Signatur | StAZH MM 3.6 RRB 1892/2133 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 03.12.1892 |
P. | 504 |
[p. 504]
A. Mit Eingabe vom 9. November 1892 legt der Gemeindrath Enge die Pläne für die Bau- und Niveaulinien der Straßen im Villenquartier und des Mythenquai zur Genehmigung vor. Er bemerkt dazu, die Publikation habe im Amtsblatt vom 4. Februar 1890 stattgefunden, und es seien die erhobenen Einsprachen durch Regierungsbeschluß vom 26. Juli 1890 betreffend den Mythenquai und durch Beschluß des Bezirksrathes vom 18. April 1890 betreffend das Villenquartier endgültig entschieden worden.
B. Laut Zeugniß der Bezirksrathskanzlei sind außer obigen erledigten Einsprachen keine Rekurse erhoben worden.
C. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Ueber die Baulinien am Mythenquai hat sich der Regierungsrath schon bei Behandlung des bezüglichen Rekurses in zustimmendem Sinne ausgesprochen; diejenigen im Villenquartier geben zu keinen Bemerkungen Anlaß. Das Niveau der Straßen ist nicht durch besondere Pläne festgestellt, sondern lediglich durch im Situationsplan eingeschriebene Höhenquoten und die Angabe der Gefälle; indessen dürfte auch diese Darstellung den gesetzlichen Vorschriften genügen. Auffallend ist, daß die Pläne erst jetzt, d. h. zwei Jahre nach Erledigung der Einsprachen vorgelegt werden.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten
beschließt der Regierungsrath:
1. Den vom Gemeindrath Enge vorgelegten Plänen über die Baulinien und das Niveau des Mythenquai und der Straßen im Villenquartier wird die Genehmigung ertheilt.
2. Mittheilung an den Gemeindrath Enge und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten.