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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.67 RRB 1943/2567
TitelWohnbauaktion 1942/43 (XXXI. Serie).
Datum16.09.1943
P.1073–1074

[p. 1073] A. Im Sinne des Bundesratsbeschlusses betreffend Maßnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit vom 30. Juni 1942 wurden bisher an 122 Gesuchsteller für die Erstellung von Wohnbauten kantonale Subventionen zugesichert, die folgende Beträge erreichen (Serien I bis XXX):

BarbeiträgeunverzinslicheDarlehenverzinslicheDarlehen
Fr.Fr.Fr.
2 576 148813 100315 800

Anlagekosten der subventionierten Bauten Fr. 31 840 613.

B. Die regierungsrätliche Subkommission hat weitere Bauprojekte geprüft, die den vom Regierungsrat für die Subventionierung aufgestellten Grundsätzen entsprechen. Es betrifft dies folgende Bauvorhaben mit total Fr. 22 000 Barbeiträgen. [p. 1074]

BauortGesuchstellerBauteMietzins Fr.Gemeindeleistung in % der Anlagekostenkant. Subvention in % der Anlagekosten
RütiE. Lüthi, Metzgermeister,1 Vierfamilienhaus, 4 WohnungenBarbeitrag7,2% totalBarbeitrag7,2%
W 367mit 3 ZimmernFr. 4000im Maximum Fr. 4000
Gebäudekosten Fr. 56 000à 044
Anlagekosten Fr. 66 000
WangenSiedlungs- und Bau- genossenschaft5 Einfamilienhäuser, 5 WohnungenBarbeitrag 3 1/3% totalBarbeitrag10%
Zch.mit 4 Zimmernà 1200Fr. 6000im Maximum Fr. 18 000
«Flura»,Bubendorf,Gebäudekosten Fr. 141300Darlehen Fr. 20 000
W 368Anlagekosten Fr. 180 0003 1/3% Zins + 1% Amortisation

Zu den vorliegenden Projekten ist folgendes zu sagen:

1. Ed. Lüthi, Metzgermeister, Rüti. Abbruch einer alten Scheune, mit Ausnahme des vorhandenen Kellers, der als Garage dient und der Instandstellung bedarf. Erstellung von vier Wohnungen mit je 3 Zimmern. In baupolizeilicher Hinsicht steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Die Mietzinse der Wohnungen sind verhältnismäßig niedrig angesetzt. Auf Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist Rücksicht genommen.

2. Die Siedlungs- und Baugenossenschaft «Flura», Dübendorf, erstellt in Wangen fünf Einfamilienhäuser mit je vier Zimmern für Angestellte des Schweiz. Zivilflugplatzes. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen und der finanzschwachen Gemeinde Wangen entgegenzukommen, stellte die Bauherrin das Gesuch um Gewährung einer Hypothek im 2. Rang durch den Kanton, mit 3 1/3% Verzinsung und 1‰ Amortisation, sodaß der vorgesehene Mietzins für die Flugplatz-Angestellten tragbar wird. Auf Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist Rücksicht genommen.

Auf Antrag der Baudirektion empfiehlt die Subkommission, die vorstehend aufgeführten Subventionen zu bewilligen. Es wird dadurch der Bau von neun Wohnungen in sechs Gebäuden, die alle zu verhältnismäßig niedrigem Zins abgegeben werden können, unterstützt.

C. Zusammenfassung der Leistung der XXXI. Serie der Wohnbauaktion 1942/43:

9 Wohnungen in 6 Gebäuden mit totalen Gebäudekosten von
Fr. 197 300 und totalen Anlagekosten vonFr.246 000
Gesamtaufwendung des Kantons Fr. 42 000. wovon BarbeiträgeFr.22 000
unverzinsliche Darlehen-.-
verzinsliche DarlehenFr.20 000

D. Zusammenfassung der bisherigen Leistungen der Wohnbauaktion 1942/43 (Serien I-XXXI):

1172 Wohnungen in 720 Gebäuden mit totalen Anlagekosten von Fr. 32 086 613.

Gesamtaufwendungen des Kantons Fr. 3 747 048,
wovon BarbeiträgeFr.2 598 148
unverzinsliche DarlehenFr.813 100
verzinsliche DarlehenFr.335 800

Auf Antrag der Baudirektion und der regierungsrätlichen Subkommission

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird ermächtigt, an die vorstehend erwähnten Projekte die in Vorschlag gebrachten Subventionsbeträge zuzusichern unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bund. Mit den Gesuchstellern ist ein entsprechender Subventionsvertrag abzuschließen.

Die Ausgaben gehen zu Lasten des Kontos B. XI. G. 81.

II. Die Bauvorhaben sind an das eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Büro für Wohnungsbau, in Bern, zur Erlangung einer Bundessubvention gemäß Bundesratsbeschluß vom 30. Juni 1942 weiterzuleiten.

III. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten, sowie an die Gemeinden Rüti und Wangen.