Signatur | StAZH MM 3.65 RRB 1942/2451 |
Titel | Staatsrechnung. |
Datum | 15.09.1942 |
P. | 899 |
[p. 899]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat teilt mit, daß er in seiner Sitzung vom 14. September 1942 die Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 1941 beraten und gemäß Antrag der Staatsrechnungsprüfungskommission vom 21. August 1942 folgenden Beschluß gefaßt habe:
I. Die Staatsrechnung über das Jahr 1941, die Spezialrechnungen, die Rechnungen über die Separatfonds zu bestimmten Zwecken, die Rechnungen über unselbständige staatliche Unternehmungen, sowie die Rechnungen über Fonds und Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vom Staate nur verwaltet werden, werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Gleichzeitig bringt der Rat zur Kenntnis, daß er dem von Kantonsrat Heeb aufgestellten Postulat zugestimmt habe. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:
Angesichts der im Abschluß der Staatsrechnung für 1941 zum Ausdruck kommenden sehr günstigen Finanzlage des Kantons Zürich wird der Regierungsrat eingeladen, zu prüfen, ob in den Voranschlag pro 1943 der Betrag von zwei Millionen Franken unter dem Titel «Altersfürsorge» aufzunehmen sei. Diese zwei Millionen Franken sollen der Stiftung «Für das Alter» überwiesen werden, damit diese inskünftig in der Lage ist, 1. an bedürftige Greise und Greisinnen bedeutend höhere Unterstützungen auszurichten und 2. den Kreis der Bezugsberechtigten weiter zu ziehen.
Diese Mitteilung geht an die Direktionen des Regierungsrates und an das Obergericht zur Kenntnisnahme, sowie an die Finanzdirektion zum Antrag.