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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.65 RRB 1942/2391
TitelStraßenverkehrsamt (Anschaffung einer Adressiermaschine).
Datum03.09.1942
P.876–877

[p. 876] Bis heute erfolgte die Adressierung der periodischen Massensendungen an Motorfahrzeughalter und die Ausfüllung entsprechender Formulare auf dem Straßenverkehrsamt mit der Schreibmaschine. Unter normalen Verhältnissen, d. h. vor der Treibstoffrationierung, kamen solche Massensendungen im Zusammenhang mit der vierteljährlichen Steuerzahlung dreimal im Jahre vor. Die Treibstoffrationierung brachte es mit sich, daß jeden Monat die Treibstoffrationen an die Fahrzeughalter verschickt werden müssen. Dabei handelt es sich um etwa 4000 Normalrationen auf Monatsende und um etwa 1500 Zusatzrationen im Laufe des Monats. Es müssen somit jeden Monat etwa 5500 Couverts adressiert werden. Dazu kommt, wie bereits erwähnt, die vierteljährliche Versendung der Steuerformulare im Zusammenhang mit dem Bezug der vierteljährlichen Steuerraten. Für diese Arbeiten müssen im Durchschnitt ständig drei Aushilfsangestellte beschäftigt werden. Daneben wurden weitere ständige Adressierarbeiten erforderlich infolge der Meldungen von Mutationen im Fahrzeugbestand, die in fünffacher Ausfertigung fortlaufend an die eidgenössischen Instanzen erstattet werden müssen. Für diese Arbeit wird ein weiterer Angestellter beschäftigt.

Diese Adressierarbeiten des kant. Straßenverkehrsamtes nehmen daher heute einen Umfang an, der zuviel Zeit und Personal beansprucht. Ferner lassen sich Verwechslungen, Fehladressierungen und damit verbundene Verzögerungen oft nicht vermeiden. Für den Empfänger können solche Verzögerungen unliebsame Auswirkungen haben. Aber auch der Staat hat ein Interesse daran, daß Fehler bei der Durchführung der Rationierung nicht vorkommen. Alle diese Nachteile werden durch die Verwendung einer Adressiermaschine beseitigt.

1. Für die monatlichen Adressierarbeiten des Straßenverkehrsamtes und die Ausfüllung der entsprechenden Formulare werden nur noch wenige Tage benötigt; dadurch wird es möglich, die Arbeiten kurz vor Ende des Monats auszuführen und irgendwelche Änderungen, die während des Monates eintreten, rechtzeitig zu berücksichtigen. [p. 877]

2. Sämtliche Adressierungen können mit Hilfe der Adressiermaschine von einem einzigen Angestellten ausgeführt werden. Die Kosten der Anschaffung werden somit durch Personaleinsparungen aufgewogen, sodaß sich die Maschine selbst bezahlt macht.

3. Die heute bestehenden Fehlerquellen werden durch die Verwendung der Maschine auf ein Minimum reduziert.

Die Anschaffungskosten der bekannten «Adrema»-Adressiermaschine samt Zubehör betragen gemäß Offerte der Firma Adrema A.-G., Zürich, Fr. 11 655, nämlich:

DruckmaschineFr.4 400
Listenführung200
Datiervorrichtung 10 000 Platten50
Adrema-Laden für 10 000 Platten1350
Schrank für Platten450
Prägemaschine475
TotalFr.11 655

Dazu kommen noch 2% Umsatzsteuer.

Diese Kosten können auf die Jahre 1942 und 1943 verteilt, d. h. für diese beiden Jahre je zur Hälfte dem Budgetposten IV D 50 (Bureauauslagen, Druck- und Buchbinderarbeiten) belastet werden.

Nach dem Wegfall der Treibstoffrationierung und nach Rückkehr normaler Verhältnisse im Motorfahrzeugverkehr wird die Maschine bei der Bewältigung der auf dem Straßenverkehrsamt üblichen Massensendungen (Versand von Steuerformularen, Zirkularen an die Motorfahrzeughalter und -führer) ihren Zweck erfüllen.

Es ist vorgesehen, Adressier- und Prägemaschinen soweit möglich den andern Direktionen zur Verfügung zu stellen. Bereits heute können die Adressen der «Adrema I» (Lehrmittelverlag) und der «Adrema II» (Zentralstelle für Bureaumaterialien) auf der neuen Prägemaschine hergestellt werden. Die Maschine ist von einem speziell dazu bezeichneten Beamten des Straßenverkehrsamtes zu bedienen.

Auf Antrag der Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Polizeidirektion wird ermächtigt, für das kantonale Straßenverkehrsamt eine Adressiermaschine «Adrema» samt Zubehör im Betrage von Fr. 1 1 655 gemäß Offerte der Firma Adrema A.-G., Zürich, vom 25. Juli 1942 anzuschaffen.

II. Die Anschaffungskosten werden auf die Jahre 1942 und 1943 verteilt und für diese beiden Jahre je zur Hälfte dem Budgetposten IV D 50 (Bureauauslagen, Druck- und Buchbinderarbeiten des Straßenverkehrsamtes) belastet.

III. Mitteilung an die Direktionen der Polizei und der Finanzen, sowie an das Straßenverkehrsamt des Kantons Zürich.