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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.65 RRB 1942/2390
TitelNachtragskredite 1942, I. Serie.
Datum03.09.1942
P.875–876

[p. 875] Auf Antrag der Finanzdirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Staatsrechnungsprüfungskommission:

Mit Schreiben vom 22. August 1942 ersuchten Sie den Regierungsrat, Ihnen für eine Reihe von Nachtragskrediten näheren Aufschluß zu erteilen, ob die betreffenden Ausgaben nicht schon im Voranschlag des laufenden Jahres hätten berücksichtigt oder dann bis zum Voranschlag 1943 hätten aufgeschoben werden können.

Der Regierungsrat erstattet Ihnen für die einzelnen von Ihnen angeführten Positionen folgenden Bericht:

B III. Direktion der Justiz.

Ziffer 23: Staatsanwalt Dr. Petrzilka wurde von der Justizdirektion Mitte Oktober 1941 - nach Abschluß der Budgetberatung im Regierungsrat - beauftragt, die Ergebnisse der Konferenzen über die Einführung in das schweizerische Strafgesetzbuch, die damals von der Justizdirektion veranstaltet wurden und erst begonnen hatten, kritisch zu beurteilen. Diese Aufgabe erwies sich im Laufe der bis in den Monat März 1942 sich erstreckenden Konferenzen als umfangreicher als vorgesehen; die «Zürcher Erläuterungen zum schweizerischen Strafgesetzbuch» erreichten den Umfang eines kurzen Kommentars des ganzen Gesetzes.

Eine Verschiebung der Ausarbeitung und Herausgabe des Werkes bis zur Genehmigung des Voranschlages 1943 durch den Kantonsrat oder auch nur bis zur Genehmigung der Nachtragskreditbegehren erster Serie für das Jahr 1942 hätte den [p. 876] Zweck des Werkes, das auch zur Einführung in das neue Strafrecht in der Übergangszeit nach dem Inkrafttreten des schweizerischen Strafgesetzbuches dienen sollte, stark beeinträchtigt. Der erste Teil der «Zürcher Erläuterungen», umfassend die Artikel 1 - 220 des StGB., konnte im April 1942 herausgegeben werden. Der zweite Teil, umfassend die Artikel 221 - 401, erscheint im September 1942.

B IV. Direktion der Polizei.

Ziffer 7: Anschaffung von zwei neuen Schreibmaschinen.

Die Begründung im gedruckten Antrag ist etwas ungenau. Bei der einen der neu angeschafften Schreibmaschinen handelt es sich um den Ersatz der veralteten Schreibmaschine im Vorzimmer des Polizeidirektors. Ihr Ersatz war bei der Aufstellung des Voranschlages vorausgesehen. Die dadurch verursachte Ausgabe hätte für sich allein keine Kreditüberschreitung bewirkt.

Die zweite Schreibmaschine mußte für die mit Regierungsratsbeschluß vom 8. Mai 1942 bewilligte Kanzleiaushilfe angeschafft werden. Für diese Stelle hat der Regierungsrat unter Ziffer 4 einen Nachtragskredit von Fr. 2200 nachgesucht. Diese Auslage wurde somit erst im Laufe des Jahres infolge der starken Zunahme der Geschäftslast gleichzeitig mit der Anstellung der neuen Kanzlistin notwendig.

Die Kreditüberschreitung auf diesem Budgettitel wurde vor allem noch durch die im Frühjahr 1942 vorgenommene Anschaffung von 1000 Stück Zelluloid-Schutzhüllen für die Hausierpatente notwendig, zu der sich die Polizeidirektion im Interesse der Sauberkeit dieser Ausweise entschloß. Dieser Ausgabe stehen entsprechende Mehreinnahmen auf Budgettitel B IV A 1 (Staats- und Schreibgebühren usw.) gegenüber. Die sofortige Anschaffung, die wirtschaftlich den Kanton nicht belastet, erwies sich wegen der zunehmenden Materialverknappung als zweckmäßig.

Ziffer 28: Polizeikorps, Bureauauslagen.

Bei der Aufstellung des Voranschlages konnte noch nicht vorausgesehen werden, daß im Laufe des Jahres 1942 eine neue Rekrutenklasse von 30 Mann und 17 Aushilfen eingestellt werden müßte (Nachtragskreditbegehren Ziffer 17). Diese Personalvermehrung wurde vor allem für den Ausbau der Abteilung Nachrichtendienst und durch die Schaffung der kriegswirtschaftlichen Abteilung notwendig. Für diese erweiterten und neuen Abteilungen mußten aber auch die erforderlichen Bureaumaterialien, insbesondere Schreibmaschinen, angeschafft werden. Eine Zurückstellung dieser Auslagen bis zum Beginn des nächsten Jahres ließ sich nicht vornehmen, da sonst der Dienstbetrieb beeinträchtigt worden wäre und zudem weitere Preiserhöhungen befürchtet werden mußten.

B V. Direktion des Militärs.

Ziffer 23. Der Umbau der bisher vom Kantonskriegskommissariat benutzten Räume in der Kaserne in Offizierszimmer, Theoriesaal und Übungsraum wurde vom Regierungsrat erst am 7. Mai 1942 beschlossen. Der angeforderte Kredit für die Möblierung dieser Räume konnte deshalb im Voranschlag 1942 noch nicht berücksichtigt werden. Anderseits war die Aufnahme unter die Nachtragskreditbegehren notwendig, da diese Räume möglichst rasch den militärischen Schulen in der Kaserne zur Verfügung stehen sollen.

Ziffer 59. Die vom Bundesrat erst am 1. Dezember 1941 beschlossene Verordnung über den Vorunterricht bedingte die sofortige Schaffung einer Abteilung Vorunterricht bei der Militärdirektion. Für diese Abteilung werden unter Ziffern M 53 bis 59 die notwendigen Kredite eingefordert. Dazu gehört auch ein Betrag von Fr. 1300 für Verschiedenes.

B X. Direktion des Erziehungswesens.

Ziffer 98. Die Anschaffung einer neuen Schreibmaschine wurde vorgenommen, nachdem der Voranschlag für das Jahr 1942 bereits erstellt war. Ein längeres Zuwarten mit diesem Ankauf erwies sich nicht ratsam, da die Preise ständig stiegen.

Ziffer 155. Die Wahl eines dritten Kanzlisten und die Beförderung von zwei Kanzlisten III. Klasse zu Kanzlisten II. Klasse beim kant. Jugendamt wurde notwendig im Zusammenhang mit der Übertragung neuer und umfangreicher Aufgaben an diese Amtsstelle infolge der Neuordnung des Jugendstrafrechtes durch das schweizerische Strafgesetzbuch. Die Mehrbelastung und die Erhöhung der Anforderungen an die beiden beförderten Kanzlisten trat im Laufe des ersten Halbjahres 1942 in Erscheinung und erwies sich als so erheblich, daß eine Beförderung im Laufe des Jahres geboten erschien.

B XII. Bezirksverwaltung.

Ziffer 53. Das Bedürfnis nach Anschaffung einer Econo mateinrichtung für das Bezirksgefängnis in Zürich zeigte sich erst im Frühjahr 1942, nachdem ein größerer Kellerraum als Luftschutzkeller hatte eingerichtet werden müssen und zudem die Besetzung des Gefängnisses seit Ende 1941 so stark zunahm, daß eine größere Vorratshaltung notwendig wurde. Gleichzeitig mußten auch einzelne Räume, die bisher als Vorratsräume gedient hatten, für andere Zwecke beansprucht werden. Die Mehranschaffungen von Wäsche und Wolldecken ergaben sich durch die erst nach Abschluß des Voranschlages eingetretene andauernd stärkere Besetzung des Gefängnisses.

Ziffer 61. Die Anschaffung von Kühlschränken für die Bezirksgefängnisse Winterthur, Horgen und Bülach wurde erst im Frühjahr 1942 verlangt; wegen der zunehmenden Materialknappheit und der steigenden Preise, sowie im Interesse einer einwandfreien Aufbewahrung und Verwertung der Nahrungsmittel wurden diese Anschaffungen sofort vorgenommen.

III. Spezialrechnungen.

A 1. Strafanstalt Regensdorf.

Ziffer 49a. Der Regierungsrat faßte am 13. November 1941 Beschluß über die Reorganisation der Leitung der Strafanstalt auf den Zeitpunkt des Rücktrittes des Verwalters. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reorganisation der Buchhaltung notwendig. Bei der Aufstellung des Voranschlages konnten die für diese Neueinrichtung der Buchhaltung erforderlichen Anschaffungen noch nicht überblickt werden.

Ziffer 55. Die Anschaffung einer Universalküchenmaschine und einer Kartoffelschälmaschine wurde von der Direktion der Strafanstalt im Mai 1942 beantragt. Im Hinblick auf die zunehmende Materialknappheit und die steigenden Preise erwies sich eine Verschiebung dieser Anschaffungen nicht als zweckmäßig.

B 3. Kantonsspital Winterthur.

Ziffer 19. Die Anschaffung der neuen Röntgentherapieanlage und des Röntgenaufnahmegerätes konnte nicht in den Voranschlag 1942 aufgenommen werden, da damals die Erfahrungen mit dieser neuen Apparatur noch nicht soweit abgeklärt waren, daß sich der Ankauf schon vornehmen ließ. Anderseits konnte wegen der zunehmenden Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung und der steigenden Preise die Anschaffung nicht bis zum nächsten Jahr zurückgestellt werden.

II. Mitteilung an die Direktionen der Justiz, der Polizei, des Militärs, des Gesundheitswesens und der Finanzen.