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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.63 RRB 1941/2379
Titel[Eidgenössische] Geschworne.
Datum25.09.1941
P.839

[p. 839] Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Schreiben an das schweizerische Bundesgericht, in Lausanne:

Wir beehren uns, Ihnen in der Beilage drei Abzüge des Beschlusses des Regierungsrates vom 11. September 1941 über die Wahl der eidgenössischen Geschwornen für die Amtsdauer 1942 bis 1947 zu übermitteln. Sämtliche Wahlen sind durch die stille Wahl zustande gekommen.

Rekurse gegen die Wahlen wurden nicht eingereicht. Dagegen hat Fritz Flach, Landwirt, in Neftenbach (XV. Wahlkreis Winterthur-Land) die Wahl abgelehnt. Der Regierungsrat hat die Ablehnung gestützt auf Artikel 4, Absatz 5, des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege anerkannt. Eine Ersatzwahl kommt unseres Erachtens nicht in Frage.

II. Mitteilung an die Direktion des Innern.