Signatur | StAZH MM 3.67 RRB 1943/2350 |
Titel | Namensänderung. |
Datum | 26.08.1943 |
P. | 991 |
[p. 991] A. Mit 'Eingabe vom 29. Juli 1943 ersucht Max Pillard, Buchhalter, geboren in Birmensdorf am 25. Dezember 1916. von Birmensdorf, in Aarau, Buchserstraße 14, es möchte ihm gestattet werden, an ‘Stelle seines jetzigen Familiennamens den Mädchenfamiliennamen seiner Mutter, ,,Job», zu führen.
Der Gesuchsteller sei der einzige Sohn «einer Mutter Elise geb. Job aus der Ehe mit Marcel Eugen Pillard, von Valleyressous-Montagny, Kanton Waadt, der seine Familie vollständig vernachlässigt habe. Die Ehe sei aus diesem Grunde nach 1% Jahren am 1. Juli 1918 durch das Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, geschieden worden. Der Gesuchsteller kenne weder seinen Vater noch dessen Eltern, die sich nie um ihn bekümmert hätten, sondern die Fürsorge für den Knaben ausschließlich seiner Mutter überließen, welcher er bei der Scheidung zur Pflege und Erziehung zugesprochen worden sei. Die seinerzeitigen Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Vaters seien erfolglos geblieben, sodaß die vom Gericht festgesetzten Alimentenzahlungen nicht eingefordert werden konnten. In der Gemeinde Birmensdorf, wo er bis im Jahre 1935 aufgewachsen sei, sowie am jetzigen Wohnort sei der Gesuchsteller vielen Personen nur unter dem Namen «Job» bekannt. Es sei ihm stets peinlich, wenn er auf die Verschiedenheit der Namen von Mutter und Sohn hinweisen müsse. Der Gesuchsteller und seine Mutter seien im Jahre 1934 in der Gemeinde Birmensdorf eingebürgert und aus dem Bürgerrecht von Valleyres-sous-Montagny entlassen worden, sodaß keine Beziehungen mehr zur waadtländischen Gemeinde bestünden.
Frau Elise Job gesch. Pillard, in Aarau, und ihr Schwager E. Dubs, Generalagentur der Schweizer. Lebensversicherungs- und Rentenanstalt, in Aarau, bestätigen die Ausführungen des Gesuchstellers und empfehlen die Namensänderung ebenfalls.
B. Der Gemeinderat Birmensdorf beantragt in seiner Vernehmlassung vom 10. August 1943, dem Gesuche zu entsprechen.
Auf Antrag der Direktion des Innern und gestützt auf seine bisherige Praxis, sowie in Anwendung des Artikels 30 des schweizerischen Zivilgesetzbuches,
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Max Pillard, geboren 1916, von Birmensdorf, in Aarau, wird die Bewilligung zur Abänderung seines Familiennamens in «Job» erteilt.
II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 40, der Begutachtungsgebühr des Gemeinderates Birmensdorf von Fr. 5, den Veröffentlichungskosten, sowie den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, sind vom Gesuchsteller zu bezahlen.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt (Dispositiv I) und Mitteilung an den Gesuchsteller, unter Rückschluß von Beilagen, den Gemeinderat Birmensdorf, die Zivilstandsämter Birmensdorf und Aarau sowie an die Direktion des Innern.