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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.59 RRB 1939/2606
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum21.09.1939
P.884

[p. 884] Mit Zuschrift vom 31. August 1939 unterbreitet der Stadtrat Winterthur Bau- und Niveaulinienpläne der verlängerten Lärchenstraße und des Fußweges zwischen Lärchen- und Unterer Vogelsangstraße gemäß Beschluß des Großen Gemeinderates Winterthur vom 3. Juli 1939 zur Genehmigung.

Bei der Lärchenstraßen-Verlängerung handelt es sich um eine Verbindung zwischen der bestehenden Lärchenstraße und der Wylandstraße. Diese Strecke ist als reine Wohnstraße zu betrachten. Die Bauverbotszone von 16,5 m Breite ergibt bei 5.5 m Straßenbreite Vorgartengebiete von je 5,5 m Tiefe.

Durch die Einführung der Lärchen- in die Wylandstraße ist ein seinerzeit vorgesehener Ausbau des Fußweges zwischen dem Kehrplatz der Lärchenstraße und der unteren Vogelsangstraße als Fahrstraße entbehrlich geworden. Die mit Regierungsratsbeschluß vom 8. Oktober 1896 genehmigten Baulinien längs dieses Fußweges sollen daher aufgehoben und durch Baulinien ersetzt werden, die sich an die bestehenden Hausfluchten von 12 m Abstand anlehnen. Es ergeben sich daraus bei 3 m Fußwegbreite Bauabstände von 3,5 m und 5.5 m. Dieser Maßnahme kann zugestimmt werden.

Das Längenprofil der verlängerten Lärchenstraße weist Steigungen von 3,3% und 2,5% auf, dasjenige des Fußweges 4,7%.

Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei Winterthur vom 1. September 1939 sind gegen diesen Beschluß des Großen Gemeinderates keine Rekurse eingegangen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Bau- und Niveaulinien der verlängerten Lärchenstraße und des Fußweges zwischen Lärchen- und unterer Vogelsangstraße in Winterthur werden gemäß Vorlage des Stadtrates Winterthur vom 31. August 1939 genehmigt und die Baulinien vom 8. Oktober 1896 des genannten Fußweges aufgehoben.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur unter Rückgabe je eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Planexemplares, mit der Auflage, diesen Beschluß öffentlich bekannt zu machen, an den Bezirksrat Winterthur und an die Baudirektion.