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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.66 RRB 1943/1162
TitelWohnbauaktion 1942/43 (VIII. Serie).
Datum22.04.1943
P.489–490

[p. 489] A. Im Sinne des Bundesratsbeschlusses betreffend Maßnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit vom 30. Juni 1942 wurden bisher an 29 Gesuchsteller für die Erstellung von Wohnbauten kantonale Subventionen zugesichert, die folgende Beträge erreichen (Serien I bis VII):

BarbeiträgeunverzinslicheDarlehenverzinslicheDarlehen
Fr.Fr.Fr.
1 311 718274 900208 500

Anlagewert der subventionierten Bauten Fr. 15 994 228.

B. Die regierungsrätliche Subkommission hat weitere Bauprojekte geprüft, die den vom Regierungsrat für die Subventionierung aufgestellten Grundsätzen entsprechen. Es betrifft dies folgende Bauvorhaben mit Barbeiträgen von insgesamt Fr. 380 250.

BauortGesuchstellerBauteMietzinsFr.Gemeindeleistung in % derAnlagekostenKant. Subvention in % der Anlagekosten
Nr.W 116
Zürich Siedlungs-11Häuserzu4Z.118017,7% Bar-10% Bar-
genossenschaft124Z.1200beitrag =beitrag =
«Sunnige Hof»24Z.1210Fr. 437 250Fr. 246 950
84Z.1220
104Z.1360
124Z.1380
75Z.1320
15Z.1440
56Z.1440
24Z.1540
84Z.1620
16Z.1620
Nr.W 117
ZürichBaugenossen-6 Mehrfamilien-11,5% Bar-10% Bar-
schafthäuser an derbeitrag =beitrag =
St. JakobAlbisriederstraßeFr. 154 000Fr. 133 300
20 Wohnungen zuII. Hypothek
2 Zimmern1140Fr. 268 500
28 Wohnungen zu 3 Zimmern1340

C. Zu den vorliegenden Projekten ist folgendes zu sagen: Siedlungsgenossenschaft «Sunnige Hof», im Riedacker und im Mösli, Zürich II, Dübendorfer-/Probsteistraße.

Die Genossenschaft erschließt zwei größere Bauflächen durch zwei in sich geschlossene Baugruppen mit 51 und 28 Einfamilienhäusern, total 79 Häusern, wobei von einer starren Typisierung abgesehen wurde. Auf die Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist weitgehend Rücksicht genommen.

Baugenossenschaft St. Jakob, 6 Mehrfamilienhäuser an der Albisriederstraße, in Zürich 3.

Im Anschluß an die bereits bestehenden Wohnbauten dieser Baugenossenschaft ist die Erstellung von sechs neuen Häusern vorgesehen. Wegen der großen Nachfrage nach Wohnungen in diesem Stadtteil ist die Erstellung dieser Bauten dringlich. Eine weitgehende Anpassung an die bestehenden Gebäude ist nicht nur aus architektonischen, sondern auch aus vermietungstechnischen Gründen unbedingt notwendig. In Anpassung an die Subventionsbedingungen mußten die Anlagekosten durch größtmögliche Vereinfachungen in der Ausführung wie folgt reduziert werden:

umFr.50 000laut Aufstellung von Architekt Kündig,
umFr.3 600laut Reduktion durch die Wohnbaukommission der Stadt,

um Fr. 16 000 durch Weglassen der Schlafzimmerbalkone. Das projektierte Ladenlokal wird nicht ausgeführt. Durch eine weitere Verminderung der Anlagekosten würde eine Qualitätsverminderung gegenüber den bestehenden Bauten eintreten. Die Stadt Zürich empfiehlt deshalb die Subventionierung in der vorliegenden Form und unterstützt die Genossenschaft mit einem Barbeitrag von 11,5%, im Maximum Fr. 154 000, und durch Übernahme der II. Hypothek. Auf Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist Rücksicht genommen.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten empfiehlt die Subkommission, die vorstehend aufgeführten Subventionen zu bewilligen. Dadurch wird der Bau von 127 Wohnungen in 85 Gebäuden, die zu verhältnismäßig niedrigem Zins abgegeben werden können, unterstützt.

D. Zusammenfassung der Leistung der VIII. Serie der Wohnbauaktion 1942/43:

127 Wohnungen in 85 Gebäuden mit totalen Gebäudekosten von Fr. 3 473 400 und einem Gesamtanlagewert von Fr. 3 801 900. Gesamtaufwendung des Kantons in Form von Barbeiträgen Fr. 380 250.

Zusammenfassung der bisherigen kantonalen Leistungen für die Wohnbauktion 1942/43 (Serien I-VIII):

742 Wohnungen in 360 Gebäuden mit totalen Anlagekosten von Fr. 19 796 128. Gesamtaufwendung des Kantons Fr. 2 175 368,

wovon BarbeiträgeFr.1 691 968
unverzinsliche Darlehen274 900
verzinsliche Darlehen208 500

Nach erfolgter Genehmigung der VIII. Serie der Wohnbauaktion haben die in der Zeit vom April 1942 bis März 1943 zugesicherten Subventionsbeträge die Summe von 2 Millionen Franken überschritten.

An die im Jahre 1942 zugesicherten Subventionsbeträge in der Höhe von Fr. 607 555 sind bis jetzt noch keine Zahlun- [p. 490] gen geleistet. Es kommen voraussichtlich im Jahre 1943 zur Auszahlung:

vonden im Jahre 1942 zugesicherten Subventionsbeträgen in der Höhe von Fr. 607 555Fr.607 500
vonden im Jahre 1943 zugesicherten Subventionsbeträgen in der Höhe von Fr. 1 567 800, 70% als Akontozahlungen1 100 000
vonden bis Mai 1943 voraussichtlich noch zuzusichernden Beiträgen in der Höhe von Fr. 430 000, 70% als Akontozahlungen301 000
TotalFr.2 008 500

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten und der regierungsrätlichen Subkommission

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird ermächtigt, an die vorstehend erwähnten Projekte die vorgeschlagenen Subventionsbeträge zuzusichern unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bund. Mit den Gesuchstellern ist ein entsprechender Subventionsvertrag abzuschließen.

Die Ausgaben gehen zu Lasten des Kontos B. XI. G. 81.

II. Die Akten sind an das eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Büro für Wohnungsbau, in Bern, zur Erlangung einer Bundessubvention gemäß Bundesratsbeschluß vom 30. Juni 1942 weiterzuleiten.

III. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten, sowie an den Stadtrat Zürich.