Signatur | StAZH MM 3.67 RRB 1943/2567 |
Titel | Wohnbauaktion 1942/43 (XXXI. Serie). |
Datum | 16.09.1943 |
P. | 1073–1074 |
[p. 1073] A. Im Sinne des Bundesratsbeschlusses betreffend Maßnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit vom 30. Juni 1942 wurden bisher an 122 Gesuchsteller für die Erstellung von Wohnbauten kantonale Subventionen zugesichert, die folgende Beträge erreichen (Serien I bis XXX):
Barbeiträge | unverzinslicheDarlehen | verzinslicheDarlehen |
Fr. | Fr. | Fr. |
2 576 148 | 813 100 | 315 800 |
Anlagekosten der subventionierten Bauten Fr. 31 840 613.
B. Die regierungsrätliche Subkommission hat weitere Bauprojekte geprüft, die den vom Regierungsrat für die Subventionierung aufgestellten Grundsätzen entsprechen. Es betrifft dies folgende Bauvorhaben mit total Fr. 22 000 Barbeiträgen. [p. 1074]
Bauort | Gesuchsteller | Baute | Mietzins Fr. | Gemeindeleistung in % der Anlagekosten | kant. Subvention in % der Anlagekosten |
Rüti | E. Lüthi, Metzgermeister, | 1 Vierfamilienhaus, 4 Wohnungen | Barbeitrag7,2% total | Barbeitrag7,2% | |
W 367 | mit 3 Zimmern | Fr. 4000 | im Maximum Fr. 4000 | ||
Gebäudekosten Fr. 56 000 | à 044 | ||||
Anlagekosten Fr. 66 000 | |||||
Wangen | Siedlungs- und Bau- genossenschaft | 5 Einfamilienhäuser, 5 Wohnungen | Barbeitrag 3 1/3% total | Barbeitrag10% | |
Zch. | mit 4 Zimmern | à 1200 | Fr. 6000 | im Maximum Fr. 18 000 | |
«Flura»,Bubendorf, | Gebäudekosten Fr. 141300 | Darlehen Fr. 20 000 | |||
W 368 | Anlagekosten Fr. 180 000 | 3 1/3% Zins + 1% Amortisation |
Zu den vorliegenden Projekten ist folgendes zu sagen:
1. Ed. Lüthi, Metzgermeister, Rüti. Abbruch einer alten Scheune, mit Ausnahme des vorhandenen Kellers, der als Garage dient und der Instandstellung bedarf. Erstellung von vier Wohnungen mit je 3 Zimmern. In baupolizeilicher Hinsicht steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Die Mietzinse der Wohnungen sind verhältnismäßig niedrig angesetzt. Auf Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist Rücksicht genommen.
2. Die Siedlungs- und Baugenossenschaft «Flura», Dübendorf, erstellt in Wangen fünf Einfamilienhäuser mit je vier Zimmern für Angestellte des Schweiz. Zivilflugplatzes. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen und der finanzschwachen Gemeinde Wangen entgegenzukommen, stellte die Bauherrin das Gesuch um Gewährung einer Hypothek im 2. Rang durch den Kanton, mit 3 1/3% Verzinsung und 1‰ Amortisation, sodaß der vorgesehene Mietzins für die Flugplatz-Angestellten tragbar wird. Auf Verwendung von möglichst wenig bewirtschafteten Baustoffen ist Rücksicht genommen.
Auf Antrag der Baudirektion empfiehlt die Subkommission, die vorstehend aufgeführten Subventionen zu bewilligen. Es wird dadurch der Bau von neun Wohnungen in sechs Gebäuden, die alle zu verhältnismäßig niedrigem Zins abgegeben werden können, unterstützt.
C. Zusammenfassung der Leistung der XXXI. Serie der Wohnbauaktion 1942/43:
9 Wohnungen in 6 Gebäuden mit totalen Gebäudekosten von | ||
Fr. 197 300 und totalen Anlagekosten von | Fr. | 246 000 |
Gesamtaufwendung des Kantons Fr. 42 000. wovon Barbeiträge | Fr. | 22 000 |
unverzinsliche Darlehen | -.- | |
verzinsliche Darlehen | Fr. | 20 000 |
D. Zusammenfassung der bisherigen Leistungen der Wohnbauaktion 1942/43 (Serien I-XXXI):
1172 Wohnungen in 720 Gebäuden mit totalen Anlagekosten von Fr. 32 086 613.
Gesamtaufwendungen des Kantons Fr. 3 747 048, | ||
wovon Barbeiträge | Fr. | 2 598 148 |
unverzinsliche Darlehen | Fr. | 813 100 |
verzinsliche Darlehen | Fr. | 335 800 |
Auf Antrag der Baudirektion und der regierungsrätlichen Subkommission
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird ermächtigt, an die vorstehend erwähnten Projekte die in Vorschlag gebrachten Subventionsbeträge zuzusichern unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bund. Mit den Gesuchstellern ist ein entsprechender Subventionsvertrag abzuschließen.
Die Ausgaben gehen zu Lasten des Kontos B. XI. G. 81.
II. Die Bauvorhaben sind an das eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Büro für Wohnungsbau, in Bern, zur Erlangung einer Bundessubvention gemäß Bundesratsbeschluß vom 30. Juni 1942 weiterzuleiten.
III. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten, sowie an die Gemeinden Rüti und Wangen.