Signatur | StAZH MM 3.66 RRB 1943/0639 |
Titel | Turnhallenbau. |
Datum | 04.03.1943 |
P. | 280 |
[p. 280] A. Mit Schreiben vom 17. Juli 1942 reicht das Schulamt der Stadt Zürich das Raumprogramm für eine Turnhalle beim Schulhaus Kartaus ein. Die beiden Turnhallen Münchhalde und Seefeld werden von den Klassen der Schulhäuser Münchhalde, Seefeld und Kartaus benützt. Andere Hallen fallen wegen der Entfernung außer Betracht. Die Turnhallen Münchhalde und Seefeld sind im Sommerhalbjahr während 78 Stunden mit Turn- und weiteren 40 Stunden mit dem erweiterten und Ergänzungsturnunterricht besetzt. Von diesen 118 Stunden können bei maximaler, aus stundenplantechnischen und hygienischen Gründen praktisch kaum möglicher Belegung 98 Stunden in den Hallen untergebracht wer den. Bei besseren Turnhallenverhältnissen ist mit einer steigenden Frequenz des erweiterten Turnunterrichtes zu rechnen, sodaß der ungedeckte Bedarf bedeutend mehr als 20 Stunden beträgt. Das Bedürfnis nach einer dritten Turnhalle im Quartier ist damit ausgewiesen.
Das Raumprogramm für die Turnhalle Kartaus sieht bei einer Gesamtbausumme von zirka Fr. 460 000 (einschließlich zirka Fr. 60 000 für Landerwerb) folgende Räume vor:
Turnhalle 14,2 x 25 m, Höhe 6 bis 6,5 m;
1 Geräteraum;
1 Umkleideraum für zirka 50 Schüler;
1 Wasch- und Duschenraum;
1 Lehrer- und Sanitätszimmer;
Abortraum.
Vom Schulhaus zur Turnhalle ist ein gedeckter Verbindungsgang vorgesehen; die Geräte- und Sprunganlagen sind zwischen diesen Gebäuden projektiert. Dem Raumprogramm ist entsprechend dem Gutachten ■ der Baudirektion zuzustimmen mit dem Vorbehalt, daß der Verbindungsgang als nicht notwendig und ein Mehrmaß über 6 m Hallenhöhe bei der Berechnung des Staatsbeitrages in Abzug kommen. Die Lage und geringe Größe des in Aussicht genommenen Platzes ermöglicht keine ideale, aber doch eine unter den obwaltenden Umständen zweckmäßige Anlage.
B. Für die Turnhalle würde sich die Senke nördlich des Schulhauses Kartaus eignen. Das Land gehört dem Graßhopperclub Zürich, der hier Tennisplätze unterhält. Verhandlungen der Stadt über den Erwerb dieses Landes sind gescheitert. Die Stadt Zürich möchte davon absehen, dieses Areal zu expropriieren, da es ihr, die alljährlich beträchtliche Mittel für die Förderung des Sportes ausgibt, schlecht anstehen würde, private Sportanlagen zu beseitigen.
Außer den Tennisplätzen kommt nach den Angaben der Stadt Zürich einzig das nordwestlich an die Schulhausliegenschaft Kat.-Nr. 1236 anschließende, im Eigentum der Erbengemeinschaft Steffen stehende Grundstück Kat.-N. 3092 in Frage. Mit Zuschrift vom 6. November 1942 teilt der Stadtrat Zürich mit, Verhandlungen über den freihändigen Erwerb dieses Landes seien gescheitert, und stellt das Gesuch, es sei ihm das Recht zur Enteignung einer Parzelle von etwa 1850 m2 zu erteilen. Der beanspruchte Grundstückteil ist aus dem beigelegtem Plan im Maßstab 1 : 500 ersichtlich.
Da die Erstellung der Turnhalle dem öffentlichen Wohl dient, und das Bedürfnis nachgewiesen ist, ist auf das Gesuch einzutreten.
Der Regierungsrat,
auf Antrag der Erziehungsdirektion,
beschließt:
I. Das am 17. Juli 1942 vom Schulamt der Stadt Zürich eingereichte Raumprogramm für die Turnhalle Kartaus wird genehmigt mit der Maßgabe, daß der Verbindungsgang zwischen Schulhaus und Turnhalle und ein Mehrmaß über 6 m Hallenhöhe bei der Berechnung des Staatsbeitrages in Abzug kommen.
Vor Baubeginn sind der Erziehungsdirektion die Detailpläne und ein genauer Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen.
II. Das Gesuch des Stadtrates Zürich um Erteilung des Expropriationsrechtes zum Bau einer Turnhalle auf Kat.-Nr. 3092 wird in Nachachtung von § 3 der Verordnung über das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten vom 6. Mai 1880 dem Statthalteramt Zürich zur Veröffentlichung überwiesen.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich, das Statthalteramt Zürich unter Beilage der Akten, sowie an die Direktionen der Justiz, des Erziehungswesens und der öffentlichen Bauten.