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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.62 RRB 1941/1535
TitelSchweizerbürgerrecht (Aufhebung der Entlassung).
Datum19.06.1941
P.538

[p. 538]

A. Der Regierungsrat hat am 21. November 1940 Rudolf Koch, von Bonstetten, geboren 1903, wohnhaft in Te Aroha, Neuseeland, mit seiner Ehefrau und den zwei minderjährigen Kindern auf Grund einer Einbürgerungszusicherung vom 8. März 1940 des Department of Internal Affairs in Wellington aus dem Schweizerbürgerrecht entlassen.

B. Mit Schreiben vom 24. März 1941 teilt das Schweizerische Konsulat in Wellington mit, daß die Einbürgerung des Rudolf Koch nicht vollzogen wurde, weil in Neuseeland die Einbürgerung von Ausländern vollständig eingestellt worden sei. Der Entlassungsbeschluß sei daher nicht ausgehändigt worden.

C. Die Polizeiabteilung des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes, in Bern, macht darauf aufmerksam, daß der Entlassungsbeschluß des Regierungsrates nicht rechtskräftig geworden sei und ersucht, diesen aufzuheben.

Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Beschluß des Regierungsrates vom 21. November 1940 über die Entlassung des Rudolf Koch, von Bonstetten, geboren am 10. Oktober 1903, wohnhaft in Te Aroha, Neuseeland, sowie seiner Ehefrau und der beiden minderjährigen Kinder wird aufgehoben.

II. Mitteilung an: a) Das Schweizerische Konsulat, in Wellington, durch Vermittlung der Polizeiabteilung des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes, in Bern, zur Vormerknahme; b) den Gemeinderat Bonstetten; c) das Zivilstandsamt Bonstetten zur Vormerknahme im Familienregister; d) die Direktionen des Militärs und des Innern.