Signatur | StAZH MM 3.62 RRB 1941/1585 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 19.06.1941 |
P. | 557 |
[p. 557] Mit Eingabe vom 3. Mai, eingegangen nach Poststempel am 7. Juni 1941, übermittelte der Gemeinderat Wallisellen die Pläne für die abgeänderten Baulinien an der Schwarzackerstraße I. Klasse Nr. 6 zur Genehmigung.
Der Gemeinderat hat mit Beschluß vom 25. März 1941 die Baulinien neu festgesetzt. Die Ausschreibung erfolgte am 18. und 25. April 1941 im kantonalen Amtsblatt und in der «Glatt». Einsprachen sind gemäß Zeugnis des Bezirksrates Bülach vom
2. Mai 1941 nicht eingegangen. Die mit Beschluß des Regierungsrates vom 6. August 1891 mit 16 m Abstand genehmigten Baulinien werden von der alten Winterthurerstraße I. Klasse Nr. 2 bis zur Querstraße (III. Klasse) auf 22 m erweitert.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Abänderung der Baulinien an der Schwarzackerstraße I. Klasse Nr. 6 von der alten Winterthurerstraße (I. Klasse Nr. 2) bis zur Querstraße (III. Klasse) wird nach der Vorlage des Gemeinderates Wallisellen genehmigt.
II. Der Gemeinderat Wallisellen wird eingeladen, die Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Wallisellen unter Rückschluß eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk, an den Bezirksrat Bülach und an die Baudirektion.