Signatur | StAZH MM 3.65 RRB 1942/2448 |
Titel | Kantonsrat. |
Datum | 10.09.1942 |
P. | 899 |
[p. 899] Der Regierungsrat beschließt:
I. Schreiben an den Präsidenten des Kantonsrates:
Die Geschäftsliste für die 88. Sitzung des Kantonsrates vom 14. September 1942 veranlaßt uns, Ihnen zu beantragen, sofort nach der Staatsrechnung als Geschäft Nr. 3 das jetzige Geschäft Nr. 10, Verlängerung der Gesetze über die Krisensteuer und über die Ledigensteuer, und als Geschäft Nr. 4 das jetzige Geschäft Nr. 12, Abänderung des Steuergesetzes, behandeln zu lassen.
Der Regierungsrat beabsichtigt am 22. November 1942 eine Volksabstimmung über folgende vier Vorlagen anzusetzen: Abänderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Darlehensgewerbe), Förderung des Wohnungsbaues, Verlängerung der Krisensteuer und der Ledigensteuer und Abänderung des Steuergesetzes (Festsetzung des Steuerfußes). Ein weiteres Hinausschieben der Abstimmung ist insbesondere der Steuergesetze wegen nicht möglich, da die Vorbereitungen für den Steuerbezug 1943 getroffen werden müssen. Das bedingt, daß die drei Gesetze, Förderung des Wohnungsbaues, Verlängerung der Krisensteuer und der Ledigensteuer und Abänderung des Steuergesetzes spätestens am 21. September 1942 im Kantonsrat verabschiedet werden sollten. Beim Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues wird dies ohne weiteres möglich sein, da die Redaktionskommission am Montag, den 14. September, diese Vorlage bereinigen wird. Aber auch die beiden Steuergesetze können innert dieser Frist erledigt werden, sofern es gelingt, ihre materielle Behandlung nächsten Montag soweit als möglich zu fördern.
II. Mitteilung an die Direktionen der Polizei, der Finanzen und der öffentlichen Bauten.