
| Signatur | StAZH MM 3.67 RRB 1943/2177 |
| Titel | Erziehungsdirektion (Nebenbeschäftigungen). |
| Datum | 23.07.1943 |
| P. | 925 |
[p. 925]
Kantonales Jugendamt.
Hauser, Emil, Dr., Vorsteher des kant. Jugendamtes, führt die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle der Stadt Winterthur (Beanspruchung 3 Stunden pro Woche. Entschädigung Fr. 800 pro Jahr). Die Weiterführung dieser Rechtsberatung ist sehr zu begrüßen, da der Vorsteher des Jugendamtes dadurch in ständigem Kontakt mit der Praxis bleibt.
Blinden- und Taubstummenanstalt.
Hepp, Hans, Direktor der Blinden- und Taubstummenanstalt, führt zusammen mit zwei anderen Redaktoren die Redaktion der Halbmonatsschrift «Schweizer. Gehörlosenzeitung». Die zeitliche Beanspruchung kann nicht genau angegeben werden; sie dürfte 3 - 4 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Abgesehen davon, daß es wertvoll ist, wenn der Direktor der Anstalt seine Erfahrungen in den Dienst der Gehörlosenzeitung stellt, ist darauf hinzuweisen, daß die Zeitung, welche sehr stark auf charitativen Grundlagen beruht, nur bestehen kann, wenn sich Redaktoren im Nebenamt zur Verfügung stellen. Die Entschädigung für die Redaktionstätigkeit beträgt denn auch nur Fr. 500 pro Jahr.
Anatomisches Institut.
Prosektor Prof. Dr. Gian Töndury erhält regelmäßig einen Lehrauftrag für die Turnlehrerausbildung an der ETH. Abgesehen von der Rücksicht auf die ETH. liegt diese Lehrtätigkeit des Prosektors im Sinne der Förderung des einheimischen akademischen Nachwuchses.
Pathologisches Institut.
Für die Nebenbeschäftigung des Direktors Prof. Dr. H. von Meyenburg, der Prosektoren Prof. Dr. A. v. Albertini und Dr. H. Zollinger sei verwiesen auf die Regierungsratsbeschlüsse Nrn. 1004, 1005, 1006 vom 8. April 1943.
Hirnanatomisches Institut.
Mit Beschluß Nr. 3313 vom 16. Dezember 1937 hat der Regierungsrat dem Oberassistenten des hirnanatomischen Institutes Dr. med. Eugen Frey die Ausübung einer beschränkten konsultativen Privatpraxis gestattet, und am 11. Januar 1940 wurde diese Bewilligung bis auf weiteres verlängert. Diese Bewilligung liegt vor allem im Interesse der Förderung des akademischen Nachwuchses, der für theoretische medizinische Institute besonders schwer zu gewinnen ist. Die beschränkte Privatpraxis bedeutet keine Beeinträchtigung der Tätigkeit von Dr. Frey am Institut.
Gerichtlich-medizinisches Institut.
Der Direktor des Institutes, Prof. Dr. F. Schwarz, der chemische Oberassistent Dr. S. Wehrli und der medizinische Oberassistent Dr. E. Hardmeier üben Gutachtertätigkeit mit Gebührenanteil aus, welcher durch die Verfügungen der Erziehungsdirektion vom 24. Dezember 1941 und 15. Januar 1943 geregelt wird. Dr. S. Wehrli wird außerdem zu Hilfslehrertätigkeit (im maximum 4 Wochenstunden) an der Kantonsschule in Zürich herangezogen. Abgesehen davon, daß die Gutachtertätigkeit im Interesse des guten Rufes des Institutes liegt, machen es allein die Nebeneinnahmen möglich, den qualifizierten Funktionären solche Einnahmen zuzuhalten, daß sie längere Zeit am Institut verbleiben. Die Hilfslehrertätigkeit von Dr. Wehrli ist ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt zu werten. Außerdem hat die Kantonsschule ein großes Interesse, für übrigbleibende Stunden einen ständigen Hilfslehrer zur Verfügung zu haben.
Vet.-pathologisches Institut.
Oberassistent Dr. Heinrich Spoerri hat regelmäßig einen Lehrauftrag an der ETH, dessen weitere Bewilligung im Interesse der Förderung des akademischen Nachwuchses liegt und Rücksicht auf die Interessen der ETH nimmt.
Physikalisches Institut.
Oberassistent ad personam Prof. Dr. H. Zuber wirkt als Dozent an der Volkshochschule. Diese Lehrtätigkeit kann anstandslos weiterbewilligt werden.
Der Regierungsrat,
auf Antrag der Erziehungsdirektion und der Kommission für Personal- und Besoldungsfragen,
beschließt:
I. Für die Amtsdauer 1943/47, beginnend am 1. August 1943, werden folgenden Funktionären der Erziehungsdirektion Nebenbeschäftigung bewilligt:
Kantonales Jugendamt:
Dr. Emil Hauser, Vorsteher, Führung der unentgeltlichen Rechtsauskunftsstelle der Stadt Winterthur.
Blinden- und Taubstummenanstalt:
Hans Hepp, Direktor, Mitredaktion der Halbmonatsschrift «Schweizer. Gehörlosenzeitung».
Institute der Universität:
Anatomisches Institut
Prof. Dr. Gian Töndury, Prosektor, Übernahme von Lehraufträgen an der ETH.
Pathologisches Institut
Prof. Dr. Hans. v. Meyenburg, Direktor,
Prof. Dr. A. v. Albertini, Prosektor,
Dr. Hans Zollinger, Prosektor.
Gutachtertätigkeit gemäß den Beschlüssen des Regierungsrates Prot.-Nrn. 1004, 1005, 1006 vom 8. April 1943. Hirnanatomisches Institut
Privatdozent Dr. Eugen Frey, Oberassistent, beschränkte konsultative, nervenärztliche Privatpraxis gemäß den Regierungsratsbeschlüssen vom 16. Dezember 1937 und 11. Januar 1940.
Gerichtlich-medizinisches Institut
Prof. Dr. Fritz Schwmrz, Direktor,
Dr. Siegfried Wehrli, Chemischer Oberassistent,
Dr. Ernst Hardmeier, Medizinischer Oberassistent.
Gutachtertätigkeit im Sinne der Verfügungen der Erziehungsdirektion vom 24. Dezember 1941 und 15. Januar 1943.
Dr. S. Wehrli, Übernahme von maximal 4 wöchentlichen Stunden Hilfslehrertätigkeit an der Kantonsschule Zürich.
Vet.-pathologisches Institut
Dr. Heinrich Spoerri, Oberassistent, Übernahme von Lehraufträgen an der ETH.
Physikalisches Institut
Prof. Dr. Kurt Zuber, Oberassistent, Dozententätigkeit an der Volkshochschule.
II. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen und des Erziehungswesens (an letztere für sich und zur gutscheinenden weiteren Mitteilung).