten Leistungen und ihrer Eignung zur Revisionstätigkeit können die beiden gegenwärtigen provisorisch angestellten Funktionäre für die Wahl auf Amtsdauer empfohlen werden:

a) Born, Max, geboren 1906, von Thunstetten (Kt. Bern), ledig, dienstfrei, protestantisch, wurde auf 1. September 1937 von der Finanzdirektion provisorisch angestellt. Nach Absolvierung einer Lehrzeit bei der Bank in Langenthal war Born bei der Spar- und Leihkasse, in Thun und hernach bei der Ersparniskasse, in Wangen an der Aare, tätig. Im Jahre 1934 trat er als Sekretär in den Dienst der eidg. Steuerverwaltung. Born hat sich in seiner Stellung bei der Revisionsabteilung als tüchtiger Beamter erwiesen, der seiner Arbeit mit Fleiß und Umsicht obliegt und seinen Standpunkt gegenüber den Steuerpflichtigen ruhig aber doch nachdrücklich zu wahren weiß.

Die Finanzdirektion beantragt, seine Besoldung wie bisher unter Anrechnung von neun Dienstjahren nach Besoldungs klasse VIII auf Fr. 8415, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 festzusetzen.

b) Meier, Alfred, geboren 1908, von Schleitheim, in Winterthur, verheiratet, Vater eines Kindes, reformiert, Mitrailleur, Geb.-Mitr.-Kp. IV/ll, wurde von der Finanzdirektion auf den 1. November 1938 provisorisch angestellt, nachdem er vorher bei Banken und zuletzt bei einer Treuhandgesellschaft als Revisor tätig gewesen war. Meier verfügt über gründliche theoretische und praktische Kenntnisse im Revisionsfach und hat sich in der bisherigen Anstellungsdauer als tüchtiger und zuverlässiger Beamter erwiesen, der zur Wahl auf Amtsdauer empfohlen werden kann. Die Finanzdirektion beantragt, seine Besoldung wie bisher unter Anrechnung von sieben Dienstjahren nach Besoldungsklasse VIII auf Fr. 7985, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 festzusetzen.

13. a) Spörri, Werner, geboren 1902, von und in Affoltern a. A., Kanzlist II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse und Festsetzung der Jahresbesoldung mit Wirkung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 6030, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 5940 (Maximum) nach Besoldungsklasse III).

Spörri kam nach mehrjähriger praktischer Betätigung in Handelsfirmen des In- und Auslandes im Jahre 1929 als Kanzlist in den Dienst des Steueramtes. Er wurde im Jahre 1930 zum Kanzlisten II. Klasse befördert. Neben den üblichen Kanzleiarbeiten besorgt Spörri häufig umfangreiche Vorarbeiten für den der Abteilung zugeteilten Bücherrevisor, die er mit Fleiß und Geschick erledigt. Eine Beförderung erscheint nach den an seine Tätigkeit gestellten Anforderungen gerechtfertigt.

b) Winkler, Hans, geboren 1905, von Turbenthal, in Zürich, Kanzlist II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse und Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 6030, abzüglich 5% Lohnabbau (bisher Fr. 5940 nach Besoldungsklasse III).

Winkler besorgt die allgemeinen Kanzleiarbeiten gewissenhaft und zuverlässig zur vollen Zufriedenheit seines Vorgesetzten. Durch seine gute berufliche Ausbildung mit Bankpraxis im In- und Auslande ist er auch dazu befähigt, einfachere Einschätzungsarbeiten auszuführen. Diese Übertragung qualifizierterer Tätigkeit und die tüchtigen Leistungen Winklers rechtfertigen seine Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse.

c) Dünki, Walter, geboren 1909, von Rorbas, in Kilchberg/Zch., Kanzlist II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten I. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 5010, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4855 nach Besoldungsklasse III).

Dünki besorgt als Kanzlist der Krisenabgabeverwaltung selbständig zahlreiche Abrechnungen und Kontrollarbeiten und führt das Betreibungsverfahren durch; diese teilweise qualifizierte Arbeit, die durchaus derjenigen eines Kanzlisten I. Klasse entspricht, erledigt Dünki mit Eifer und Geschick. Seine Beförderung erscheint unter diesen Umständen gerechtfertigt.

14. Huwyler, Josef, geboren 1909, von Sins, in Urdorf, Kanzlist III. Klasse, ledig.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4855, abzüglich 5%: Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4830 nach Besoldungsklasse I).

Huwyler liegt bei der Abteilung für Wertschriftenbewertung die Aufgabe ob, zu Handen der Rechtsabteilung des Steueramtes die Nachsteuerpflicht in Hinterlassenschaftsfällen zu prüfen und an die Inventarkontrolle Antrag zu stellen. Seine Tätigkeit setzt die gründliche Kenntnis der maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen voraus. Huwyler hat sich dank seiner guten Fähigkeiten und seines Fleißes zur vollen Zufriedenheit seines Vorgesetzten in dieses Arbeitsgebiet eingearbeitet und auch zahlreiche größere und komplizierte Nachsteuerfälle geschickt und korrekt erledigt.

15. Windler, Gottfried, geboren 1911, von Schlattingen, in Zürich-Altstetten, Kanzlist III. Klasse, ledig.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse und Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4700, ab- [p. 548]

züglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4560 nach Besoldungsklasse I).

Windler übt bei der Abteilung für Wertschriftenbewertung die gleiche Tätigkeit wie Huwyler aus und besorgt sie auch zuverlässig und gewandt. Er verfügt ebenfalls über gute Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und der herrschenden Praxis und erweist sich im Verkehr mit dem Publikum als korrekt und angenehm. Seine Gleichstellung mit Huwyler ist gerechtfertigt.

16. a) Haag, Gerold, geboren 1913. von Zihlschlacht, in Lindau, Kanzlist III. Klasse, ledig.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4390, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4290 nach der Besoldungsklasse I).

Haag trat im Jahre 1934 nach Absolvierung einer Lehrzeit auf der Gemeinderatskanzlei Lindau in den Dienst des Steueramtes und besorgt selbständig und speditiv die Kanzleiarbeiten der Steuerkontrolle. Haag ist ein ausgezeichneter Rechner, was für die Steuerkontrolle besonders wertvoll ist. Dank dieser Begabung können ihm auch außerordentliche Berechnungsarbeiten für die Steueramnestie und neuerdings über eine allfällige Revision des Steuergesetzes übertragen werden. Diese Qualifizierte Arbeit, die von Haag mit großer Zuverlässigkeit ausgeführt wird, läßt seine Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse gerechtfertigt erscheinen.

b) Hilpert, Walter, geboren 1891, von Zuchwil (Kt. Solothurn) und Zürich, in Zürich, Kanzlist III. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4855, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4830 nach Besoldungsklasse I).

Die Tätigkeit Hilperts bei der Rechtsabteilung des Steueramtes (Ausscheidung der Steuerinventare und Behandlung der erbschaftssteuerfreien Nachlaßfälle) erfordert teilweise rechtliche Überlegungen; sie stellt durchaus Anforderungen, wie sie von einem Kanzlisten II. Klasse verlangt werden dürfen. Hilpert besorgt seine Arbeit mit Fleiß und Geschick; seine Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse erscheint gerechtfertigt.

c) Neukom, August, geboren 1912, von Rafz, in Dübendorf, Kanzlist III. Klasse, verheiratet.

Antrag: Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4390, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4290 nach Besoldungsklasse I).

Neukom kam im Jahre 1931 aus einer Anstellung bei der Schaffhauser Kantonalbank zum Steueramt und besorgt seither bei der Steuerkontrolle die Erledigung von Nachlaßteilungen und die Bearbeitung von Nachsteuerfällen. Inventarisations- und Taxationsrekursen. Er hat sich dabei als fleißiger und gewissenhafter Angestellter erwiesen; die an seine Tätigkeit gestellten Anforderungen rechtfertigen die Beförderung zum Kanzlisten II. Klasse.

17. Iseli, Oskar, geboren 1891, von Messen (Kt. Solothurn), in Zürich 6, Kanzlist I. Klasse, verheiratet.

Antrag: Wahl als Kanzlist II. Klasse (Zurückversetzung und Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 5940, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937, nach der Besoldungsklasse III (bisher Fr. 6540 nach Besoldungsklasse IV).

Iseli mußte im November 1938 von der Einschätzungsgruppe XII zur Registerabteilung versetzt werden, da er sich den an seinen bisherigen Posten gestellten Anforderungen nicht gewachsen zeigte. Er besitzt nicht die Fähigkeit, selbständig und initiativ die Kanzlei einer Einschätzungsgruppe zu führen. Iseli ist seit Januar 1939 die Registratur über die Sterbe- und Inventarisationsfälle übertragen, eine einfachere Arbeit, die er fleißig und vertrauenswürdig besorgt. In Würdigung seiner neuen Tätigkeit erscheint es angemessen, Iseli zum Kanzlisten II. Klasse rückzuversetzen und seine Besoldung unter Berücksichtigung der bisher angerechneten Dienstjahre auf die Höchstbesoldung der Klasse III anzusetzen.

18. Wettstein, Arthur, geboren 1903, von Zürich, in Zollikon, Kanzlist II. Klasse, verheiratet.

Antrag: Mehranrechnung von zwei Dienstjahren unter Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 5475, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 5165 nach Besoldungsklasse III).

Wettstein steht seit 1931 im Dienste der Finanzdirektion und des Steueramtes, nachdem er vorher während Jahren in der Privatwirtschaft im Auslande tätig gewesen war. Er besorgt mit Fleiß und Geschick die wichtigeren Kanzleiarbeiten der Einschätzungsgruppe XI, insbesondere den umfangreichen Verkehr mit den vielen Amtsstellen bei der Einforderung der Besoldungsausweise für die Steuereinschätzung. Eine Mehranrechnung von zwei Dienstjahren, nunmehr neun, erscheint gerechtfertigt.

19. Boßhard, Heinrich, geboren 1914, von Russikon, in Hinwil, Kanzlist III. Klasse, ledig.

Antrag: Mehranrechnung von zwei Dienstjahren und Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4425, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4155 nach Besoldungsklasse I).

Boßhard besorgt selbständig und zuverlässig die Kanzleiarbeiten beim Sekretär der Rekurskommission, seine Arbeit wurde früher von einem Kanzlisten II. Klasse ausgeführt. Eine Mehranrechnung von zwei Dienstjahren ergibt für Boßhard eine gerechtfertigte Besserstellung.

20. Butz, Gustav, geboren 1908, von und in Zürich, Kanzlist III. Klasse, verheiratet.

Antrag: Mehranrechnung von drei Dienstjahren und Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 4425, abzüglich 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4020 nach Besoldungsklasse I).

Butz ist ein fleißiger und zuverlässiger Arbeiter, der seine Obliegenheiten in der Kanzlei der Einschätzungsgruppe XI zur Zufriedenheit seines Vorgesetzten besorgt. Seine Leistungen rechtfertigen es, seine gegenwärtige Besoldung durch Anrechnung von drei weiteren Dienstjahren in Besoldungsklasse I zu verbessern.

21. Als Ersatz für aus dem Staatsdienst ausgeschiedenes Kanzleipersonal und auf Grund der bestehenden andauernden Arbeitslast, die die Möglichkeit einer dauernden Beschäftigung bietet (§ 2, Absatz 2, der Besoldungsverordnung), werden zur Wahl auf Amtsdauer als Kanzlisten III. Klasse folgende bisherige Aushilfskanzlisten vorgeschlagen:

1. Ammann, Paul, geboren 1917, von und in Zürich, ledig, protestantisch, Soldat der Verpfl.-Kp. 8.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 3135).

Ammann trat nach Absolvierung einer kaufmännischen Lehrzeit im Jahre 1937 als Aushilfskanzlist der Registerabteilung ein und besorgt dort die ihm übertragenen Schreibarbeiten rasch und zuverlässig. Auch andere ihm gelegentlich übertragene Kanzleiarbeiten führt er rasch und geschickt aus.

2. Angst, Karl, geboren 1894, von Wil bei Rafz, in Zürich 10, verheiratet, protestantisch, dienstfrei.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 5100 (Maximum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937 (bisher Fr. 4980).

Angst war nach Absolvierung einer kaufmännischen Lehre seit dem Jahre 1913 in verschiedenen industriellen Unternehmungen in Stellung, bis er im Jahre 1931 als Aushilfskanzlist des Steueramtes angestellt wurde. Er besorgt bei der Abteilung für Wertschriftenbewertung die Prüfung der eingereichten Wertschriftenverzeichnisse und die Berechnung der Vermögen und Erträgnisse. Seine Arbeit erledigt er fleißig und willig.

3. Bernhard, Emil, geboren 1917, von Winterthur, in Zürich, ledig, protestantisch, Füsilier, Füs.-Kp. 1/62.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Bernhard absolvierte nach Besuch der Handelsschule in Neuenburg in der Firma Reinhart & Co., in Winterthur, eine kaufmännische Lehre. Vom 3. Januar 1939 an wurde er von der Krisenabgabeverwaltung als Aushilfskanzlist beschäftigt und erwies sich dabei als gewandter und zuverlässiger An- [p. 549] gestellter, der rasch und selbständig arbeitete. Seit Ende April ist Bernhard auf der Rechtsabteilung des Steueramtes an Stelle des in den Ruhestand versetzten Kanzlisten Wolfensberger tätig, wo er sich rasch in seine neuen Obliegenheiten eingearbeitet hat und diese gut und fleißig besorgt.

4. Bünzli, Julius, geboren 1916, von Wetzikon, in Zürich, ledig, protestantisch, dienstfrei.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Bünzli bestand in der Firma Mechanische Eisenwarenfabrik A.-G., in Kempten, eine kaufmännische Lehre und war bis zu seinem Eintritt beim Steueramt in verschiedenen Betrieben aushilfsweise tätig. Er besorgt die ihm bei der Registerabteilung und nunmehr auf der Kanzlei der Einschätzungsgruppe I zugewiesene Arbeit pünktlich und gewissenhaft.

5. Eichholzer, Oskar, geboren 1916, von und in Affoltern a. A., ledig, reformiert, Soldat der Füs.-Kp. 11/104.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Eichholzer wurde im Jahre 1937 nach vorübergehender Anstellung beim kantonalen Jugendamt vom Steueramt als Aushilfskanzlist übernommen und hat sich in seiner Tätigkeit auf der Kanzlei der Einschätzungsgruppe Z durch fleißige und gewissenhafte Arbeit ausgezeichnet. Sein Vorgesetzter stellt ihm in jeder Beziehung ein gutes Zeugnis aus.

6. Gallmann, Frieda, geboren 1917, von Hausen a. A., in Zürich, ledig.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse 1. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Frieda Gallmann absolvierte auf der Gemeinderatskanzlei Hausen a. A. ihre Lehrzeit und wurde im Jahre 1937 in der Kanzlei der Rekurskommission angestellt. Sie hat sich in ihre Stellung gut eingearbeitet und erledigt die ihr obliegende Ausfertigung der Rekursentscheide zur vollen Befriedigung ihres Vorgesetzten.

7. Hiltpold, Walter, geboren 1916, von und in Rüschlikon, ledig, protestantisch, Soldat der Füs.-Kp. 1/70.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Hiltpold bestand in der Firma A. Fenner & Co., in Zürich, eine kaufmännische Lehre und wurde nach verschiedenen Aushilfsstellen im Jahre 1937 durch das Steueramt als Aushilfe eingestellt. Er besorgt auf der Registerabteilung die Ergänzung der häufig mangelhaften Angaben der Personalien auf den Informationen und erledigt die ihm übertragenen Aufgaben mit Fleiß.

8. Hofmann, Albert, geboren 1915, von Wädenswil, in Zürich, ledig, protestantisch, Korp.Füs.Kp. 1/68.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Hofmann ist seit dem Jahre 1937 als Aushilfskanzlist in der Kanzlei der Einschätzungsgruppe V/VI beschäftigt und erledigt die ihm übertragenen Arbeiten eifrig und zuverlässig.

9. Meier, Willy, geboren 1916, von und in Wädenswil, ledig, protestantisch, Korp.Stabs.Kp. Füs.Bat. 68.

Antrag: Festsetzung der Jahresbesoldung ab 1. Juli 1939 auf Fr. 3480 (Minimum) nach der Besoldungsklasse I. 5% Lohnabbau gemäß Beschluß des Kantonsrates vom 27. Dezember 1937.

Meier bestand seine Lehre auf der Gemeinderatskanzlei Wädenswil und ist seit dem Jahre 1937 als Aushilfskanzlist der Steuerkontrolle tätig. Die ihm übertragenen Arbeiten (Eintragung von Taxationsmeldungen, Vergleichung der Registerabschriften mit den Taxationsregistern u. s. w.) führt er zur vollen Zufriedenheit seines Vorgesetzten aus.

Auf Antrag der Finanzdirektion und der Kommission für Personal- und Besoldungsfragen,

beschließt der Regierungsrat:

I. a) Boesch, Paul, Gruppenchef, gleichzeitig Chef der kantonalen Krisenabgabeverwaltung, geboren 1891, von Basel, in Zürich 7, wird mit Wirkung ab 1. Juli 1939 eine jährliche Zulage von Fr. 2000 ausgerichtet, abzüglich 5% Lohnabbau;

b) Gruppenchef Keßler, Ernst, geboren 1883, von Lustdorf (Kt. Thurgau) und Wädenswil, in Zürich II, wird mit Wirkung ab 1. Juli 1939 eine jährliche Zulage von Fr. 1500 ausgerichtet, abzüglich 5% Lohnabbau.

II. Die Besoldungen der nachgenannten Gruppenchefs werden mit Wirkung ab 1. Juli 1939 wie folgt festgesetzt:

a) für Bader, Arthur, geboren 1900, von Affoltern b. Zch., in Zollikon, auf Fr. 10 875;

b) für Gloor, Albert, Dr. jur., geboren 1904, von Rüti, in Zürich 1, auf Fr. 11 150,

je abzüglich 5% Lohnabbau.

III. Zu Steuerkommissären I. Klasse werden auf 1. Juli 1939 befördert:

a) Kägi, Hans, geboren 1895, von und in Zürich 2, mit einer Besoldung von Fr. 9180;

b) Sallenbach, Fritz, geboren 1903, von Uster, in Wallisellen, mit einer Besoldung von Fr. 8400;

c) Wirz, Walter, geboren 1883, von und in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 9180,

je abzüglich Lohnabbau.

IV. Die Besoldungen der nachgenannten Steuerkommissäre II. Klasse werden wie folgt festgesetzt:

a) für Conne, Alfred, Dr. jur., geboren 1908, von Chexbres (Waadt) und Zürich, in Zürich II, auf Fr. 7985;

b) für Jegher Simon, Dr. jur., geboren 1905, von Avers (Graubünden) und Kilchberg, in Kilchberg/Zch., auf Fr. 8630;

c) für Latsch, Oskar, Dr. jur., geboren 1910, von und in Wald, auf Fr. 7340,

je abzüglich 5 Lohnabbau.

V. Zum Steuerkommissär II. Klasse wird befördert:

Gräser, Emil, geboren 1899, von und in Zürich 3, mit einer Besoldung von Fr. 6480, abzüglich 5% Lohnabbau.

VI. Als Bücherrevisoren II. Klasse der Revisionsabteilung des Steueramtes werden gewählt:

a) Born, Max, geboren 1906, von Thunstetten (Kt. Bern), in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 8415;

b) Meier, Alfred, geboren 1908, von Schleitheim (Kt. Schaffhausen), in Winterthur, mit einer Besoldung von Fr. 7985,

je abzüglich 5% Lohnabbau und nächster ordentlicher Besoldungserhöhung auf 1. Januar 1940.

VII. Zu Kanzlisten I. Klasse des Steueramtes werden befördert:

a) Spörri, Werner, geboren 1902, von und in Affoltern a. A., mit einer Besoldung von Fr. 6030;

b) Winkler, Hans, geboren 1905, von Turbenthal, in Zürich 1, mit einer Besoldung von Fr. 6030;

c) Dünki, Walter, geboren 1909, von Rorbas, in Kilchberg/Zch., mit einer Besoldung von Fr. 5010,

je abzüglich 5% Lohnabbau.

VIII. Zu Kanzlisten II. Klasse des Steueramtes werden befördert:

a) Huwyler, Josef, geboren 1909, von Sins, in Urdorf, mit einer Besoldung von Fr. 4855;

b) Windler, Gottfried, geboren 1911, von Schlattingen, in Zürich-Altstetten, mit einer Besoldung von Fr. 4700;

c) Haag, Gerold, geboren 1913, von Zihlschlacht, in Lindau, mit einer Besoldung von Fr. 4390;

d) Hilpert, Walter, geboren 1891, von Zuchwil (Kt. Solothurn) und Zürich, in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 4855;

e) Neukom, August, geboren 1912, von Rafz, in Dübendorf, mit einer Besoldung von Fr. 4390,

je abzüglich 5% Lohnabbau.

IX. Zum Kanzlisten II. Klasse (Zurückversetzung vom Kanzlisten I. Klasse) wird gewählt:

Iseli, Oskar, geboren 1891, von Messen (Kt. Solothurn), in Zürich 6, mit einer Besoldung von Fr. 5940, abzüglich 5% Lohnabbau.

X. Die Besoldungen der nachgenannten Funktionäre werden wie folgt festgesetzt:

a) für Kanzlist II. Klasse: Wettstein, Arthur, geboren 1903, von Zürich, in Zollikon, auf Fr. 5475;

b) für Kanzlist III. Klasse: Boßhard, Heinrich, geboren 1914, von Russikon, in Hinwil, auf Fr. 4425; [p. 550]

c) für Kanzlist III. Klasse: Butz, Gustav, geboren 1908, von und in Zürich, auf Fr. 4425,

je abzüglich 5% Lohnabbau.

XI. Zu Kanzlisten III. Klasse des Steueramtes werden auf 1. Juli 1939 gewählt:

a) Ammann, Paul, geboren 1917, von und in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

b) Angst, Karl, geboren 1894, von Wil bei Rafz, in Zürich 10, mit einer Besoldung von Fr. 5100 (Maximum);

c) Bernhard, Emil, geboren 1917, von Winterthur, in Zürich 6, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

d) Bünzli, Julius, geboren 1916, von Wetzikon, in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

e) Eichholzer, Oskar, geboren 1916, von und in Affoltern a. A., mit einer Besoldung von Fr. 3480;

f) Gallmann, Frieda, geboren 1917, von Hausen a. A., in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

g) Hiltpold, Walter, geboren 1916, von und in Rüschlikon, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

h) Hofmann, Albert, geboren 1915, von Wädenswil, in Zürich, mit einer Besoldung von Fr. 3480;

i) Meier, Willy, geboren 1916, von und in Wädenswil, mit einer Besoldung von Fr. 3480,

je abzüglich 5% Lohnabbau und nächster ordentlicher Besoldungserhöhung auf 1. Januar 1941, soweit das Maximum noch nicht erreicht ist.

XII. Bei allen Besoldungserhöhungen und Beförderungen, die mit Wirkung ab 1. Juli in Kraft treten, tritt die nächste Besoldungserhöhung auf 1. Januar 1940 ein.

XIII. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt, daß die Dienst- und Besoldungsverhältnisse durch Revision der Gesetze, Verordnungen und Reglemente, auf denen sie im Zeitpunkte der Wahlen beruhen, mit sofortiger Wirkung im Laufe der Amtsdauer abgeändert werden können.

XIV. Bei weiblichen Angestellten behält sich der Regierungsrat die Aufhebung des Anstellungsverhältnisses während der Amtsdauer im Falle einer Eheschließung der Gewählten vor.

XV. Mitteilung an die genannten Beamten und Angestellten im Dispositiv, sowie an die Finanzdirektion und das kantonale Steueramt.