Signatur | StAZH MM 3.6 RRB 1892/1725 |
Titel | Hülfsgesellschaften. |
Datum | 01.10.1892 |
P. | 415 |
[p. 415] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Armenwesens
beschließt der Regierungsrath:
1. Es ist folgendes Schreiben an das schweiz. Departement des Auswärtigen, politische Abtheilung, zu richten:
Auf Ihr Schreiben vom 21. September beehren wir uns, Ihnen mitzutheilen, daß wir den uns vom Kantonsrathe zur Unterstützung der schweiz. Hülfsgesellschaften im Auslande bewilligten Kredit von 3500 Fr. der schweiz. Bundeskasse werden übermitteln lassen. Dieser Beitrag ist gegenüber den Vorjahren mit Rücksicht auf die stets große Anzahl unterstützter zürcherischer Kantonsangehöriger und in Folge des bundesräthlichen Kreisschreibens vom 8. September 1891 erhöht worden.
2. Mittheilung an die Direktion des Armenwesens zum Zwecke der Zahlungsanweisung.