Signatur | StAZH MM 3.6 RRB 1892/1684 |
Titel | Nonnenspinner. |
Datum | 30.09.1892 |
P. | 403 |
[p. 403]
[Präsidialverfügungen]
Die Mittheilung des Bundesrathes, daß er, nachdem die Gefahr einer Einschleppung des Nonnenspinners zur Zeit nicht mehr bestehe, am 27. September die mit Beschluß vom 3. Oktober 1890 eingeführte Anzeigepflicht der Grenzzollstätten über Einfuhr berindeten Holzes aus Deutschland aufgehoben habe, geht an die Direktion des Innern zur Erledigung.