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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.63 RRB 1941/1991
TitelKantonsspital.
Datum06.08.1941
P.702

[p. 702]

[Präsidialverfügung]

Mit Beschluß Nr. 1163 vom 8. Mai 1941 hat der Regierungsrat die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen ermächtigt, «im Hinblick auf die drohende Materialverknappung und den bei Bewilligung des Kredites durch das Volk vorgesehenen Baubeginn des neuen Kantonsspitals Baumaterialien im Kostenbetrag von maximal 2,5 Millionen Franken zu Lasten des zentralisierten Staatsgutes anzukaufen». Gestützt auf diese Ermächtigung sind bisher Lieferungsverträge mit einem Gesamtkostenbetrag von Fr. 811 379.50 abgeschlossen, Zahlungen auf Grund der eingegangenen Verträge aber noch nicht geleistet worden. Inzwischen hat nun das Zürchervolk in der Abstimmung vom 6. Juli 1941 den Baukredit von Fr. 48,8 Millionen für die Erstellung eines neuen Kantonsspitals bewilligt, weshalb die Verbuchung der künftigen Zahlungen aus den bisher abgeschlossenen und den noch zu tätigenden Kaufverträgen über die Lieferung von Spitalbaumaterialien nicht mehr zu Lasten des zentralisierten Staatsgutes, sondern zu Lasten der Baurechnung für das neue Kantonsspital (Spezialneubautenkonto) erfolgen muß. Abnahme, Prüfung und Einlagerung der angeschafften Materialien werden nach wie vor Sache der Baudirektion sein. Diese hat für die Anlegung einer detaillierten Warenkontrolle nach Weisung der Finanzdirektion zu sorgen. In Zukunft abzuschließende Verträge über den Ankauf von Baumaterialien für das neue Kantonsspital sind, sofern der Anschaffungsbetrag höher als Fr. 3000 ist, dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Laut Mitteilung der Architektengemeinschaft für das Kantonsspital Zürich bietet sich zurzeit Gelegenheit, durch Vermittlung des Verbandes der Firmen für sanitäre Anlagen in Zürich das für die erste und zweite Bauetappe benötigte, bisher noch nicht angekaufte Leitungs- und Dichtungsmaterial für die sanitären Installationen zu kaufen, nämlich:

135Stück Bleisyphonsim Betrage vonFr.1 473.75
900kg Plombenzinn4 725.-
1696Stück Kupferstutzen2 342.75
1100kg Stemmstricke1 950.
totalFr.10 491.50

Diese Artikel waren in letzter Zeit zum Teil nicht mehr erhältlich. Sie können heute wieder beschafft werden, sofern die Bestellung sofort erfolgt. Die seit 1939 eingetretene Verteuerung beträgt bei einzelnen Artikeln über 40%. Es ist zu erwarten, daß die Preise noch weiter ansteigen. Ein Zuwarten mit dem Ankauf der Materialien müßte aller Voraussicht nach mit einem wesentlichen Mehrpreis bezahlt werden, sofern sie überhaupt noch erhältlich sein werden. Die Kontrahierung der Lieferungen mit dem erwähnten Verband bietet Garantie für fachgemäßen Einkauf und für die spätere Anerkennung des Materials durch die Unternehmer im Sinne der Garantie für die am Bau ausgeführten Arbeiten.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Verbuchung der künftigen Zahlungen aus den bisher auf Grund des Regierungsratsbeschlusses Nr. 1163 vom 8. Mai 1941 abgeschlossenen sowie den in Zukunft abzuschliessenden Verträgen über die Anschaffung von Materialien für den Neubau des Kantonsspitals Zürich hat zu Lasten der Baurechnung für den Kantonsspital-Neubau (Spezial-Neubauten-Konto) zu erfolgen.

II. Die Baudirektion hat nach wie vor die angekauften Materialien bei ihrer Abnahme zu prüfen, zweckmäßig einzulagern und darüber zu wachen, daß sie bei der Lagerung keine Wertverminderung erfahren.

Sie hat eine detaillierte Warenkontrolle (Lagerkartei) nach den Weisungen der Finanzdirektion und für Anschaffungen, die nicht Gegenstand einer Warenkontrolle sein können, wie Reguliertransformatoren, Generatoren, Dieselmotoren etc. ein Inventar anzulegen.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, durch Vermittlung des Verbandes der Firmen für sanitäre Anlagen in Zürich nachstehend erwähnte Leitungsmaterialien für die sanitären Installationen in den Neubauten des Kantonsspitals Zürich im Gesamtbetrage von zirka Fr. 10 491.50 anzukaufen:

135Stück Bleisyphonsim Betrage vonFr.1 473.75
900kg Plombenzinn4 725.-
1696Stück Kupferstutzen2 342.75
1100kg StemmstricketotalFr.1 950.10 491.50

IV. Die Anschaffungskosten gehen zu Lasten der Baurechnung für das Kantonsspital Zürich (Spezialneubautenkonto).

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Baudirektion.