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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.59 RRB 1939/2607
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum21.09.1939
P.884

[p. 884] Der Stadtrat Zürich berichtete am 9. September 1939, daß er mit Beschluß vom 1. Juli 1939 die Bau- und Niveaulinien der projektierten Langwiesstraße zwischen Oberwiesenstraße und Angelikaweg im Gebiete des Quartierplanes Nr. 361 aufgehoben habe. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Juli 1939 im städtischen und kantonalen Amtsblatte. Laut beiliegendem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 31. August 1939 sind gegen diesen Beschluß keine Rekurse eingegangen.

Der Regierungsrat hat den Quartierplan Nr. 361 des Landes zwischen Binzmühle-, Birch-, Langwiesstraße, Angelikaweg, Affoltern-, Oberwiesenstraße und Chaletweg am 19. August 1926 genehmigt. Mit Eingabe vom 22. März 1939 ersuchte die Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon unter Berufung auf die Bedürfnisse ihres Betriebes um Aufhebung der Bau- und Niveaulinien der in diesem Quartierplan vorgesehenen Langwiesstraße zwischen Oberwiesenstraße und Angelikaweg. Die Liegenschaften beidseits der Langwiesstraße sind auf diese Straße nicht angewiesen, da sie auch von der Affolternstraße aus zugänglich sind. Öffentliche Interessen werden durch die Aufhebung nicht verletzt. Die Aufhebung der Baulinien der Langwiesstraße erfordert die Schließung der vom Regierungsrate am 19. August 1926 genehmigten Baulinien der Oberwiesenstraße bei der Einmündung der Langwiesstraße.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Aufhebung der Bau- und Niveaulinien der Langwiesstraße von der Oberwiesenstraße bis zum Angelikaweg im Quartierplan Nr. 361, Zürich-Oerlikon, und die Schließung der vom Regierungsrate am 19. August 1926 genehmigten Baulinien der Oberwiesenstraße zwischen den aufgehobenen Baulinien der Langwiesstraße, nach der Vorlage des Stadtrates Zürich, werden genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die Genehmigung der Aufhebung durch den Regierungsrat öffentlich bekanntzumachen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.