Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.6 RRB 1892/1684
TitelNonnenspinner.
Datum30.09.1892
P.403

[p. 403]

[Präsidialverfügungen]

Die Mittheilung des Bundesrathes, daß er, nachdem die Gefahr einer Einschleppung des Nonnenspinners zur Zeit nicht mehr bestehe, am 27. September die mit Beschluß vom 3. Oktober 1890 eingeführte Anzeigepflicht der Grenzzollstätten über Einfuhr berindeten Holzes aus Deutschland aufgehoben habe, geht an die Direktion des Innern zur Erledigung.